#TierwohlStattHeimtierverbot
Gutachten zur Positivliste
Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn hat im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) eine „Gutachterliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere unter besonderer Würdigung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Aspekte“ erstellt.

Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist.
Das Gutachten legt dar, dass zwar strengere Maßnahmen zum Schutz von Tieren grundsätzlich zulässig seien, aber eine nationale Positivliste einen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht bedeute. Ihre Einführung stelle außerdem im EU-Recht unter anderem einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit dar. Ein Positivliste verletze zudem Grundrechte wie die Berufsfreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Derartige Eingriffe seien nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren.
Gutachten zur Positivliste als Download
Gutachten Spranger
Gutachterliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere unter besonderer Würdigung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Aspekte
pdf | 939 KBHerausgeber: ZZF
Quelle: Prof. Dr. Dr. Tade M. SprangerExpert opinion Spranger
Expert opinion on the legal admissibility of the introduction of a national positive list for pet animals with special consideration of constitutional and European law aspects
pdf | 893 KBHerausgeber: ZZF
Quelle: Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger