| Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. | |
| Mitgliedschaft |
Die Mitgliedschaft im ZZF kann erworben werden von gewerbsmäßigen Betreibern
zoologischer Fachgeschäfte und Einzelhandelsunternehmen mit eigenständigen Zoofachabteilungen
nicht tierführenden Fachgeschäften des zoologischen Bedarfs, wenn sie einen Sach- und Fachkundenachweis im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz erbringen können
von Großhandels- und Industrieunternehmen der zoologischen Branche
von Vollerwerbsbetrieben der Heimtierzucht
von Fachbetrieben der Heimtierpflege
von Verlagsunternehmen der Heimtierbranche, soweit sie in ihren Publikationen nicht mit den Interessen des ZZF kollidieren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn von dem Verlag eine Zeitschrift verlegt oder herausgegeben wird, deren redaktionelles Konzept zu einer Kollision mit den Pflichten eines Mitgliedes führen könnte.
Weitere Mitgliedschaften können auf Beschluß des Präsidiums vergeben werden.
Alle Mitglieder verpflichten sich für das Grundsatzprogramm des ZZF. Die Aufnahme in den Verband erfolgt auf Antrag.
Ja, ich will ZZF-Mitglied werden!