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Der EU-Heimtierpass

Besitzer von Hunden, Katzen und Frettchen benötigen für das Verreisen innerhalb der Europäischen Union einen EU-Heimtierpass, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein muss. Ab 3. Juli 2011 ist der Mikrochip innerhalb der EU Pflicht

16. April 2011

Ein gültiger Tollwutschutz liegt vor, wenn die Impfung mindestens 21 Tage (bei Erstimpfung) und längstens den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Bei unzureichendem Impfschutz wird die Einreise nicht gestattet, um das Risiko der Einschleppung von Tollwut zu minimieren. Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden verlangen zusätzliche Untersuchungen, etwa ein Bluttest mit dem die Wirksamkeit der Tollwut-Impfung nachgewiesen werden kann oder eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken. Jungtieren, die noch nicht geimpft werden konnten, kann die Reise auch ohne Impfung nach den von den jeweiligen Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen gestattet werden.

Tierärzte sind berechtigt, Heimtiere zu impfen und den Heimtierpass auszustellen bzw. die Angaben zur Impfung zu aktualisieren. Ab 3. Juli müssen dafür alle Tiere mit einem Mikrochip markiert sein. Die Tätowierung wird dann nur noch bei Tieren anerkannt, die älter als ein Jahr sind. Der Tierarzt setzt den Mikrochip ein und trägt die Nummer der Tätowierung bzw. des Mikrochips in den Heimtierpass ein. Für das Ablesen der Mikrochips sind besondere Lesegeräte erforderlich, die an den Grenzübergängen vorhanden sind. Die Kennzeichung der Tiere ist verbindlicher Bestandteil der EU-Regeln – für nicht gekennzeichnete Tiere kann kein EU-Heimtierpass ausgestellt werden.

Einreise eines Tieres aus Nicht-EU-Ländern

Um wirksam zu verhindern, dass Tollwut eingeschleppt wird, teilt die EU Drittländer in zwei Kategorien auf – gelistete und nicht gelistete Drittländer. Länder, in denen die Tollwut-Situation vergleichbar gut ist wie in der EU, werden gelistet und den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt (Liste der Drittländer: externer Link http://ec.europa.eu/ food/ animal/ liveanimals/ pets/ list_third_de.htm). Für nicht-gelistete Länder mit einem schlechteren oder unbekannten Tollwutstatus gelten zusätzliche Anforderungen. In diesem Fall müssen die Tiere drei Monate vor der Einreise in einem EU-Mitgliedstaat geimpft und einem Test unterzogen werden; in Großbritannien, Irland, Malta und Schweden, ist eine Quarantäne vorgeschrieben. Zu den nicht-gelisteten Ländern gehören auch beliebte Urlaubsziele wie die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten oder die Dominikanische Republik.

Welpen, die unter drei Monate alt sind, dürfen aus den nicht-gelisteten Ländern ausnahmslos nicht in die EU einreisen. Bei älteren Tieren muss das Blut mindestens drei Monate vor der Einreise auf einen wirksamen Tollwut-Impfschutz untersucht worden sein. Auch Urlauber, die ihr Tier aus Deutschland in eines der nicht-gelisteten Länder mitnehmen, müssen bei der Rückreise den Bluttest nachweisen können. Die Bundestierärztekammer empfiehlt, den Test unbedingt rechtzeitig vor der Reise noch in Deutschland durchführen zu lassen. Nur dann entfällt die dreimonatige Frist vor der Wiedereinreise.

Weltweit gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Einreise oder auch Durchreise mit Heimtieren. Heimtierhalter sollten sich daher rechtzeitig vor der Reise bei den jeweiligen Botschaften und ihrem Tierarzt informieren. Bei Flugreisen sollte man sich auch über die Bestimmungen zum Mitführen von Heimtieren rechtzeitig bei der jeweiligen Fluggesellschaft erkundigen.

Für weitere Informationen:
Europäische Union: externer Link http://ec.europa.eu/ food/ animal/ liveanimals/ pets/ index_de.htm

Finland: externer Link http://www.evira.fi/ portal/ en/
Großbritannien: externer Link http://www.defra.gov.uk
Irland: externer Link http://www.agriculture.gov.ie
Malta: externer Link http://www.mrae.gov.mt
Schweden: externer Link http://www.sjv.se/

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem jeweiligen Konsulat und bei Ihrem Tierarzt.

Quellen: Europäische Union, Bundestierärztekammer, Bundesverband praktizierender Tierärzte. Alle Angaben ohne Gewähr.

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