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Ein Leitfaden des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Verantwortungsvoll mit Tieren lebenDie Tierschutzinitiative des ZZF Die Sensibilität der Bevölkerung für den Tierschutz wächst und fast täglich werden neue Erkenntnisse über artgerechte Haltung gewonnen. Viele Tiere, die laut Gesetz immer noch gehandelt werden dürfen, sind nach heutiger Meinung nicht oder bestenfalls nur bedingt für die Heimtierhaltung geeignet. Diesen Entwicklungen muß der Zoofachhandel Rechnung tragen!
Die Mitgliedsbetriebe des Zentralverbandes haben dies bereits getan, indem sie sich zum Wohl des Tieres zahlreichen freiwilligen Selbstbeschränkungen unterworfen haben. Mit dieser Initiative fördert der ZZF weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus den Tierschutz im deutschen Zoofachhandel. Die Einhaltung der Selbstbeschränkungen ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe:
Es dürfen keine Tiere verkauft werden, die für die Heimtierhaltung ungeeignet sind
 | | Der Tokeh, eine Gecko-Art, kann bis zu 35cm groß werden. Bei richtiger Pflege gelingt die Nachzucht im eigenen Terrarium relativ leicht. Geckos geben zwitschernde bis bellende Geräusche von sich. | Ein Tier ist z.B. dann ungeeignet, wenn es ausgewachsen eine Größe erreicht, für die der Halter im Normalfall keine ausreichend große Unterbringungsmöglichkeit bieten kann. Es ist ungeeignet, wenn es besondere Ansprüche an Futter- oder Umweltbedingungen stellt, die vom Zoofachhandel oder Liebhaber nicht zu erfüllen sind. Ein Tier ist auch dann ungeeignet, wenn es nur mittels tierschutzwidriger Fang- und Transportmethoden in den Handel gelangt. Das gleiche gilt für sogenannte Qualzuchten, also Rassen, bei denen genetische Defekte in Kauf genommen oder sogar gefördert werden, um einem seltsamen "Schönheitsideal" zu entsprechen. Diese Tiere werden in ZZF-Geschäften nicht verkauft. Zu den für die Heimtierhaltung ungeeigneten Tieren gehören Frettchen, Giftschlangen, Kaimane und verschiedene Schildkrötenarten, um nur einige zu nennen.
Für die Heimtierhaltung bedingt geeignete Tiere müssen besonders gekennzeichnet werden
Als bedingt geeignet gelten Heimtiere, wenn sie aufgrund ihrer Lebensweise auf sehr spezielle Haltungsbedingungen angewiesen sind und deshalb besondere Fertigkeiten und Kenntnisse vom Heimtierliebhaber erfordern. Dazu gehören Tiere mit räuberischem Verhalten, ausgeprägten territorialen Ansprüchen und besonderen Futteranforderungen. Das asiatische Streifenhörnchen, die Papageien und manche Sitticharten, alle Weichfresser und alle Arten von Reptilien seien hier beispielhaft genannt. Tiere, die nur bedingt für die Heimtierhaltung geeignet sind, werden in den Zoofachgeschäften des ZZF mit einem Roten Punkt gekennzeichnet. Diese Markierung signalisiert ihnen als Kunde einen hohen Informations- und Aufklärungsbedarf und soll Sie veranlassen, sich eingehender mit den Lebensbedingungen der entsprechenden Tierart zu beschäftigen.
Für Tiere darf nicht über den Preis geworben werden
 | | Quicklebendig und sehr gesellig sind die Schönsittiche, eine Art aus der großen, farbenprächtigen Sittichfamilie. Schönsittiche stammen ursprünglich aus Australien und werden heute ausnahmslos nachgezüchtet. Für diese Vögel ist keine CITES und keine Meldegenehmigung mehr erforderlich. | Tiere sind lebende Mitgeschöpfe und keine Ware. Der Preis darf niemals ausschlaggebend sein für den Kauf eines Tieres - oder würden Sie sich ein Tier zulegen, nur weil es gerade so billig ist? Hoffentlich nicht! Tiere fordern viel mehr als den schnellen Griff in das Portemonnaie, und die lebenslange Zuwendung und Pflege kostet Sie sicher mehr als nur den Anschaffungspreis. Der ZZF und seine angeschlossenen Zoofachhändler halten es deshalb für moralisch nicht vertretbar Tiere wie Konsumartikel anzupreisen und verzichten auf die Bewerbung über den Preis.
Hunde und Katzen dürfen nur bei Erfüllung besonders strenger Bestimmungen verkauft werden
Wie bereits erwähnt, benötigen Hunde- und Katzenbabys intensive Kontakte zu Artgenossen und zum Menschen, um ihre natürlichen Verhaltensweisen entwickeln zu können. Es müssen nicht nur entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten (z.B. Katzenstube mit Kletterbaum) zur Verfügung stehen, auch die Betreuung durch eine gleichbleibende Bezugsperson muß gewährleistet sein. In einem Zoogeschäft ist die artgerechte Unterbringung dieser Tiere in der Regel nicht möglich. Daher überlassen die Fachhändler des Zentralverbandes Aufzucht und Verkauf von Hunden und Katzen mehrheitlich den Züchtern. Bei Fragen zu Fütterung und Pflege stehen sie Ihnen aber selbstverständlich als kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung.
Es dürfen keine Hauskatzen angeboten werden
Um die ungezügelte Vermehrung der Hauskatzen nicht noch durch den Handel zu fördern, dürfen von den Mitgliedern des ZZF grundsätzlich nur Rassekatzen verkauft werden. Die Zoofachhändler unterstützen die örtlichen Tierheime bei der Vermittlung von Hauskatzen, indem sie in ihren Geschäften auf diese Tiere hinweisen. Nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Tierschutzverein ist es den ZZF-Fachgeschäften gestattet, abgegebene Hauskatzen zu präsentieren.
Katzen müssen alle erforderlichen Vorsorgeimpfungen erhalten haben
Die Vorsorge schließt auch die Impfung gegen FIP (Feline Infektiöse Peritonitis, d.h. Bauchfellentzündung) mit ein. Deshalb dürfen Kätzchen derzeit frühestens mit 16 Wochen abgegeben werden. Als Katzenfreund haben Sie so die größtmögliche Sicherheit, eine gegen die Krankheit geschützte Katze zu erwerben. |