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Ein Leitfaden des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Verantwortungsvoll mit Tieren lebenWelche Tiere gehandelt werden dürfen Der legale Handel mit lebenden Tieren wird durch zahlreiche nationale und internationale Artenschutzbestimmungen genauestens geregelt (z.B. Bundesartenschutzverordnung, Washingtoner Artenschutzübereinkommen). Als Heimtierhalter müssen Sie natürlich nicht im Detail darüber Bescheid wissen, sondern verlassen sich auf die Sachkenntnis Ihres Zoofachhändlers. Sie sollten aber zumindest wissen, woher Ihr Tier stammt und auf welchem Wege es in den Zoofachhandel gekommen ist.
CITES und Meldepflicht
| Die CITES ist der Nachweis für den rechtmäßigen Besitz eines artgeschützten Tieres nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Sie ist sozusagen der Personalausweis für das Tier. CITES ist die Abkürzung für Convention On International Trade In Endangered Species Of Wild Fauna And Flora. |
Bestimmte artengeschützte Tiere (z.B. Papageien) benötigen einen Nachweis dafür daß sie legal erworben oder importiert wurden. Diesen Nachweis nennt man CITES-Bescheinigung. Die CITES bleibt immer beim Tier und muß bei Besitzerwechsel mit dem Tier übergeben werden. Für manche Tierarten besteht auch eine Meldepflicht bei der örtlichen Naturschutzbehörde. Dieser Meldepflicht hat stets der Tierhalter nachzukommen. Bei einem Umzug muß das Tier also ebenso wie die Familienmitglieder am neuen Wohnort angemeldet werden. Die für Sie zuständige Naturschutzbehörde teilt man Ihnen bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung vor Ort mit. Fragen Sie Ihren Fachhändler ob für Ihr Wunschtier eine CITES-Bescheinigung oder Anmeldung erforderlich ist. Die Zoofachhändler des ZZF verfügen über entsprechendes Fachwissen und geben Ihnen gerne Auskunft.
Nachzuchten
Viele Tiere werden in ihrer Heimat als wildlebende Exemplare eingefangen und dann in die "Liebhaberländer" exportiert. Aus Gründen des Tierschutzes sollte man nachgezüchteten Tieren immer den Vorzug geben, da diesen die Gewöhnung an den Menschen aus verständlichen Gründen leichter fällt. Die Mitgliedsbetriebe des Zentralverbandes bieten deshalb vorwiegend nachgezüchtete Tiere an und unterstützen den Aufbau weiterer Nachzuchtstationen in Deutschland. Wenn Sie selbst züchten möchten, benötigen Sie für Sittiche und Papageien eine Zuchtgenehmigung vom zuständigen Veterinäramt. Die brauchen Sie übrigens auch schon, wenn Ihre Wellensittiche rein zufällig für Nachwuchs sorgen! |