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Beruf Heimtierpfleger
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Wie wird man Heimtierpfleger/in / Groomer?

Derzeit gibt es in Deutschland keine geregelte Berufsausbildung für den Beruf „Heimtierpfleger/Groomer“. Der Gesetzgeber hat bisher auch nicht gefordert, dass Heimtierpfleger ihre Sachkunde im Sinne des §11 Tierschutzgesetz nachweisen müssen, um ein Pflegegeschäft eröffnen zu dürfen. Es besteht aber die Möglichkeit einer 3-jährigen Berufsausbildung zum Tierpfleger Fachrichtung Haus- und Pensionstierpflege mit Besuch der Berufsschule und unter Ableistung von Praktika beim Tierarzt und in einer Tierpension.

Diese Regelung wird jedoch überwiegend Schulabgänger betreffen und nicht von Nebeneinsteigern aus anderen Berufen genutzt. Diese haben aber die Möglichkeit, sich einen Fachbetrieb zu suchen, der eine langfristige Ausbildung anbietet. Kurzfristige Praktika und Wochenendlehrgänge reichen in der Regel nicht aus, um den Beruf erfolgreich ausüben zu können. Heimtierpfleger sollten Wert auf eine fundierte Grundausbildung legen.

Eine gute Möglichkeit, sich langfristig mit Hilfe von Seminaren fortzubilden, erhalten Groomer bei der ZZF-Fachgruppe Heimtierpflege im Salon. Die Fachgruppe veranstaltet regelmäßig Tagungen und Workshops.

Der ZZF empfiehlt als Nachweis der Sachkunde die Prüfung zum "ZZF geprüften Heimtierpfleger" abzulegen.

Weitere Infos:

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Vorsitzender FG-Heimtierpflege

Rainer Purwins

Möllner Landstrasse 62a
21465 Reinbek

Tel.: 040 7215551
Fax: 040 22601161

E-Mail: vorsitzender@fachgruppe-heimtierpflege.de

Homepage: externer Link http://www.fachgruppe-heimtierpflege.de/ Fachgruppe.htm



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