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ZZF warnt: Tiere sind keine Reiseandenken

Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) weist auf strenge Handelsverbote bei bedrohten Pflanzen und Tieren hin / Lokales Kunsthandwerk gute Alternative zu „tierischen" Souvenirs

08. Juni 2010

Wiesbaden - Mehr als 500 Millionen Menschen weltweit unternehmen jährlich eine Reise ins Ausland. Häufig wollen sie einen Hauch von Exotik mit nach Hause nehmen und im Gepäck landen Tiere oder Produkte davon. Laut Bundesamt für Naturschutz haben die deutschen Grenzbehörden im vergangenen Jahr in mehr als 1300 Fällen rund 270.000 Tiere und Pflanzen beschlagnahmt, die unter Artenschutz stehen. Oft werden originelle Mitbringsel, die strengen Handelsverboten unterliegen, im Urlaubsgebiet auf Märkten, am Strand und in Antikgeschäften offen angeboten. „Dies ist illegal, denn es gelten Tierschutz- und Tierseuchengesetze ebenso wie internationale Artenschutzbestimmungen", warnt Klaus Oechsner, Präsident des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF). „Der Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren sowie Produkten daraus macht die biologische Vielfalt auf der Erde ärmer.“ Auch viele ungeschützte Tiere und Pflanzen sind durch den Souvenirhandel bedroht. Deshalb haben die Vereinten Nationen 2010 als Internationales Jahr der biologischen Vielfalt ausgerufen.

Auf „tierische“ Souvenirs verzichten

Rund 8.000 Tier- und 25.000 Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Betroffen sind beispielsweise Papageien, viele Reptilien- und Katzenarten, Käfer, Schmetterlinge, Riesenmuscheln und sogar das bei uns so beliebte Alpenveilchen. Unter dem Schutz der EG-Artenschutzverordnung stehen sowohl lebendige als auch tote und weiterverarbeitete Exemplare wie Halsketten aus Korallenstücken, exotische Felle oder Schildkrötenöl. Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten benötigen Touristen eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes, zusätzlich ist häufig eine deutsche Einfuhrgenehmigung erforderlich. Ohne diese Dokumente drohen an der Grenze die Beschlagnahme der Andenken und die Zahlung eines Bußgeldes.

Der ZZF rät Touristen, sich vor der Reise beim Bundesamt für Naturschutz zu informieren, welche Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz bedroht sind. Besser sei es jedoch, auf diese Mitbringsel ganz zu verzichten. Der Verzicht auf „tierische“ Souvenirs heißt nicht, dass man grundsätzlich keine Souvenirs auf Reisen kaufen sollte. Es gibt immer Alternativen, mit denen man sogar etwas Gutes tun kann. Mit dem Kauf von Kunsthandwerk, Textilien, Keramik, Metall, Glas oder Stein werden die lokale Wirtschaft und Kunstprojekte unterstützt.

Nachzuchten vorziehen

Der Artenschutz spielt aber nicht nur beim Souvenir-Kauf eine Rolle: So sollte man auf Bergtouren grundsätzlich keine Blumen und Kräuter pflücken. Und beispielsweise am Mittelmeer ist es wichtig, auf Schutzzonen für Schildkröten zu achten, die zur Eiablage an die Strände kommen.

Wer sich für exotische Tiere wie Papageien oder Reptilien begeistert, sollte aus Gründen des Tier- und Artenschutzes nach der Rückkehr legal nachgezüchteten Tieren den Vorzug geben: "Nachzuchten gefährden nicht die Artenvielfalt und gewöhnen sich außerdem leichter an den Menschen", erklärt Oechsner.

Weitere Informationen gibt es unter http://www.zzf.de
Pressekontakt:
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF):
Antje Schreiber
Kathrin Handschuh
Mainzer Str. 10, 65185 Wiesbaden
Tel. 0611 447553-14
schreiber@zzf.de
http://www.zzf.de

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Telefon: 0611 447553-14

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