Tierschutz
Tierwohl in der Heimtierhaltung

Heimtiere haben ihrer Art entsprechende Bedürfnisse. Was müssen Tierfreunde wissen, damit sie ihre Tiere tierschutzgerecht halten können?

Heimtiere genießen in Deutschland einen hohen Stellenwert und sind wichtige Beziehungspartner. Nahezu jeder zweite Haushalt und zwei Drittel aller Familien mit Kindern leben mit Heimtieren. Ob Hunde, Katzen, Zierfische, Sittiche oder Rennmäuse - ein tierischer Familienzuwachs verändert das Leben stark und zwar ein Tierleben lang. Der ZZF rät daher zu einer überlegten und geplanten Anschaffung von Heimtieren. Tierhalter müssen sich vor der Anschaffung über die Bedürfnisse des Tieres informieren. Je sachkundiger die Heimtierhaltung ist, desto mehr Freude haben Tierfreunde an ihrem Tier. Folgende Fragen sollten zukünftige Tierhalter klären:

  • Wieviel Platz braucht das Tier?
  • Wie alt wird das Tier, kann ich es lebenslang pflegen?
  • Welche Haltungsbedingungen wie Gehege, Beschäftigung etc. benötigt es?
  • Was frisst es?
  • Benötigt das Tier Gesellschaft oder sollte es alleine gehalten werden?
  • Welche Krankheiten können auftreten?
  • Wer pflegt das Tier, wenn ich arbeite oder im Urlaub bin?

Von ihrem Zoofachhändler können Tierfreunde erwarten, dass er sie in diesen Fragen umfassend und kompetent berät.

Da eine gute Beratung zu den Kernaufgaben des Zoofachhandels gehört, haben die Mitglieder des ZZF sich schon 1991 zu den Qualitätsrichtlinien Heidelberger Beschlüsse verpflichtet. Die in den Heidelberger Beschlüssen formulierten Selbstverpflichtungen für den Tier- und Artenschutz gehen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Im Rahmen der Kampagne Wir fürs Tier haben sich auch Nicht-Mitglieder dieser Tierschutz-Initiative angeschlossen.

Der ZZF unterstützt Tierfreunde mit Rat und Informationen auf seinen Tierhalterportalen wirfürstier.de und my-fish.org. Auf dem Serviceportal leben-mit-heimtier.de von IVH und ZZF finden Heimtierhalter Angebote für die Betreuung ihrer Tiere während der Arbeit oder während eines Urlaubs.

"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."

§2 TierSchutzGesetz

Heidelberger Beschlüsse

Für mehr Tierschutz in der Heimtierbranche

Alle ZZF-Mitglieder haben sich zu Qualitätsrichtlinien im Zoofachhandel verpflichtet. Entdecken Sie hier unsere Branchen-Charta "Heidelberger Beschlüsse".

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