| Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. | |
| Beruf Zoofachhändler |
In Hessen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist das ansonsten fakultative Fachgespräch im Rahmen der Erlaubniserteilung für den Handel mit Tieren durch Erlasse der zuständigen Länderministerien quasi obligatorisch. Das heißt, jede in einem Zoofachmarkt für Tiere verantwortliche Person muss in einem Prüfungsgespräch ihre für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten beweisen.
Das Hessische Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung hat seit 1998 festgelegt, dass die Fachgespräche nicht von der ortszuständigen Überwachungsbehörde, sondern von einer staatlich eingesetzten Kommission geführt werden. Für diese hat der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) die Geschäftsführung übernommen.
Antrag beim Veterinäramt
Prüflinge beantragen den Sachkundenachweis bei der zuständigen Behörde (meistens Amtsveterinär). Wie dieses Amt jeweils heißt und wo es angesiedelt ist, erfragen sie am besten bei der eigenen Stadt- oder Kommunalverwaltung.
Nachdem das Veterinäramt die vorgelegten Antragsunterlagen überprüft hat und insbesondere den langjährigen praktischen Umgang mit den fraglichen Tierarten seitens der darin als verantwortlich benannten Person festgestellt hat, meldet es diese beim ZZF zu einem Fachgespräch an. Nach Eingang der Anmeldung erhalten alle gemeldeten Prüflinge vom ZZF neben einer Gebührenrechnung Informationen über die Prüfungsthemen.
Zur Vorbereitung für ein Fachkundegespräch kann der Ausbildungsordner des ZZF (mit Beispiel-Fragen) beim ZZF bestellt werden: http://www.zzf.de/ ausbildung/ angebote/