Dr. Martin Tripp - Erinnerung an die ersten zehn Jahre
Zu dieser nunmehr abgeschlossenen organisatorischen Entwicklung der im Wiederaufbau begriffenen Zoobranche kann zusammenfassend, ohne Eigenlob und ohne Übertreibung gesagt werden, daß ein Hauptzweck des fachlichen Zusammenschlusses und eines unserer Satzungsziele erreicht worden ist." Das schrieb der erste Geschäftsführer des nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Zentralverbands Zoologischer Fachgeschäfte im Rückblick auf die ersten zehn Jahre.
Er sah aber auch die Probleme jener Jahre: Zwar war die ärgste Wohnungsnot beseitigt, doch um sich den Wunsch nach "Tieren im Heim erfüllen zu können, braucht es schon geräumigere Wohnungen als sie 1957 zur Verfügung standen. Tripp: "Es muß mit allem Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß der Weg des Zoohandels ein steiniger war und jedem einzelnen Geschäftsmann erhebliche Hindernisse bereitet wurden und auch noch weiterhin bereitet werden."
Immerhin hatte der ZZF in den ersten zehn Jahren einiges erreicht. O-Ton Tripp: "Der Zentralverband ist eine Spitzenorganisation, d. h. er vertritt die Interessen der Mitglieder den zentralen Bundesbehörden und den anderen Spitzenorganisationen gegenüber. Darüber hinaus unterstützt er, soweit es in seinen Kräften steht und es ihm seine Mittel erlauben, Landes- und Ortsverbände bei schwierigen oder entscheidenden Verhandlungen mit den Behörden ihrer Ebene. Schließlich gibt er fachliche, rechtliche und andere Auskünfte an Mitglieder und vermittelt bei Streitigkeiten. Daß der Verband nicht zuletzt die gesamte Branche in der Öffentlichkeit repräsentiert und mit geeigneten Mitteln für den Berufszweig werbend in Erscheinung treten muß, liegt im Wesen seiner zentralen Funktion."
Welche Probleme gab es in ersten zehn Jahren Verbandsarbeit? Tripp kämpfte für die Novellierung des "beim Zoohandel und bei den Behörden beinahe in Vergessenheit geratene aus 1934 stammende Psittacose-Gesetz". Mit der Wiedereinführung des Beringungszwanges für Papageien und Sittiche wurde der "Zentralverband" durch Verordnung zur amtliche Abgabestelle für die Ringe. Tripp: "Damit konnten wir erreichen, daß alle am Handel und an der Zucht Beteiligten die gesetzlich vorgeschriebene behördliche Genehmigung zuvor einholen mußten." Der Zentralverband nahm seine neue Aufgabe gewissenhaft wahr. Doch zu seinem Bedauern mußte Tripp feststellen: "Leider konnte die amtliche Einfuhrüberwachung nicht gleichermaßen lückenlos durchgeführt werden, so daß durch geschmuggelte Tiere die Psittacosis wieder mit importiert wurde und zahlreiche Erkrankungsfälle in allen Teilen Deutschlands vorkamen."
Mit einem gewissen Stolz beschreibt der Geschäftsführer, welche gesellschaftliche Stellung der ZZF zehn Jahre nach Gründung erlangt hatte: "Der Zentralverband konnte vielfach aufklärend, beratend und mit Gutachten bei Gerichtsfällen und bei Verhandlungen mit den obersten Landesbehörden erfolgreich tätig werden." Aber nach jedem verbuchten Erfolg, insofern haben sich die Zeiten nicht geändert, standen neue Anstrengungen an. Tripp versuchte "auf die Neugestaltung des Arzneimittelgesetzes" Einfluß zu nehmen. "Hieran ist der Zoohandel insoweit interessiert, als bestimmte Tierarzneimittel, nach denen erfahrungsgemäß fast ausschließlich in Zoofach-Geschäften gefragt wird, nicht apothekenpflichtig werden. Dazu gehört auch die Freigabe der Antibiotica in schwacher Dosierung zur Verwendung als Vogel- und Fischmedizin, wie es beispielsweise in Amerika üblich ist. Wesentlich wird für die Zoobranche sein, daß der Zentralverband in dem für die Freigabe zuständigen Beirat vertreten sein wird oder zumindest für sein Teilgebiet Gehör findet."
Vorbereitet wurde ein Futtermittelgesetz. Daß der "Zentralverband" gehört wird, soweit es sich um die Mischfutterverordnung handelt, wurde vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Forsten zugesagt. Das gleiche Ministerium war auch für den Import von Papageien, sonstigen Vögeln, Fischen und Futtermitteln - wenn auch nicht ausschließlich - zuständig. Bei Importfragen hörte man die Meinung des Zentralverbandes an. Mit der "Bundesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege" arbeitete Tripp zusammen und er riet den Landesorganisationen "engsten Kontakt zu den Naturschutzbeauftragten" zu pflegen: "Wir stehen zur Verfügung, wenn es notwendig wird."
Mit dem Bundeswirtschaftsministerium führte der "Zentralverband" eine Korrespondenz wegen des "noch immer nicht aus dem Diskussionsstadium herausgewachsenen Berufsausübungsgesetzes". Tripp: "Man will nicht anerkennen, daß der Handel mit lebenden Tieren gleichzusetzen ist mit dem Arznei- oder Lebensmittelhandel, obwohl Tierschutzbund, Bundesstelle für Naturschutz und andere Organisationen, auf unserem Standpunkt stehen und unsere Eingaben unterstützten. Die Verhandlungen gehen weiter. Unser Ziel bleibt: Wenn schon Sonderbestimmungen für irgendeinen Berufszweig gesetzlich festgelegt werden sollen, dann darf der Zoohandel wegen seiner Eigenart nicht fehlen."
Auf dem Gebiet des Ladenschlußgesetzes arbeitete der "Zentralverband" mit der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels zusammen. Tripp: "Wir müssen die Unterstützung durch die Hauptgemeinschaft auf manchen Gebieten lobend anerkennen. Allerdings konnte das Problem Ausbildungsrichtlinie oder eines Berufsbildes für die Zoobranche noch nicht gelöst werden. Wenn auch die Lehrlinge in den Zoofachgeschäften im Verhältnis zu anderen Zweigen des Einzelhandels eine mehr untergeordnete Rolle spielen, so ist sich der Zoohandel über die Bedeutung eines guten fachlichen Nachwuchses sehr wohl im klaren. Die Erziehung seiner Mitarbeiter womöglich seiner Nachfolger kann ihm niemand abnehmen. In der Klärung dieser Frage erblickt der Zentralverband eine wesentliche Aufgabe seiner berufspolitischen Tätigkeit."
Sonderaufgaben kamen auf den Verband zu: Er wurde zu Fragen der Preisgestaltung "vor allem im Importhandel" gehört. Anfragen von Gemeindebehörden: "Ist die Tierhaltung - Aquarien, Terrarien, Vogelvolieren - in Kinder- und Altersheimen ärztlich zu empfehlen?" Tripp befand damals: "Über die Lebensfragen der Zoobranche als einer kleinen Wirtschaftsgruppe herrscht weitgehend Unklarheit sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei Behörden; infolgedessen lag es nahe, für weitgehende Aufklärung zu sorgen." Aufklärung verlangten aber die Mitglieder. Da wurde die Frage gestellt: "Welche Rechte und Pflichten gewährt der Alleinverkauf eines Artikels?"
Tripp stellte nach zehn Jahren Verbandsarbeit fest: "Die zur Zoogemeinschaft gehörenden Hersteller und Grossisten - es sind zur Zeit 110 der angesehensten Firmen - erforderten eine Sonderbetreuung. Sie bilden eine Zweckvereinigung im Rahmen des Gesamtverbandes und tagen getrennt, teilweise noch untergliedert in Elektrogemeinschaft, Zierfischzüchter, Käfighersteller u.a. Die Sonderstellung des Zoohandels vor anderen Wirtschaftszweigen dokumentiert sich nicht augenfälliger als in der engen organisatorischen Zusammenarbeit von Einzelhandel, Großhandel, gewerblichen Züchtern und Fabrikanten in einem fachlichen Wirtschaftsverband."
Im Anfangsstadium der Verbandsarbeit fehlten Kontakte zur Presse. Diese berichtete damals in sensationeller Aufmachung über Psittacose-Erkrankungen. Tripp stellte fest: "Die Falschmeldungen in bezug auf den Prozentsatz der Todesfälle durch Zeitungen und Zeitschriften und die dadurch verursachte Schädigung der gesamten Branche verlangten außerordentliche Maßnahmen." Es wurde ein "Pressedienst der Gesellschaft der Tierfreunde" ins Leben gerufen, der monatlich unter der Bezeichnung "Tierisches" kurze Informationen an Tageszeitungen und Zeitschriften lieferte. Tripp: "Damit wurde unter neutraler Bezeichnung eine Einrichtung geschaffen, die uns in die Lage versetzt, werbend für die Liebe zum Tier an die Öffentlichkeit zu treten."
Der "Pressedienst" führte zu einer neuen Errungenschaft des "Zentralverbandes", zur "Werbegemeinschaft", als Verläuferin der Wirtschaftsgemeinschaft. Tripp: "Dort wird alles zusammengefaßt, was nicht unmittelbar den ideellen Verbandszielen einzuordnen ist." Man besaß gewissermaßen "eine wirtschaftliche Abteilung". Die "Werbegemeinschaft" gab als erstes das "Magazin der Tierfreunde", eine bunte illustrierte Kundenzeitschrift, heraus.
Der "Zentralverband informierte seine Mitglieder mit einem unregelmäßig herausgegebenen Dienst und dem "Zoologischen Zentral-Anzeiger", der alle vierzehn Tage erschien. Daneben gab es einen "Informationsdienst" für Vorstand und Beirat des Zentralverbandes; schließlich brachte der Verleger des "Zoologischer Zentral-Anzeiger" noch alljährlich "den mit belehrendem Text versehenen Zoo-Kalender" heraus.
Weiter zu: Rudolf Altrock - ein Mann der ersten Stunde
|