#TierwohlStattHeimtierverbot

Gutachten zur Positivliste

Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn hat im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) eine „Gutachterliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere unter besonderer Würdigung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Aspekte“ erstellt.

Prof. Spranger steht auf der Bühne
Prof. Spranger präsentierte sein Gutachten am 17.6.2023 in Leipzig

Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist.

Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger

Das Gutachten legt dar, dass zwar strengere Maßnahmen zum Schutz von Tieren grundsätzlich zulässig seien, aber eine nationale Positivliste einen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht bedeute. Ihre Einführung stelle außerdem im EU-Recht unter anderem einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit dar. Ein Positivliste verletze zudem Grundrechte wie die Berufsfreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Derartige Eingriffe seien nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren.

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