Heidelberger Beschlüsse
Unsere Selbstverpflichtung für mehr Tierschutz

Die Heidelberger Beschlüsse des ZZF e.V.

zum Tierschutz in der Heimtierbranche (Stand Juni 2023).

  1. Definitionen und Hinweise

    1. Begriffsdefinitionen
    2. Verwendung geschlechterneutraler Sprache
  2. Selbstbeschränkung im Handel mit Heimtieren

    1. Präambel
    2. Tierschutz in der Heimtierbranche
      1. Qualifizierte und sachkundige Beratung für Tierhalter
      2. Keine „Qualzuchten“ in der Heimtierzucht
      3. Förderung des Natur- und Artenschutzes
      4. Hygiene im Umgang mit Heimtieren
      5. Handel mit Heimtieren – Daten gefordert
      6. Einheitliche Gift- und Gefahrtierregelungen
      7. Empfehlung zur Aufzucht von Kleinsäugern und Vögeln
      8. Tierschutzwidrige Produkte
      9. Künstliches Einfärben von Zierfischen
      10. Weiterbildung
      11. Selbstüberprüfung der ZZF-Mitglieder
  3. Spezifische Selbstbeschränkungen der Fachgruppen

    1. Fachgruppe Einzelhandel

      1. Sachkundige Beratung im Kundengespräch
      2. Bedürfnisse für die tiergerechte Haltung erfüllbar gestalten
      3. Heimtiere sind kein Schnäppchen
      4. Präsentation von Heimtieren im Zoofachhandel
      5. Besondere Haltungsanforderungen von Heimtieren
      6. Kein Hunde- und Katzenverkauf im Zoofachhandel
      7. Kein Verkauf von Gefahr- und Gifttieren
      8. Unterstützung von Tierheimen
      9. Aussetzen von Heimtieren
      10. Versand von Wirbeltieren an Endkunden
      11. Tierbörsen
    2. Fachgruppe Heimtierpflege im Salon

      1. Beratung beim Besuch des Salons
      2. Selbstverpflichtung
      3. Pflegemaßnahmen und ethische Grundsätze
    3. Tierschutz im Zucht- und Tiergroßhandelsbetrieb

      1. Tiergerechte Zucht
      2. Kennzeichnung bedingt geeigneter Heimtiere
      3. Selbstbeschränkung bei Heimtierzucht und -großhandel
    4. Tierschutz bei der Herstellung von Heimtierbedarf

      1. Forschung und Entwicklung
  4. Anhänge

1. Definitionen und Hinweise

1.1 Begriffsdefinition

Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe werden nach folgender Definition verwendet:

Artgerecht/artgemäß

Die Begriffe sind nicht genau definiert. Sie bezeichnen jedoch z.B. Tierhaltungen, welche die aus den ursprünglich natürlichen Lebensbedingungen der Tiere abgeleiteten Bedürfnisse der Tiere berücksichtigen.

Domestikation

Hier verwendet als Begriff für den Prozess der züchterischen Selektion auf vom Menschen gewünschte Merkmale (z.B. Farbe, Form, Verhalten, Züchtbarkeit). Als Prozess betrachtet, beginnt die Domestikation schon mit der ersten Vermehrung in menschlicher Obhut, ist nie vollständig und selbst Tiere mit dem Phänotyp eines Wildtiers sind als Nachzuchttiere dem Domestikationsprozess unterstellt.

einheimisch

Lebewesen, die natürlicherweise in einem Gebiet (z.B. Land) vorkommen oder seit der letzten Eiszeit ohne Mitwirkung des Menschen eingewandert sind.

Gefahrtier

Tier, welches für den öffentlichen Raum oder den Halter aufgrund seiner Merkmale zu einer Gefahr für die Gesundheit werden kann.

Gifttier

Tier, welches über Gifte verfügt, die für den Halter zu einer Gefahr für dessen Gesundheit werden können.

Handel

Der Ausdruck Handel mit Heimtieren bezeichnet alle in größerem Umfang getätigten, auf Gewinnerzielung gerichteten ordentlichen Handelsgeschäfte, die mit einem Wechsel des Eigentums an Heimtieren verbunden sind.

Handling

Alle Tätigkeiten, die mit dem direkten Kontakt zum Heimtier zu tun haben, wie z.B. das Berühren, Ergreifen und Aufnehmen der Tiere.

Heimtier

Tier, das zur Freude des Menschen in dessen Obhut gehalten wird oder das für diesen Zweck bestimmt ist.

Heimtierbranche

Unternehmen, die mit dem Handel von Heimtieren und dem für die Haltung benötigtem Zubehör und Futter zu tun haben, also Hersteller von Heimtierbedarf, Züchter, Importeure, Groß- und Einzelhandel sowie Heimtierpflegebetriebe.

Heimtierhalter

Person, welche ein Heimtier dauerhaft in einem dafür geeigneten Gehege hält.

Nachzuchten

In menschlicher Obhut vermehrte bzw. gezielt gezüchtete Heimtiere.

Onlinehandel

Das Anbieten und Verkaufen von Heimtieren über Internet oder andere Kanäle mit Datenfernübertragung.

Qualzuchten

Nachzuchtexemplare einer Tierart, welche aufgrund züchterischer Auswahl ungewünschte, teils extrem ausgeprägte (übertypisierte) Zuchtmerkmale zeigen, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen für das Tier einhergehen.

Spontankauf

Unüberlegter Kauf eines Heimtieres aufgrund einer kurzfristigen, nicht sorgfältig überdachten Entscheidung, die von der Präsentation des Heimtieres beeinflusst werden kann.

Tierärztevereinigungen

Vereinigungen von Veterinären, die in einem bestimmten Bereich arbeiten, Beispiele sind bbt, bpt, DVG und TVT.

tiergerecht

Bei einer tiergerechten Haltung in menschlicher Obhut wird versucht, auf alle Bedürfnisse der individuellen Tiere Rücksicht zu nehmen, um deren individuelles Wohlergehen zu fördern.

Tierwohl

Tierwohl ist eine Bezeichnung der Gesamtheit von Gesundheit und Wohlbefinden von Tieren und umfasst Aspekte körperlicher Gesundheit, Ausleben natürlicher Verhaltensweisen („Normalverhalten“) und „emotionales“ Wohlbefinden der Tiere (Drei Dimensionen Konzept). Oft wird auch das Konzept der 5 Freiheiten herangezogen.

Tierwohlparameter

Parameter in Biologie, Physiologie und Verhalten, die eine Einschätzung des Tierwohls erlauben.

Transport

Verbringung eines oder mehrerer Heimtiere durch den Halter oder ein dafür zugelassenes Transportunternehmen von einem Ort zu einem anderen.

Versand

Transport von Heimtieren durch ein dafür zugelassenes Transportunternehmen.

Wildfang (syn. Wildentnahme)

Aus seiner ursprünglichen natürlichen Umgebung stammendes Tier, das zum Zweck der dauerhaften Haltung der Natur entnommen wurde.

Wildtiere

Tiere, die dem natürlichen Phänotyp ähneln. Wildtiere werden zum Teil der Natur entnommen oder unter Obhut des Menschen nachgezüchtet. Oft werden morphologische, physiologische und verhaltensbiologische  Domestikationsmerkmale zur Unterscheidung von Wildtieren und Heimtieren angeführt. Wildtiere können jedoch auch Heimtiere sein.

ZZF-Fachgruppen

Zusammenschluss von Mitgliedern des ZZF in thematischen Gruppen aus dem Bereich Einzelhandel, Industrie, Zucht und Import von Heimtieren sowie Heimtierpflege.

1.2 Verwendung geschlechterneutraler Sprache

Zur besseren Lesbarkeit wird in den Heidelberger Beschlüssen das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

2. Selbstbeschränkung im Handel mit Heimtieren

2.1 Präambel

In knapp der Hälfte aller Haushalte in Deutschland leben Menschen zusammen mit Heimtieren, die aus fast allen Bereichen des Tierreichs stammen. Angefangen bei Nesseltieren wie z.B. Korallen in Meerwasseraquarien bis hin zu den „klassischen“ Heimtieren wie Hunde und Katzen ist die Biodiversität der gehaltenen Heimtiere sehr hoch.

Die Heimtierbranche, also die Hersteller von Heimtierbedarf, Züchter, Groß- und Einzelhandel sowie Heimtierpflegebetriebe, unterstützen den Heimtierhalter, das verantwortungsvolle Zusammenleben von Mensch und Tier und gestalten dieses somit für beide Partner erfolgreich und harmonisch. Sowohl der Zoofachhandel als auch die Heimtierpfleger und Züchter, sowie Großhändler und Hersteller von Heimtierbedarf sorgen für eine umfangreiche professionelle Beratung, Übergabe, Ernährung und Pflege der Heimtiere.

Im Grundsatzprogramm des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) stehen daher die Verantwortung für das Heimtier und dessen Wohl an erster Stelle. ZZF-Mitglieder verpflichten sich, Heimtierhalter qualifiziert zu beraten und damit eine tiergerechte Heimtierhaltung zu gewährleisten. Sie fördern u.a. die kontrollierte Nachzucht von Heimtieren und vertreten eine strengere Auffassung zur Definition von Qualzuchten als sie das deutsche Tierschutzgesetz beinhaltet.

Wie diese Verpflichtungen im Grundsatzprogramm im Zoofachhandel praktisch umzusetzen sind, haben die ZZF-Mitglieder in ihren Heidelberger Beschlüssen formuliert: Die Selbstbeschränkungen für den Handel mit Heimtieren sind Ergänzung und Bestandteil des ZZF-Grundsatzprogrammes und daher eine bindende Voraussetzung für die Mitgliedschaft in den ZZF-Fachgruppen.

2.2 Tierschutz in der Heimtierbranche

Qualifizierte und sachkundige Beratung für Tierhalter

Spezifische Bedürfnisse mancher Heimtierarten gehen über die typischen Haltungsanforderungen einer Tiergruppe hinaus. Durch eine geeignete Kennzeichnung dieser Arten und die Aufnahme in eine geeignete Liste stellt der Zoofachhandel sicher, dass der zukünftige Heimtierhalter schon früh für die besonderen Ansprüche dieser Tierart sensibilisiert wird und sich vor dem Verkauf ausführlich über die spezifischen Ansprüche in der Unterbringung, Pflege, Ernährung und Haltung dieser Tierart beraten lässt.

Keine „Qualzuchten“ in der Heimtierzucht

Formen einer Heimtierart, die aufgrund züchterischer Maßnahmen so verändert wurden, dass besondere Merkmale extrem ausgebildet (übertypisiert) sind und diese Zuchtformen dadurch nicht mehr zu artüblichem Verhalten in der Lage sind oder physiologische Funktionen eingeschränkt sind, sind für die Heimtierhaltung ungeeignet und damit vom Handel auszuschließen.

Das zuständige Bundesministerium veröffentlichte im Juni 1999 ein nicht rechtsverbindliches Gutachten, in dem Qualzuchtmerkmale einzelner Rassen und Arten beschrieben sind. Die dort genannten Qualzuchtformen hat der ZZF ohne jede Einschränkung auf seine Negativliste ungeeigneter Heimtiere (Rote Liste X) gesetzt.

Durch die Kooperation mit dem Qualzucht-Evidenznetzwerk (QUEN) und Tierärztevereinigungen stellt der ZZF einen engen Wissens- und Erfahrungsaustausch über solche Zuchtformen sicher.

Die Mitglieder des ZZF lehnen die Zucht und den Verkauf von Heimtieren mit Qualzuchtmerkmalen ab.

Förderung des Natur- und Artenschutzes

ZZF-Mitglieder bieten hauptsächlich in menschlicher Obhut nachgezüchtete Tiere an. Sie unterstützen auch Artenschutz- und Nachzuchtprojekte, zum Beispiel mit Amphibien, Reptilien und Vögeln sowie Projekte auf my-fish.org – dem ZZF-Ratgeberportal für Aquarianer – durch Vermittlung von Zuchttieren sowie Kooperationen mit Züchtern bedrohter Arten.

Bei den in der Natur entnommenen Tierarten (z.B. Zierfischen) achten sie auf eine nachhaltige, mit den Gesetzen und Zielen des Natur- und Artenschutzes konforme Nutzung, welche auch die Belange indigener Völker berücksichtigt.

Hygiene im Umgang mit Heimtieren

Heimtiere leben mit dem Menschen schon seit langer Zeit in sehr engem Kontakt. Dieser Kontakt kann, ungeachtet der Herkunft und des Domestikationsgrads, bei verschiedenen Heimtierarten durch eine spezielle natürliche mikrobielle Darm- und Hautflora bei gefährdeten Personenkreisen (sehr jungen bzw. sehr alten, schwangeren und immunsupprimierten Personen* bei Missachtung hygienischer Grundlagen zu Allergien bzw. Krankheiten führen.

Der Zoofachhandel berät die zukünftigen Halter bei Erwerb eines Tieres über wichtige Grundlagen im hygienischen Umgang mit Heimtieren und sorgt so für eine Minimierung des Risikos einer Krankheitsübertragung.

*Dieser Personenkreis wird als YOPI bezeichnet, was sich aus den englischen Begriffen „young“, „old“, „pregnant“ und „immuncompromised“ herleitet.

Die Hautpilzinfektion Trichophyton benhamiae wird meist von Meerschweinchen übertragen. Im Umgang mit Tieren ist daher immer auf besondere Hygiene zu achten.
Foto: Pressmaster / Adobe Stock

Handel mit Heimtieren – Daten gefordert

Der ZZF fordert eine Unterstützung der Eigenkontrollen der Zoofachbranche im Bereich internationaler Heimtierhandel durch die Ausweitung und Aufnahme der EU-weiten Handelsdaten mit Heimtieren in eine offen zugängliche Datenbank.

Einheitliche Gift- und Gefahrtierregelungen

Der ZZF informiert Tierhalter über die in den Bundesländern herrschenden Gift- und Gefahrtierregelungen. Der ZZF fordert von den politischen Entscheidungsträgern eine bundes- oder EU-weite einheitliche Regelung zu Gift- und Gefahrtieren.

Empfehlung zur Aufzucht von Kleinsäugern und Vögeln

Der ZZF empfiehlt für Kleinsäuger und Vögel eine natürliche Aufzucht durch die Elterntiere mit vorsichtigem Menschenkontakt, der jedoch nicht zu einer Prägung oder Fehlsozialisation auf den Menschen führen darf.

Diese Aufzucht ermöglicht eine natürliche Prägung auf die Art und feste Bindung zu den Eltern, gewährleistet jedoch, dass sich bereits Jungtiere an Berührungen durch den Menschen gewöhnen, um spätere ggf. notwendige Kontakte stressfreier zu gestalten. Eine isolierte Handaufzucht ist zu vermeiden und nur in absoluten Notfällen indiziert.

Foto: Hildegard Niemann

Tierschutzwidrige Produkte

Tierschutzwidrige Produkte, welche für die Haltung von Heimtieren ungeeignet sind (z.B.  kugelförmige Goldfischgläser) und diese sogar verletzten können (z.B. Hamsterkugeln oder -röhren), sind für den Tierhalter nicht immer sofort sicher erkennbar. Aus diesem Grund führt der ZZF in Zusammenarbeit mit dem Industrieverband Heimtierbedarf e.V. (IVH) eine ständig aktualisierte Liste tierschutzwidriger Produkte, die allen Heimtierhaltern frei zugänglich ist.

ZZF-Mitglieder verkaufen die in dieser Liste genannten Produkte nicht und weisen ihre Kunden bei Nachfrage auf die in der Datenbank aufgeführten tierwohlgerechten Alternativen hin.

Künstliches Einfärben von Zierfischen

Mitglieder des ZZF handeln nicht mit künstlich durch Injektion von Farbstoffen oder genetische Manipulation eingefärbten Zierfischen.

Weiterbildung

Die Mitglieder des ZZF bilden sich regelmäßig fort. Diese Fortbildungen sind wichtig, da das Wissen um die tiergerechte Heimtierhaltung ständig erweitert wird. Fortbildungen finden durch regelmäßigen Informationsaustausch, Berichte im zza, die Inhalte der Heimtier Akademie und zusammen mit Tierärzteverbänden durchgeführte Symposien statt.

Selbstüberprüfung der ZZF-Mitglieder

Mit ihrer Mitgliedschaft im ZZF erklären die Mitglieder ihre generelle Bereitschaft die Umsetzung der Heidelberger Beschlüsse in ihren Betrieben von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen.

3. Spezifische Selbstbeschränkungen der Fachgruppen

Beratung im Zoofachhandel

3.1 Fachgruppe Einzelhandel

Sachkundige Beratung im Kundengespräch

Eine geeignete Kennzeichnung mit Basisinformationen zu allen angebotenen Heimtierarten erlaubt dem Kunden im Zoofachgeschäft eine erste Orientierung beim Erwerb eines geeigneten Heimtiers. Vor der Anschaffung eines bestimmten Heimtiers müssen sich zukünftige Heimtierhalter jedoch ausführlich über die geeigneten Bedingungen für die tiergerechte Haltung der gewünschten Art informieren. Dabei ist ihnen der Zoofachhandel als Vermittler von umfangreichem Wissen zu allen Aspekten der tiergerechten Haltung der angebotenen Heimtierarten behilflich.

Die Mitgliedsbetriebe des ZZF in der FG Einzelhandel stellen durch diese umfangreiche Beratung im Fachgeschäft sicher, dass es nicht zu einem unüberlegten Erwerb eines Heimtieres kommen kann. Dazu bieten sie neben einem Beratungsgespräch, vor dem Kauf schriftliche Informationen an, die den zukünftigen Haltern die Möglichkeit geben, sich in Ruhe ausführlich über die Bedürfnisse ihres zukünftigen Heimtieres zu informieren. Auch nach dem Kauf eines Heimtieres steht der Zoofachhandel als kompetenter Partner dem Heimtierhalter bei allen Fragen zur Verfügung.

Bedürfnisse für die tiergerechte Haltung erfüllbar gestalten

Mitglieder des ZZF dürfen nur solche Tiere in ihren Fachgeschäften anbieten, für deren tiergerechte Haltung sie jederzeit alle benötigten Haltungseinrichtungen (z.B. Gehege, Aquarien) mit den geeigneten technischen Ausstattungen (z.B. Beleuchtung, Wärmequelle, Filter) sowie die Futter-, Zubehör- und Verbrauchsartikel anbieten oder zeitnah vor der Abgabe der Heimtiere bestellen können.

Heimtiere sind kein Schnäppchen

Mitglieder der FG Einzelhandel verzichten auf aggressive Werbung für Tiere beispielsweise mit Hilfe von Sonderangeboten, Rabattaktionen oder Streichpreisen. Eine Schnäppchen-Jagd auf Heimtiere könnte sich negativ auf den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren auswirken und würde dem Grundsatz des ethischen Tierschutzes widersprechen.

Bei in Gruppen oder Schwärmen lebenden Tieren mit ausgeprägtem Sozialverhalten kann zur Förderung des Tierwohls die Abgabe einer entsprechender Individuenzahl durch Zugaben erleichtert werden

Präsentation von Heimtieren im Zoofachhandel

Jedes Tier hat artspezifische Ansprüche, die bei der dauerhaften Haltung berücksichtigt werden müssen. Diese Ansprüche sind zum Teil leicht, zum Teil aber auch schwerer oder sogar nur unter erheblichem Aufwand erfüllbar. Um den Haltungsansprüchen solcher Tiere gerecht zu werden und um unüberlegte Spontankäufe zu verhindern, haben sich die ZZF-Mitglieder verpflichtet, zukünftigen Heimtierhaltern nur die Heimtierarten anzubieten, welche diese auch in ihrem jeweiligen Wohnumfeld auf tiergerechte Art und Weise halten können.

Sie präsentieren aus diesem Grund keine Tiere in ihren Geschäften, die aufgrund ihrer spezifischen komplexen Ansprüche nach derzeitiger wissenschaftlicher Kenntnis sowie der Einschätzung von auf bestimmte Heimtiergruppen spezialisierter Tierärzte- und Haltervereinigungen für die meisten privaten Halter als Heimtier ungeeignet (Anhang A) sind. Von diesem Verbot sind auf besondere Tiergruppen spezialisierte Fachgeschäfte ausgenommen, da vorausgesetzt werden kann, dass die Kunden dieser Spezialgeschäfte die für die Haltung der Tiere notwendige Kenntnis besitzen.

Wenn zukünftige Halter jedoch über die Möglichkeiten verfügen, auch Tiere mit komplexeren Ansprüchen tiergerecht zu halten, ist den Mitgliedsfirmen des ZZF die Vermittlung dieser Tiere gestattet. Davor haben sie sich vorab im Kundengespräch von den fachlichen Kompetenzen des Halters und der tiergerechten Unterbringung der Tiere überzeugt.

Ausnahmen vom Präsentationsverbot sind nur dann möglich, wenn das Zoofachgeschäft in seiner Präsentation ausgewachsener Tiere ein für die dauerhafte Haltung geeignetes Gehege vorweisen kann und auf die spezifischen Besonderheiten der präsentierten Tierart (z.B. Größe, Lebenserwartung, Vergesellschaftungsform, Futter) in gut sichtbarer Form hinweist. Der Zoofachhandel meldet diese Präsentation mit Bild und verantwortlicher Person an den ZZF.

Chinchilla lanigera steht auf der Roten Liste B, da es besondere Anforderungen an die Haltung stellt.

Besondere Haltungsanforderungen von Heimtieren

Aufgrund spezifischer besonderer Ansprüche an ihre Haltung bedingt geeignete Heimtierarten (Anhang B) werden in Zoofachgeschäften auf geeignete Weise besonders gekennzeichnet. Beispiele für solche Ansprüche können die maximale Größe des Tieres, eine sehr hohe Lebenserwartung, sein Bewegungsbedürfnis, die besondere Größe oder Einrichtung des Geheges, besondere Wasserparametern bei Aquarienfischen und Amphibien, die Vergesellschaftung, das Verhalten, klimatische Bedingungen wie Sonnenplätze, Winterschlaf oder Winterruhe sowie Ansprüche an das Futter (z.B. Lebendfutter oder Futterzusätze) sein.

Kein Hunde- und Katzenverkauf im Zoofachhandel

Mitglieder der FG Einzelhandel verzichten auf die Präsentation und den Verkauf von Hunden und Katzen (Rote Liste X). Der ZZF empfiehlt jedoch nachdrücklich eine Zusammenarbeit mit kooperierenden Tierheimen und lokalen Züchtern bei der Vermittlung von Hunden und Hauskatzen.

Kein Verkauf von Gefahr- und Gifttieren

Der Handel mit Gefahr- und Gifttieren, sowie Tieren mit im Zoofachhandel nicht erfüllbaren biologischen, sozialen und ernährungsbedingten Ansprüchen ist nicht erlaubt (Rote Liste X).

Unterstützung von Tierheimen

Der ZZF empfiehlt Zoofachhändlern eine Kooperation mit örtlichen Tierschutzvereinen und Tierheimen mit dem Ziel, diese auf geeignete Weise bei der Vermittlung von Katzen, Hunden und anderen Heimtieren zu unterstützen.

Aussetzen von Heimtieren

Der Fachhandel weist bei der Beratung seiner Kunden darauf hin, dass das verbotene Aussetzen von Heimtieren in den überwiegenden Fällen zum qualvollen Tod der ausgesetzten Tiere führt. Der Fachhandel als vertrauensvoller Ansprechpartner kann Heimtierhaltern bei einer geplanten Abgabe von Tieren, z.B. bei einer Änderung der persönlichen Lebensumstände (Krankheit, Überforderung, Umzug) Hilfe und Informationen beim Finden einer Lösung anbieten, um das Aussetzen von Tieren zu verhindern.

Versand von Wirbeltieren an Endkunden

Beim Internet- und Versandhandel mit Wirbeltieren ist zu bedenken, dass zukünftige Halter vor der Anschaffung ihrer Heimtiere die Möglichkeit haben sollten, die ausgewählten Tiere in Augenschein zu nehmen. Für eine tiergerechte Heimtierhaltung ist außerdem das persönliche Beratungsgespräch zu allen Aspekten der tiergerechten Haltung, der Vergesellschaftung, Ernährung, Haltung und Pflege essentiell. Auch praktische Erfahrungen beispielsweise zum tiergerechten Umgang oder zum Entnehmen der Tiere aus dem Gehege (Handling) müssen vermittelt werden.

Den Mitgliedern der FG Einzelhandel ist der Versand von Wirbeltieren an Endkunden nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So zum Beispiel:

  • Kunden haben sich im persönlichen Fachgespräch im Zoofachgeschäft für bestimmte Tiere entschieden und können/möchten diese nicht sofort mitnehmen, weil sie z.B. länger unterwegs sind und/oder weit entfernt wohnen oder Haltungsanlagen vorbereiten müssen.
  • Die Auswahl bestimmter Tiere durch den zukünftigen Halter erfolgte auf Wunsch per Videozuschaltung des Kunden. So wird gewährleistet, dass die gewünschten Tiere vor der Anschaffung in Augenschein genommen werden können.
  • Ein persönliches Beratungsgespräch zu allen Aspekten der tiergerechten Haltung, der Vergesellschaftung, Ernährung, Haltung und Pflege hat nachweislich online stattgefunden.
  • Der Käufer hat schriftlich zugestimmt, die Tiere nicht zurückzusenden und kümmert sich ggf. um einen Platz, falls das Tier abgegeben werden muss.
  • Es erfolgt kein Versand von Säugetieren oder Vögeln.
  • Der Versand erfolgt über ein für den Transport lebender Wirbeltiere zertifiziertes und zugelassenes Transportunternehmen.

Die Zustellung erfolgt nach genauer örtlicher und zeitlicher Abstimmung mit dem Kunden.

Tierbörsen

Der ZZF empfiehlt die Anschaffung von Heimtieren bei Anbietern, die auch nach dem Kauf als Ansprechpartner für Fragen erreichbar sind. Das ist bei Züchtern und Zoofachhändlern der Fall und muss auch für Anbieter auf Tierbörsen gelten. ZZF-Mitglieder, die auf Tierbörsen ausstellen, verpflichten sich, dass sie Tierhaltern auch nach der Vermittlung von Heimtieren mit Informationen und Beratung zur Seite stehen.

Der ZZF beobachtet die Entwicklung der Tierbörsen sowie der Haltungsbedingungen von Heimtieren auf diesen Veranstaltungen und tritt für folgende Regulierung ein: Tierbörsen müssen unbedingt unter strenger tierärztlicher sowie behördlicher Kontrolle bei Beachtung der steuerlichen Regelungen durchgeführt werden. Die Umstände der Präsentation, des Transports und der Haltung dürfen nicht zu tierschutzrelevanten Problemen führen.

Der ZZF fordert, dass auf Tierbörsen die gesetzliche Informationspflicht bei der Abgabe von Wirbeltieren an den Halter immer eingehalten werden muss, insbesondere durch eine ausführliche Beratung und die Abgabe schriftlicher Informationen.

3.2 Fachgruppe Heimtierpflege im Salon

Beratung beim Besuch des Salons

Heimtierhalter benötigen professionelle Unterstützung bei der Fellpflege ihrer Heimtiere. Die Beratung zur fellspezifischen Pflege, zur Handhabung und Auswahl von geeignetem Werkzeug sowie zum Umgang mit dem Tier, trägt zur Optimierung der häuslichen Pflegesituation bei Heimtieren bei.

Die Mitgliedsbetriebe des ZZF in der Fachgruppe Heimtierpflege im Salon stellen durch ihre umfangreiche Beratung die Gesunderhaltung der ihnen anvertrauten Heimtiere sicher. Der regelmäßige Kontakt und die Begleitung durch die verschiedenen Lebensphasen mit ihren spezifischen Pflegeansprüchen macht es möglich, die Halter auf gesundheits- und tierschutzrelevante Zeichen bei den behandelten Tieren aufmerksam zu machen und ggf. einen Besuch beim Tierarzt zu empfehlen.

Selbstverpflichtung

Die Mitglieder der FG Heimtierpflege im Salon verpflichten sich zu einer art- und fachgerechten Pflege von Hunden und Katzen. Ihr professioneller Umgang mit den anvertrauten Tieren dient dem Wohl des Tieres und vermeidet unnötig lange Pflege- und Behandlungszeiten.

Pflegemaßnahmen und ethische Grundsätze

ZZF-Mitglieder verzichten auf:

  • das Färben des Fells von Hund und Katze
  • das Aufbringen von schmückenden Tattoos

3.3 Tierschutz im Zucht- und Tiergroßhandelsbetrieb

Tiergerechte Zucht

Zuchten von Tieren führen unter gewissen Umständen zur Verstärkung unerwünschter Zuchtmerkmale (sogenannter Qualzuchtmerkmale), wenn z.B. gekoppelte Merkmalsträger mit dem gewünschten Zuchtmerkmal vererbt werden. So kann es dazu kommen, dass phänotypische Merkmale mit erhöhter Neigung zu Krankheiten einhergehen. Diese unerwünschten Nebeneffekte der Zucht zeigen sich vor allem bei übertypisierten Zuchtmerkmalen.

Die Mitglieder der FG Heimtierzucht und -großhandel bekennen sich zu einer verantwortungsvollen Zucht und verpflichten sich, keine Tiere zu züchten und anzubieten, die durch die Zucht so verändert sind, dass sie vermehrt zu Krankheiten neigen, vegetative und sinnesphysiologische Vorgänge beeinträchtigt sind und dadurch die Tiere nicht mehr zu artgemäßem Verhalten in der Lage sind.

Foto: Stefan K. Hetz / WZF

Kennzeichnung bedingt geeigneter Heimtiere

Mitgliedsfirmen der FG Heimtierzucht und -großhandel verpflichten sich, die Tierarten in Anhang A, für die ein Präsentationsverbot in ZZF Einzelhandelsgeschäften gilt, in geeigneter Weise zu kennzeichnen wenn Fachkundschaft Zugang zur Verkaufsanlage hat.

Kein Kennzeichnungsgebot besteht, wenn die Hälterungsanlagen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

Selbstbeschränkung bei Heimtierzucht und -großhandel

Folgenden Text publizieren ZZF-Mitglieder der FG Heimtierzucht und -großhandel in ihrem Betrieb an geeigneter Stelle in schriftlicher Form:

Heidelberger Beschlüsse des ZZF

Dieser Betrieb setzt die Selbstbeschränkungen des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) zum Handel mit Heimtieren um.

Danach ist die Abgabe von Tieren, die in der Roten Liste Tierschutz, Anhang A aufgeführt und in unserem Betrieb entsprechend gekennzeichnet sind, nur in Ausnahmefällen zulässig.

Für Tiere, die in Anhang B aufgeführt sind, gilt für Mitgliedsfirmen aus dem Zoofacheinzelhandel eine Kennzeichnungspflicht und vor dem Verkauf eine besondere Beratungspflicht. Der Halter muss vor der Abgabe über die besonderen Haltungsbedingungen des Heimtieres aufgeklärt werden.

Nichtmitgliedern des ZZF wird dringend empfohlen, sich im Interesse des Tierschutzes und des Ansehens der Heimtierbranche den Selbstbeschränkungen des ZZF und seiner Mitglieder anzuschließen.

3.4 Tierschutz bei der Herstellung von Heimtierbedarf

Forschung und Entwicklung

Die herstellende Industrie ist aufgerufen, durch Forschung, Entwicklung und Produktion geeigneter Zubehör- und Verbrauchsartikel die Bedingungen für die artgerechte Haltung von Heimtieren weiter zu verbessern.

Der ZZF führt deshalb zusammen mit dem Industrieverband Heimtierbedarf e.V. (IVH) eine Liste mit tierschutzwidrigen Produkten.

Heidelberger Beschlüsse

Unsere Selbstverpflichtung für mehr Tierschutz

Heidelberger Beschlüsse (PDF)

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