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Beruf Zoofachhändler
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Erlaubnis zur Zucht und dem Handel mit Psittaciden

Für die Zucht und den Handel mit Psittaciden (Sittiche und Papageien) müssen Händler gemäß § 17g Tierseuchengesetz eine mündliche Prüfung beim örtlichen Veterinäramt ablegen. Erst mit dieser Erlaubnis dürfen auch amtliche Fußringe für die vorgeschriebene Kennzeichnung von Sittichen und Papageien bestellt werden. (siehe http://www.zzf.de/ ringstelle/ psittakose/)

Der Lehrstoff für die Prüfung beim Veterinäramt ist in dem "Leitfaden für die Psittacoseprüfung" zusammengefasst und kann bei der Ringstelle des ZZF angefordert werden:

WZF GmbH
Ringstelle
Mainzer Str. 10
65185 Wiesbaden
Fax: 0611 447553-33
ringstelle@zzf.de

Download
Psittakose-Verordnung - Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose73,6 KB
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