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Beruf Zoofachhändler
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Erlaubnis zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Wer mit freiverkäuflichen Arzneimitteln für Hund, Katze und Kaninchen handeln möchte, muss nach §50 Arzneimittelgesetz eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Das Belegen eines Vorbereitungskurses ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.

Vorbereitungskurse gibt es beispielsweise bei der Firma DCB
(externer Link http://www.dcb-seminare.de).

Download
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz)50,9 KB
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So erkennt man ein gutes Zoofachgeschäft



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