Geeignete Heimtiere?

Positivliste versus Negativliste

Jemenchamäleon
Die Eignung als Heimtier ist keine generelle Eigenschaft einer Tierart, sondern hängt im Einzelfall von den Erfahrungen und dem Fachwissen der Halterin oder des Halters ab.
Foto: Sascha Krampe / Panthermedia

Was ist eine Positivliste?

Eine allgemeingültige Definition zur Positivliste existiert noch nicht. In der Heimtierbranche wird unter der sogenannten Positivliste eine Liste mit solchen Tieren verstanden, deren Haltung, Zucht und Verkauf erlaubt ist. Befürworter der Erlaubnisliste halten sie für ein geeignetes Steuerungsinstrument für eine tierschutzgerechte Heimtierhaltung. Der ZZF lehnt die sogenannte Positivliste aus mehreren Gründen als ungeeignetes Instrument zur Stärkung des Tier- und Artenschutzes ab.

Positivliste erlaubt begrenzte Anzahl an Heimtieren

Die Eignung als Heimtier ist keine generelle Eigenschaft einer Tierart, sondern kann nur im Einzelfall in Abhängigkeit von den Erfahrungen und dem Fachwissen der Halterin oder des Halters, von den finanziellen Möglichkeiten, der Wohnsituationen sowie der Verfügbarkeit der erforderlichen Futtermittel und Haltungstechnik entschieden werden.

Gegen Positivliste

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Positivliste gefährdet Tierwohl

Der ZZF hält es im Gegenteil für möglich, dass die Einführung einer Positivliste aus folgenden Gründen das Tierwohl gefährden würde:

  • Eine Vielfalt der Arten in der Heimtierhaltung fördert den Tier- und Gesundheitsschutz. Es besteht das Risiko, dass eine Positivliste keine für bestimmte Lebens‐ und Wohnsituationen geeignete Tierarten beinhaltet und davon betroffene Heimtierhalter deshalb mit tierschutzrelevanten Konsequenzen auf für sie zwar ungeeignetere aber erlaubte Tierarten ausweichen. Für einen Singlehaushalt mit einer vielleicht eher kleinen Wohnung und bei Vollzeit-Berufstätigkeit wäre ein Terrarium mit dämmerungsaktiven Arten möglicherweise besser geeignet als beispielsweise ein Hund.    
  • Eine Positivliste könnte zu unerwünschten Folgen durch den Erwerb aus unkontrollierten Quellen (vgl. illegaler Welpenhandel) und in der Folge zu Tierschutzproblemen bei der Haltung von Heimtieren führen. Tiere, die am Zoofachhandel vorbei und über unprofessionelle Kurierdienste erworben sind, würden möglicherweise auch nicht dem Tierarzt vorgestellt.
Foto: Ulrike Schanz

Werden Exoten und Reptilien tierschutzgerecht gehalten?

Ob Hund, Katze, Kaninchen oder Leguan – Tierhalter müssen einiges über die Ansprüche ihrer Heimtiere wissen, um sie artgerecht halten zu können. Es ist jedoch nicht schlüssig, dass Verfechter der Haustier-Erlaubnisliste insbesondere Exoten wie Schlangen oder Chamäleons als anspruchsvoll ansehen und verbieten wollen. Denn laut einer repräsentativen Skopos-Studie haben sich fast 90 Prozent der Terrarienbesitzer in Deutschland vor dem Kauf sehr genau über die Bedürfnisse ihres Tieres informiert, etwa die Hälfte davon bei fachkundigen Beratern im Zoofachhandel mit Terraristikabteilung.

Wissenschaftler und Tierärzte einig: Halterinnen und Halter kennen sich aus

In der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebenen Exopet-Studie (2015) konnte ebenfalls nicht festgestellt werden, dass die Halter von Terrarientieren weniger Kenntnisse im Umgang mit ihren Haustieren haben als die Halter anderer Tierarten.

In einer Podiumsdiskussion zum Thema „Sachkunde in der Heimtierhaltung“ betonte Dr. Cornelia Rossi-Broy, Vorstandsmitglied im Bundesverband der beamteten Tierärzte, dass die Halter von sogenannten Exoten, insbesondere der Terrarientiere, oft versierte Hobbyisten seien: „Ich staune, wie gut im Durchschnitt die Terraristen fachkundig sind“.

Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

Die Einführung einer Positivliste würde die Freiheit von Tierfreunden, eine Tierart auszuwählen, die sie tiergerecht halten können, massiv einschränken. Bislang gibt es keinen Beleg, dass die Einführung einer Positivliste den Tierschutz im Heimtierbereich fördern würde.

Der ZZF stellt daher in Frage, ob die Maßnahme verhältnismäßig wäre und einen so großen Eingriff in die Handlungsfreiheit und Entfaltungsfreiheit des Menschen rechtfertigt.

Umsetzbarkeit der Maßnahme

Sinnvolle Kriterien für die Aufnahme von Tierarten in eine Positivliste sind schwer aufzustellen und noch schwerer zu evaluieren. Wie wären gute Haltungsbedingungen zu definieren? Im Tierschutz fallen vor allem Hunde und Katzen auf, wenn sie von einigen wenigen Tierhaltern unbedacht angeschafft und abgegeben werden. Die komplexe Frage, welche Tiere für ein Zusammenleben mit dem Menschen geeignet sind, lässt sich mit dem Instrument der Positivliste nicht beantworten.

Artenschutz

Um den Handel mit Tierarten einzuschränken, die vom Aussterben bedroht sind, sind international und national umfangreiche Rechtsnormen erlassen worden, die alle auf dem Prinzip der Negativliste basieren. Der ZZF hält dieses Instrument für zielführend und ausreichend, um wildlebende Tier- und Pflanzenarten zu schützen.

Risiken der Heimtierhaltung minimieren

Tierhaltung, auch die Heimtierhaltung, ist grundsätzlich mit gewissen gesundheitlichen Risiken für den Menschen verbunden. Die Risiken sind aber durch sachkundigen Umgang mit den Tieren auf ein Minimum reduzierbar. Von welcher Art und Schwere eines Haltungsrisikos würde also die Aufnahme in eine Positivliste abhängig gemacht? Zielführender ist es, in einer Negativliste Tierarten aufzulisten, die aufgrund ihrer Kraft, Größe oder Giftigkeit auch bei sachkundiger Haltung besonders gefährlich für Menschen sein könnten. Im Unterschied zur Positivliste ist die Negativliste (Heidelberger Beschlüsse) des ZZF daher seit Jahrzehnten ein wesentlich konstruktiveres und flexibleres Instrument, das den Tierschutz fördert und gleichzeitig den Zoofachhandel in seiner verantwortlichen Beratung bei der Vermittlung von Heimtieren nicht einschränkt.

Schlussfolgerung

Um den Handel oder die Haltung von Tierarten einzuschränken, die vom Aussterben bedroht sind oder die als besonders gefährlich gelten, sind international und national Rechtsnormen erlassen worden, die auf dem Prinzip der Negativliste basieren. Beispiele sind das Animal Health Law VO (EU) 2016/429, die Unionsliste invasiver Arten, VO (EU) 1143/2014, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen: VO (EG) 338/97 oder die Gefahrtierverordnungen der Bundesländer.

Diese Regulierungsinstrumente sind konstruktiv und flexibel. Positivlisten dagegen verbessern nicht das Tierwohl und verhindern nicht den illegalen Handel mit Tieren. Um Menschen, Tier- und Pflanzenarten zu schützen, befürwortet der ZZF daher das Prinzip der Negativliste als zielführend und verhältnismäßig.

Dr. Stefan Hetz

Dr. Stefan Hetz

Wissenschaftlicher Fachreferent für Heimtiere und internationale Beziehungen

Welche Tiere eignen sich als Heimtier?