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Ein Leitfaden des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe

Verantwortungsvoll mit Tieren leben

Tiere vom privaten Markt

Nach §11 Tierschutzgesetz müssen Personen, die mit lebenden Tieren gewerbsmäßig handeln oder diese zur Schau stellen, über ausreichende Sachkunde verfügen. Als Sachkundenachweis wird nur eine mehrjährige berufliche Erfahrung mit Tieren oder eine abgeschlossene Berufsausbildung z.B. als Zoofachhändler anerkannt.

Tierbörsen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Meist werden diese privaten Tiermärkte von Aquarien-, Terrarien- oder Vogelvereinen organisiert und mehrmals jährlich in angemieteten Räumen abgehalten. Sie bieten Heimtierhaltern die Möglichkeit, ihre Tiere unter Gleichgesinnten zum Tausch oder Verkauf anzubieten. Doch Vorsicht ist geboten, denn oft werden dabei arten- und tierschutzrechtliche Bestimmungen mißachtet.

Kaum tiergerechte Ausstellungsbedingungen

Tierbörsen und Ausstellungen sind eine kommerzielle Nutzung lebender Tiere und daher nach § 11 Tierschutzgesetz genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird vom zuständigen Veterinäramt erteilt. Aus verständlichen Gründen verzichten die Veranstalter aber häufig auf die Einholung dieser Genehmigung, denn die Veterinäre sind dazu verpflichtet, nicht nur die Sachkenntnis der verantwortlichen Personen, sondern auch die räumlichen Bedingungen und die artgerechte Haltung der Tiere während der Börse zu überprüfen. Da die angemieteten Räume für solche Tierbörsen meist nur kurzzeitig zur Verfügung stehen, können Käfige und Aquarien in der Regel nicht tiergerecht ausgestattet werden. So läßt sich z.B. bei Aquarien nicht die erforderliche Wasserqualität erreichen, da diese, wie Sie wissen, ein bis drei Wochen Leerlauf benötigen, bevor die Fische eingesetzt werden können. Auch für Reptilien und Vögel sind die Ausstellungsbedingungen häufig nicht artgerecht und mit großem Stress verbunden.

Tierbörsen, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, müssen deshalb untersagt werden. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe setzt sich gemeinsam mit den Tierschutzbehörden und verantwortungsvollen Zuchtverbänden dafür ein.

Kleine, flinke Vögel sind die Schliffinken (auch Bronzemännchen genannt), deren elegant gefärbtes Gefieder sich optimal ihrer natürlichen Umgebung angepaßt hat.

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