#TierwohlStattHeimtierverbot
Unsere Vorschläge für eine tierschutzgerechte Heimtierhaltung
Der Vorschlag, eine Positivliste einzuführen, ist durch das Ziel motiviert, Tierleid zu vermeiden. Wir teilen das Anliegen, sind aber anderer Meinung, wenn es um die Lösung geht. Was trägt zum Tierwohl bei? Aus unserer Sicht sind Positivlisten nicht geeignet, wir schlagen deshalb folgende Maßnahmen vor:
1. Bundeseinheitliche Regeln für Haltung von gefährlichen Tieren
Die Haltung aller Heimtiere muss grundsätzlich erlaubt sein. Wo es notwendig ist, sollte die Heimtierhaltung bundeseinheitlich reguliert werden, beispielsweise bei der Haltung gefährlicher Tiere (siehe Gefahrtierverordnungen der Bundesländer).
2. Mindestanforderungen weiterentwickeln
Die Mindestanforderungen des BMEL für die Haltung von Tieren sollten dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst sowie mit Hilfe eines Expertengremiums stetig weiterentwickelt und auf dem Portal des BMEL haustier-berater.de veröffentlicht werden.
3. Sachkunde bei Heimtierhaltern fördern
Wissen schützt Tiere! Tierhalter müssen die Bedürfnisse ihrer Heimtiere kennen, um diese tierschutzgerecht halten zu können. Neben der Beratung beim Züchter, Zoofachhändler oder Tierheim sollten Online-Portale, wie www.my-fish.org, www.wirfuerstier.de oder www.leben-mit-heimtier.de sowie die Angebote von Tierhalter-, Tierschutz- oder Tierärzteorganisationen für die eigene Weiterbildung zur tierschutzgerechten Heimtierhaltung weiter ausgebaut werden. Das hilfreiche Informationsportal des BMEL auf www.haustier-berater.de könnte ein zentraler Anlaufpunkt sein und von einem interdisziplinären Gremium weiterentwickelt werden (Tierärzteschaft, Tierhalterverbände, Zuchtverbände, Zoofachhandel, Artenschutzverbände, Exoten-Auffangstationen, Tierschutzverbände).
4. Frühkindliche Bildung über Heimtiere betreiben
Empathie und Bildung fördern! In zwei von drei Haushalten mit Kindern lebt mindestens ein Heimtier. Es ist daher besonders wichtig, dass bereits bei der frühen Bildung in Kindertagesstätten, Kindergärten, Grundschulen als auch weiterführenden Schulen Grundwissen über Tierwohl und Heimtiere vermittelt wird.
5. Qualzuchten definieren und verbieten
Die Übertypisierung bestimmter Zuchtmerkmale bei Heimtieren (besondere Farb-, Form- oder Zeichnungsvarianten, Haar- oder Schuppenlosigkeit, bestimmte Körperformen wie Zwergwuchs, kurze Beine oder Kurzköpfigkeit) kann zu tierschutzrelevanten Problemen führen. Daneben können mit gewünschten Zuchtmerkmalen gekoppelte negative Erbfaktoren Tierleid hervorrufen.
Nicht immer ist eindeutig geklärt, welche Merkmale in welcher Ausprägung Tierleid hervorrufen. Es muss daher eine wissenschaftliche Überarbeitung bundesweit geltender rechtsverbindlicher Listen mit Zuchtformen und deren Merkmalen geben, die als Qualzuchtformen zu betrachten sind. Die Zucht dieser Qualzuchtformen muss verboten werden.
6. Handel auf Onlineportalen regulieren
Internetplattformen dürfen keine illegalen Angebote von geschützten Tieren ohne Herkunftsnachweis, als Qualzuchten geltende, sowie nach EU-Recht als invasiv eingestufte Arten anbieten. Die Anbieter von Heimtieren müssen sich verpflichtend gegenüber der Online-Plattform ausweisen. So können Plattformbetreiber bei Problemen hinsichtlich des Tierwohls, Arten- oder Seuchenschutzes direkt mit den Anbietern Kontakt aufnehmen. Es ist Anbietern dann nicht möglich, unter mehrfachen Identitäten Tiere zu verkaufen und damit der Einstufung als gewerbsmäßige Händler/Züchter zu entgehen.
7. Verstöße ahnden, Vollzug stärken
Tierschutzwidrige Haltungen sowie Verstöße gegen einen tierschutzgerechten Handel mit Tieren müssen konsequent geahndet werden. Hier sollte die Bundesregierung entsprechende Voraussetzungen schaffen und vor allem den Vollzug adäquat ausstatten.
8. Aufnahme in Notsituationen ermöglichen
Politik und Behörden sollten klare Rahmenbedingungen schaffen, damit Tierhalter in Notsituationen Tiere ungeachtet ihrer Kategorie – auch Nutztiere/Haustiere und sogenannte exotische Heimtiere wie Reptilien oder Kleinsäuger – in Auffangstationen abgeben können und die Tiere weitervermittelt werden. Auch der Zoofachhandel kommt unter gewissen Voraussetzungen als Partner bei der Vermittlung von Heimtieren aus Tierheimen in Frage.
9. Wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen – interdisziplinären Austausch fördern
Bei Regulierungsvorhaben im Sinne des Tierschutzes sollte die Politik wissenschaftliche Erkenntnisse und die Erfahrung von Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen berücksichtigen.