Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. ZZF
Tips, Infos und Fachartikel

Warum müssen viele Ziervögel beringt werden?

Viele Ziervögel müssen nach dem Tierseuchen- oder Artenschutzrecht einen Vogelring tragen.

05. August 2009

Darauf sollten Tierfreunde beim Kauf eines Vogels achten: Alle Sittiche und Papageien müssen nach §17g Tierseuchengesetz/Psittakose-Verordnung mit einem amtlichen Fußring gekennzeichnet sein. Die Ringnummer gibt Auskunft über den Züchter oder Händler, die Ringvergabestelle und eventuell das Schlupfjahr des Vogels. Mit Hilfe des Rings wird die Herkunft eines an der Papageienkrankheit (Psittakose) erkrankten oder auch psittakoseverdächtigen Vogels ermittelt, so dass der Infektion rasch begegnet werden kann. Glücklicherweise wurde die Psittakose-Krankheit dank dieser Maßnahme in den letzten Jahren stark eingedämmt.

Einige Sittich- und Papageienarten und auch andere Vogelarten sind nach Artenschutzrecht zu beringen. Mit dieser Kennzeichnungspflicht will das Bundesumweltministerium seit Januar 2001 den illegalen Handel mit geschützten Tierarten verhindern. Die Artenschutz-Ringe werden bei Sittichen und Papageien auch als tierseuchenrechtliche Kennzeichen anerkannt.

Als Ausgabestellen von Psittakose-Ringen sind in Deutschland die Züchterverbände, der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) und der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) anerkannt. Die artenschutzrechtlichen Kennzeichen dürfen dagegen nur der ZZF und der BNA ausgeben. Eine Liste über nach Artenschutzrecht zu kennzeichnende Tierarten stellen beide Verbände zur Verfügung. as

ZZF-Vogelsuchdienst

Die registrierten Psittakose- und Artenschutzringe helfen auch bei der Suche nach entflogenen Ziervögeln. Kaum einer der entwischten Vögel kann über längere Zeit auf sich allein gestellt überleben und nur die wenigsten finden den Weg zurück in ihr Heim. Aus diesem Grund hat der ZZF einen kostenlosen bundesweiten Suchdienst für Vögel eingerichtet. Wer einen beringten Vogel findet, sollte der ZZF-Ringstelle die Ringnummer melden. Mit Hilfe der Unterlagen von Züchtern und Zoofachgeschäften, die beim Verkauf von beringten Vögeln die Adresse der Käufer notieren müssen, lässt sich dann der Vogelhalter ermitteln. Neben den ZZF-Kennzeichen kann die Ringstelle auch fremde Kürzel auf den Vogelringen identifizieren und verweist gezielt an andere Ringvergabestellen im In- und Ausland. Rund 80 Prozent der gefundenen Vögel können so ihren Haltern wieder zugeordnet werden.
Ebenso notiert die Ringstelle die Nummer von entflogenen Vögeln und ordnet sie den Gefunden-Meldungen zu.

Weitere Infos: externer Link http://www.ringstelle.de


© 1997 - 2010 Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.