| Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. | |
| Beruf Zoofachhändler |
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Für die Zucht und den Handel mit Psittaciden (Sittiche und Papageien) müssen Händler gemäß § 17g Tierseuchengesetz eine mündliche Prüfung beim örtlichen Veterinäramt ablegen. Erst mit dieser Erlaubnis dürfen auch amtliche Fußringe für die vorgeschriebene Kennzeichnung von Sittichen und Papageien bestellt werden. (siehe http://www.zzf.de/ ringstelle/ psittakose/)
Der Lehrstoff für die Prüfung beim Veterinäramt ist in dem "Leitfaden für die Psittacoseprüfung" zusammengefasst und kann bei der Ringstelle des ZZF angefordert werden:
WZF GmbH
Ringstelle
Mainzer Str. 10
65185 Wiesbaden
Fax: 0611 447553-33
ringstelle@zzf.de