Erlaubnis zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Wer mit freiverkäuflichen Arzneimitteln für Hund, Katze und Kaninchen handeln möchte, muss nach §50 Arzneimittelgesetz eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Das Belegen eines Vorbereitungskurses ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.
Vorbereitungskurse gibt es beispielsweise bei der Firma DCB ( http://www.dcb-seminare.de).
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