Fußringe für Sittiche und Papageien
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Darauf sollten Tierfreunde beim Kauf eines Vogels achten: Alle Sittiche und Papageien müssen nach §17g Tierseuchengesetz/ Psittakose-Verordnung mit einem amtlichen Fußring gekennzeichnet sein.
Die Ringnummer gibt Auskunft über den Züchter bzw. Händler, die Ringvergabestelle und eventuell das Schlupfjahr des Vogels. Der Ring dient dazu, die Herkunft eines an der Papageienkrankheit (Psittakose) erkrankten oder auch nur psittakoseverdächtigen Vogels zu ermitteln, um dann die erforderlichen Maßnahmen zur raschen Eindämmung dieser Infektion einleiten zu können. Wegen der ähnlichen Symptome wird die Papageienkrankheit beim Menschen oft irrtümlich als Grippe diagnostiziert. Bei einer gezielten ärztlichen Untersuchung ist die Infektion jedoch leicht festzustellen und auch mit relativ einfachen Mitteln zu behandeln.
Einige Sittich- und Papageienarten sind auch nach Artenschutzrecht zu kennzeichnen. Die Artenschutz-Ringe werden als tierseuchenrechtliche Kennzeichnung anerkannt. Für die Bestellung tierseuchenrechtlicher Kennzeichen ist die Vorlage einer Zuchterlaubnis nach §17g Tierseuchengesetz bei der Ringvergabestelle erforderlich.
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Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GmbH
Ringstelle
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