Heidelberger Beschlüsse
Unsere Selbstverpflichtung für mehr Tierschutz

Die Heidelberger Beschlüsse des ZZF

1. Tierschutz im Zoofachhandel

Negativliste für ungeeignete Heimtiere

Die Mitglieder der FG Einzelhandel haben sich verpflichtet, Privatleute nur für solche Heimtierarten zu begeistern, welche sie auch in ihrem jeweiligen Wohnumfeld halten können. Sie präsentieren deshalb keine Tiere in ihren Geschäften, die in der Regel als Heimtier ungeeignet sind. Wenn Personen oder Institutionen über Möglichkeiten verfügen, auch ungewöhnliche Tiere artgerecht zu halten, ist den Mitgliedsfirmen des ZZF die Vermittlung dieser Tiere gestattet. Sie sollen sich jedoch vorab von den fachlichen Kompetenzen und der artgerechten Unterbringung überzeugen.

Für die Haltung von einigen Tierarten müssen Tierfreunde bestimmte Fachkenntnisse besitzen und auf spezielle Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Solche Tiere sind mit einem "Roten Punkt" besonders zu kennzeichnen. Damit wollen die Händler fördern, dass Tierhalter sich ausführlich über die richtige Pflege, Ernährung und Haltung beraten lassen.

Die Negativliste der Tierarten ist unterteilt in einen Anhang A mit den ungeeigneten Heimtierarten, auf deren Präsentation die Mitglieder verzichten. Im Anhang B sind bedingt geeignete Heimtiere gelistet.

Folgende Texte publizieren tierführende ZZF-Mitglieder in ihren Betrieben:

"Der Rote Punkt" an Aquarien

Die mit einem roten Punkt gekennzeichneten Fischarten in diesem Zoofachgeschäft sind aufgrund ihrer Größe nicht für kleine Becken oder Gesellschaftsaquarien geeignet. Sie sind wegen ihres räuberischen Verhaltens nicht zur gemeinsamen Haltung mit kleineren Fischen geeignet oder verlangen für ihre artgerechte Haltung besondere Wasserbedingungen oder ein besonderes Futterangebot. Bitte lassen Sie sich vor dem Kauf dieser Arten besonders sorgfältig durch unser fachkundiges Verkaufspersonal beraten und verzichten Sie auf den Kauf, wenn Sie solchen Fischen keine optimalen Pflegebedingungen bieten können.

"Der Rote Punkt" an Vogel,- Nager- und Terrarienanlagen

Mit einem roten Punkt kennzeichnen wir Tiere, die aufgrund ihrer Körpergröße im ausgewachsenen Zustand oder aufgrund eines besonders großen Bewegungsbedürfnisses besondere Ansprüche an die Größe ihrer Behältnisse stellen. Bei anderen müssen Halter über besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten hinsichtlich artgerechter Unterbringung oder Ernährung verfügen oder bei gemeinsamer Haltung mit anderen Tieren besondere Einschränkungen beachten. Vor der Vermittlung dieser Tiere möchten wir Sie sorgfältig und ausführlich beraten. Bitte verzichten Sie auf den Kauf dieser Arten, wenn Sie solchen Tieren keine optimalen Pflegebedingungen bieten können.

Mehr zur Debatte über Positiv- und Negativlisten

Bedürfnisse der Heimtiere erfüllen

Einzelhandelsmitglieder des ZZF dürfen nur solche Tiere in den Geschäften präsentieren, für deren Haltung sie jederzeit alle benötigten Zubehör- und Verbrauchsartikel anbieten können. Das gilt insbesondere für solche Tiere, die spezielle Nahrungsbedürfnisse haben.

Kein Hundeverkauf im Zoofachhandel

Mitglieder der FG Einzelhandel verzichten auf die Präsentation und den Verkauf von Hunden. Der ZZF empfiehlt jedoch die vermittelnde Zusammenarbeit mit Tierheimen und Züchtern. Bei Welpen stellt die Prägungsphase außerordentlich hohe Anforderungen an die Bezugspersonen und Umgebung der Tiere. Diese Anforderungen sind gegenwärtig im Zoofachhandel nur sehr schwer zu erfüllen. Der Zoofachhandel stellt für den Hund eine Art "Zwischenrudel" mit wechselndem Pflegepersonal und mit nur kurzfristig miteinander vergesellschafteten Artgenossen dar. Fachleute befürchten deshalb erhebliche Sozialisierungsprobleme mit allen sich daraus zunächst für die Halter und dann insbesondere für den jeweiligen Hund ergebenden negativen Konsequenzen: Sozialisierungsschwierigkeiten sind eine der häufigsten Ursachen für die Abgabe von Hunden in Tierheimen.

Das zweite Problem stellt die Herkunft der im Zoofachhandel anzubietenden Hunde dar. Die in Verbänden organisierten Hundezüchter haben entschieden, keine Hunde über den Zoofachhandel zu verkaufen. Einzelne Zoofachhändler mögen dieses Problem auf regionaler Ebene lösen können, weil sie über Kontakte zu Züchtern verfügen, die nicht in den Züchterverbänden Mitglied sind.

Sollte der Hund bundesweit Bestandteil des üblichen Lebendtiersortiments werden, befürchtet der ZZF, dass im Zoofachhandel viele Welpen aus unter Tierschutzaspekten fragwürdigen Quellen (Massenzuchten) angeboten würden. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen, deren Einhaltung insbesondere für die Gesundheit der bereits vorhandenen Hunde von Bedeutung ist, missachtet oder umgangen würden.

Heimtiere sind kein Schnäppchen

Mitglieder der FG Einzelhandel verzichten auf aggressive Werbung für Tiere beispielsweise mit Hilfe von Preisangaben. Wenn Zoofachmärkte Heimtiere wie jede andere Ware als Sonderangebote anpreisen würden, wirke sich dies nach Ansicht des ZZF negativ auf den verantwortungsvollen Umgang des Heimtierhalters mit dem Tier aus und widerspräche dem Grundsatz des ethischen Tierschutzes.

Kein Katzenverkauf im Zoofachhandel

Mitglieder der FG Einzelhandel verzichten auf die Präsentation und den Verkauf von Katzen. Der ZZF empfiehlt jedoch die vermittelnde Zusammenarbeit mit Tierheimen und Züchtern. In Tierheimen werden derzeit viele Hauskatzen zur Vermittlung angeboten. Angesichts der mit Tierleid verbundenen unkontrollierten Massenvermehrung von streunenden Katzen ist eine wirtschaftlich motivierte aktive Vermehrung und der Verkauf von Katzen im Zoofachhandel tierschutzethisch nicht vertretbar. Zudem ist eine verhaltensgerechte und insbesondere dem Bewegungsbedürfnis von Katzen angemessene Unterbringung im Zoofachhandel nur mit großem Aufwand möglich.

Unterstützung von Tierheimen

Der ZZF empfiehlt Zoofachhändlern, die örtlichen Tierschutzvereine bei der Vermittlung von Katzen, Hunden und anderen Heimtieren zu unterstützen. Das kann per Publikation, digital oder auch über die Präsentation von Fundtieren im Geschäft erfolgen. Für die Präsentation der Tiere müssen ZZF-Mitglieder über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. In Abstimmung mit den örtlichen Tierschutzvereinen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des ortszuständigen Veterinäramtes sind auch kurzzeitige Präsentationen von zu vermittelnden Hunden und Hauskatzen in Zoofachgeschäften unter bestimmten Umständen zulässig.

Versandhandel mit Tieren

Mitglieder der FG Einzelhandel lehnen aus Tierschutzgründen den Verkauf von jeglichen Tieren -Wirbeltiere, Wirbellose, einschließlich der Niederen Tiere wie zum Beispiel Korallen - über den Versandhandel und über das Internet ab. Denn Onlinekäufer haben keine Möglichkeit, die gewünschten Tiere vor der Anschaffung in Augenschein zu nehmen und werden nicht direkt und auch nicht nach dem Kauf zu einer artgerechten Vergesellschaftung, Ernährung, Haltung und Pflege beraten. Auch praktische Übungen beispielsweise zum richtigen Einfangen oder Herausheben aus dem Gehege sind nicht möglich.

Auch bei Tieren besteht ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB, sofern ein Verbrauchsgüterkauf im Fernabsatz vorliegt. Bei einem Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312b BGB dürfen Kunden ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen die gelieferten Tiere zurückschicken. Dafür müssten Privatleute in der Lage sein, die Tiere tierschutzgerecht zu verpacken und zu versenden, was in der Regel nicht der Fall ist. Der Versandhändler müsste retournierte Tiere in Quarantäne halten.

Darüber hinaus wissen Käufer nicht, wie weit entfernt der Herkunftsort des angebotenen Tieres tatsächlich ist und welche Transportwege der Kauf zur Folge hat.

Mehr zur ZZF-Position zum Versandhandel mit Tieren

Checkliste Tierschutzwidriges Zubehör

Tierschutzwidrige Produkte wie die Goldfischkugel, Hamsterkugeln oder Netzhängematten für Reptilien können Heimtiere unter Umständen schwer verletzen. Für den Tierfreund ist gefährliches Zubehör oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Deshalb hat der ZZF in Zusammenarbeit mit dem Industrieverband Heimtierbedarf e.V. (IVH) für alle Heimtierhalter eine Checkliste über tierschutzwidriges Zubehör erstellt. Der ZZF empfiehlt, die in dieser Liste genannten Produkte nicht zu präsentieren.

Checkliste Tierschutzwidriges Zubehör

Nein zu Qualzuchten / künstlich gefärbten Zierfischen

Formen einer Tierart, die aufgrund züchterischer oder chirurgischer Maßnahmen so verändert sind, dass sie zu artüblichem Verhalten nicht mehr in der Lage sind, sind für die Heimtierhaltung ungeeignet und damit vom Handel auszuschließen. Das zuständige Bundesministerium veröffentlichte im Juni 1999 ein nicht rechtsverbindliches Gutachten, in dem Qualzuchtmerkmale einzelner Rassen und Arten beschrieben sind. Die hier genannten Qualzuchtformen hat der ZZF ohne jede Einschränkung auf seine Negativliste über ungeeignete Heimtiere gesetzt.

Über dieses Gutachten hinausgehend empfiehlt der ZZF auch, auf künstlich gefärbte Zierfische zu verzichten. Der ZZF empfiehlt für Kleinsäuger und Vögel eine Naturaufzucht mit Menschenkontakt. Dies ermöglicht, dass die Tiere auf ihre Art geprägt werden und eine feste Bindung zum Muttertier entsteht. Zusätzlich sollten Züchter bereits die Jungtiere an direkten Körperkontakt durch den Menschen gewöhnen, damit angeborene Ängste beispielsweise vor dem Greifvogeleffekt etc. abgebaut werden.

Eine isolierte Handaufzucht ist unter Umständen nicht empfehlenswert, da die alleinige Sozialisierung auf den Menschen zur Folge haben kann, dass die Tiere sich nur schlecht oder gar nicht in Gruppen von Artgenossen integrieren können und keine arttypischen Verhaltensweisen lernen.

Mehr zur ZZF-Position zu Qualzuchten

Förderung des Artenschutzes

ZZF-Mitglieder bieten vorzugsweise nachgezüchtete Tiere an. Sie unterstützen Artenschutz- und Nachzuchtprojekte, zum Beispiel Projekte auf my-fish.org - dem ZZF Ratgeberportal für Aquarianer.

www.my-fish.org

Sachkunde für Tierhalter

Vor der Anschaffung von Heimtieren müssen Tierfreunde sich über die tiergerechte Haltung der gewünschten Heimtierart informieren. Dabei ist ihnen der Zoofachhandel als Vermittler von Heimtieren behilflich: Mitglieder der FG Einzelhandel verpflichten sich, ihre Kunden vor der Anschaffung von Heimtieren ausführlich zu beraten und zu besprechen, ob die Ansprüche des bevorzugten Tieres erfüllt werden können. Von einem unüberlegten Heimtierkauf raten ZZF-Mitglieder ab und verzichten ggf. auf einen Heimtierverkauf. Stattdessen bieten sie Informationen an, damit Tierfreunde sich in aller Ruhe über die Bedürfnisse ihres zukünftigen Heimtieres informieren können. Mit ihren Fragen und Problemen sind Kunden auch nach dem Kauf willkommen.

Mehr zur ZZF-Position zur Sachkunde von Tierhaltern

2. Tierschutz im Heimtierpflegesalon

Selbstbeschränkungen der Heimtierpfleger

Die Mitglieder der Fachgruppe Heimtierpflege im Salon verpflichten sich für eine art- und fachgerechte Pflege von Hunden und Katzen. Ihr Umgang mit den anvertrauten Tieren soll dem Wohl des Tieres dienen und unnötig lange Pflegezeiten vermeiden.

ZZF-Mitglieder verzichten auf:

  • das Färben des Fells von Hund und Katze
  • das Aufbringen von schmückenden Tattoos
  • das Aufbringen von Stülpies (farbiger Plastiküberzug für Krallen)

3. Tierschutz im Zucht- und Tiergroßhandelsbetrieb

Kennzeichnung von bedingt geeigneten Heimtieren

Mitgliedsfirmen der FG Heimtierzucht und -großhandel verpflichten sich, Tierarten bzw. Tierhälterungsanlagen zu kennzeichnen, für die ein Präsentationsverbot in ZZF-Einzelhandelsgeschäften gemäß Anhang A der Negativliste gilt (siehe Punkt 1a). Außerdem müssen Tiere gekennzeichnet werden, die als bedingt geeignet für die Heimtierhaltung eingestuft sind (gemäß Anhang B der Negativliste)

Es gibt kein Präsentationsverbot für Zucht- und Großhandelsbetriebe, wenn ihre Hälterungsanlagen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

Folgenden Text publizieren ZZF-Mitglieder der FG Heimtierzucht und -großhandel in ihrem Betrieb oder im passwortgeschützten Internetbereich für Businesskunden:

Dieser Betrieb hat sich den freiwilligen Selbstbeschränkungen des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) unterworfen. Danach ist der Verkauf von Tieren, die in der Negativliste Anhang A aufgeführt und in unserem Betrieb mit einem "Gelben Punkt" gekennzeichnet sind, nur in Ausnahmefällen zulässig. Für Tiere, die in Anhang B aufgeführt und in unserem Betrieb mit einem "Roten Punkt" gekenn- zeichnet sind, gilt für Mitgliedsfirmen aus dem Zoofacheinzelhandel eine Kennzeichnungspflicht und vor dem Verkauf eine besondere Beratungspflicht. Der Käufer muss über die besonderen Haltungsbedingungen des Heimtieres aufgeklärt werden. Nichtmitgliedern des ZZF wird dringend empfohlen, sich im Interesse des Tierschutzes und des Ansehens der Heimtierbranche den Selbstbeschränkungen des ZZF und seiner Mitglieder anzuschließen.

Heidelberger Beschlüsse des ZZF

Tiergerechte Zucht

Die Mitglieder der FG Heimtierzucht- und -großhandel verpflichten sich, keine Tiere zu züchten und zu vertreiben, die durch die Zucht so verändert sind, dass sie zu artüblichem Verhalten nicht mehr in der Lage sind (vgl. Punkt 1i) Der ZZF empfiehlt eine Naturaufzucht mit Menschenkontakt (vgl. Punkt 1i).

4. Tierschutz bei der Herstellung von Heimtierbedarf

Forschung und Entwicklung

Die herstellende Industrie ist aufgerufen, durch Forschung, Entwicklung und Produktion geeigneter Zubehör- und Verbrauchsartikel die Bedingungen für die artgerechte Haltung von Heimtieren weiter zu verbessern.

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