Qualzucht verhindern
Empfehlungen und Forderungen
Auf rechtlicher Ebene existieren in Deutschland Normen, welche die ethischen Grundlagen für die Zucht von Heimtieren auf den Punkt bringen. Allerdings fehlen konkrete Definitionen von Qualzuchtmerkmalen, so dass es zu Unklarheiten, Fehlinterpretationen und Lücken im Vollzug kommt.

Es gibt rechtliche Vorgaben zur Vermeidung von Qualzüchtungen...
Beim Thema Qualzucht ist das Deutsche Tierschutzgesetz mit dem § 11b eigentlich eindeutig: Tiere dürfen nicht gezüchtet werden, wenn damit zu rechnen ist, dass ihre Nachkommen erblich bedingt unter Schmerzen, Leiden oder Schäden leiden. (§ 11b Deutsches Tierschutzgesetz) Zum Beispiel, weil ihnen Organe oder Körperteile fehlen, diese stark verändert sind oder nicht mehr artgemäß funktionieren. Es geht nicht darum, ob eine bestimmte Zuchtform oder Heimtierrasse verboten ist. Entscheidend ist, ob die gezüchteten Merkmale wie beispielsweise kurze Nasen etc. dem Tier schaden.
Auch auf europäischer Ebene gibt es klare Vorgaben: Wer Tiere züchtet, soll darauf achten, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Nachkommen nicht gefährdet werden. So steht es in dem Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren (BGBl. 1991 II S. 402), das Deutschland schon 1991 unterzeichnet hat: „Wer ein Heimtier zur Zucht auswählt, ist gehalten, die anatomischen, physiologischen und ethologischen Merkmale zu berücksichtigen, die Gesundheit und Wohlbefinden der Nachkommenschaft oder des weiblichen Elternteils gefährden könnten“.
...aber die Vorgaben sind zu unkonkret!
Trotzdem gibt es große Lücken in der Praxis: Die gesetzlichen Vorgaben sind oft zu ungenau. Das im Jahr 1999 veröffentlichte Gutachten zu §11b Tierschutzgesetz listet zwar einige Qualzuchtmerkmale auf, ist aber veraltet und deckt längst nicht alle problematischen Fälle ab. Das führt dazu, dass Behörden und Tierärzte bei der Beurteilung häufig zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen kommen – ein Zustand, den viele Fachleute inzwischen als Rechtsunsicherheit bezeichnen.
„Wir setzen uns für mehr wissenschaftliche Untersuchungen zu Zuchtformen ein, bei denen es einen Verdacht auf gesundheitliche Probleme gibt, und für neue rechtsverbindliche Listen, in denen genau beschrieben ist, welche Zuchtformen und Einzelmerkmale als Qualzuchten zu betrachten sind.“
Was muss sich ändern?
Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) unterstützt die Vermeidung von Extremzuchten und hat die im Gutachten beschriebenen Qualzuchtformen auf seine Negativliste über ungeeignete Heimtiere gesetzt. Aber damit Tiere in Zukunft noch besser vor Qualzucht geschützt werden, setzt sich der ZZF für mehr wissenschaftliche Untersuchungen ein – vor allem zu Zuchtformen, bei denen es einen Verdacht auf gesundheitliche Probleme gibt. Denn nur wenn klar ist, welche Merkmale Tieren tatsächlich schaden, kann auch wirksam dagegen vorgegangen werden.
Außerdem fordert der Verband verbindliche Regeln, in denen genau beschrieben ist, welche Zuchtformen und Einzelmerkmale als Qualzuchten zu betrachten sind. Eine einheitliche Liste, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, würde allen Beteiligten helfen: Tierärztinnen und Tierärzten, Behörden, Züchterinnen und Züchtern – und natürlich auch den Halterinnen und Haltern. Denn sie könnten dann objektiv erkennen, wann eine Zuchtform problematisch ist.
Eine solche Liste könnte zum Beispiel in die tierschutzrechtlichen Vorgaben aufgenommen werden – etwa in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Tierschutzgesetz oder einer entsprechenden Verordnung. Klarheit im Gesetz würde Tierleid vermeiden – und für alle Beteiligten endlich mehr Rechtssicherheit schaffen.
Qualzucht ist nicht immer schwarz oder weiß
Wenn es um Qualzucht geht, denken viele sofort an offensichtliche Fehlbildungen oder schwere gesundheitliche Probleme. Doch so einfach ist es nicht immer. Viele körperliche Merkmale lassen sich nicht einfach in „gesund“ oder „krank“ einteilen – sie zeigen sich in ganz unterschiedlichen Ausprägungen. Genau deshalb braucht es aus Sicht des ZZF eine differenzierte und sachliche Bewertung.
Denn: Nicht jede Abweichung vom natürlichen Wildtyp bedeutet automatisch, dass ein Tier leidet. Manche Merkmale – etwa eine veränderte Körpergröße oder eine besondere Fell- oder Flossenform – können zwar ungewöhnlich aussehen, zeigen aber möglicherweise keine nachweisbaren negativen Auswirkungen auf die Gesundheit. Umgekehrt kann ein harmlos wirkendes Merkmal mit Gendefekten einhergehen, die durchaus zu Schmerzen oder Einschränkungen führen.
Ein gutes Beispiel sind Zwerg- oder Riesenformen bei Haustieren. Durch Domestikation und gezielte Zucht entstanden etwa der Zwergpinscher, das Zwergkaninchen, der Belgische Riese oder der Standardwellensittich – alles Tiere mit deutlich verändertem Körperbau. Doch welche Referenzgröße sollte bei der Bewertung ihrer Skelettform überhaupt gelten?
Auch bei manchen Hunderassen wie dem Dackel oder dem Zwergspitz weicht der Körperbau erheblich von der ursprünglichen Hundeform ab. Und bei Fischen mit langen Flossen – sogenannten Schleierflossen – sind die Veränderungen deutlich sichtbar. Doch wie lässt sich objektiv feststellen, in welcher Ausprägung diese Merkmale dem Tier schaden oder nicht?
Der ZZF betont daher: Es braucht klare, wissenschaftlich fundierte Kriterien, um solche Merkmale richtig einzuordnen – damit nicht aus bloßer Abweichung automatisch ein Fall von Qualzucht wird.

Empfehlung für die Zucht
- Der ZZF empfiehlt seinen Mitgliedern, konsequent Zuchtziele zu vermeiden, die mit Gesundheitsrisiken einhergehen
- Bei den Zuchtzielen sollten extreme, übertypisierte Ausbildungen von Zuchtmerkmalen vermieden werden.
- Bei der Zucht sollte eine sorgfältige Auswahl der Zuchttiere stattfinden, Inzucht vermieden werden und defektbehaftete Tiere aus der Zucht genommen werden
- Vorsichtiger Menschenkontakt ist hilfreich, er darf aber nicht zu einer Prägung oder Fehlsozialisation auf den Menschen führen. Zwar darf und soll der Mensch in dieser Phase vorsichtig Kontakt zu den Jungtieren aufnehmen, um sie an Berührungen und alltägliche Reize zu gewöhnen – doch zu viel Nähe kann problematisch sein: Eine zu frühe oder zu intensive Prägung auf den Menschen kann zu Verhaltensstörungen oder Fehlsozialisation führen.
- Isolierte Handaufzuchten, also die komplette Aufzucht von Jungtieren ohne Elterntiere, sollten nur dann durchgeführt werden, wenn es wirklich keine Alternative gibt – etwa bei Verlust der Eltern oder wenn das Wohl des Tieres es dringend erfordert.
Der ZZF ruft daher alle Züchterinnen und Züchter dazu auf, bei der Zuchtplanung mit größter Sorgfalt und Rücksicht zu handeln – denn echte Tierliebe zeigt sich nicht im Aussehen eines Tieres, sondern in seinem gesunden, tiergerechten Leben.
Relevante Normen
- Deutsches Tierschutzgesetz ( § 11b TierSchG): https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
- Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)
- Tierschutzhundeverordnung (TierSchuHuV, §10 Ausstellungsverbot für Qualzuchten): https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
- Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren (BGBl. 1991 II S. 402),
Kontakt

Dr. Stefan K. Hetz
Wissenschaftlicher Fachreferent für Heimtiere und internationale Beziehungen

