Natur- und Artenschutz
Artenschutzrechtliche Kennzeichnung
Im Auftrag des Bundesumweltministeriums vergibt die Ringstelle der Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GmbH (kommerzielle Tochter des ZZF), Kennzeichen zur artenschutzrechtlichen Kennzeichnung von geschützten Tieren. Durch die Kennzeichnungspflicht wird der illegale Handel mit geschützten Tierarten wesentlich erschwert.
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Nachzucht
ZZF-Mitglieder präsentieren in ihren Geschäften vorzugsweise nachgezüchtete Tiere.
Naturschutzaktion BONA
ZZF-Mitglieder gündeten die Biologisch Orientierte Naturschutz-Aktion e.V. BONA, die auf einem ZZF-Gelände in der Nähe von Leverkusen ein Feuchtbiotop geschaffen hat, das zahlreichen stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen neuen, von Fachleuten anerkannten Lebensraum bietet.
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