Ringstelle
Artenschutzkennzeichen und Vogelringe

ZZF-Ringstelle vergibt Vogelringe und Transponder

Wer Vögel wie Sonnensittiche oder Prachtamazonen hält, muss sie mit amtlichen Vogelringen kennzeichnen. Dies betrifft alle Vogelarten, die auf Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) stehen. Der ZZF vergibt Kennzeichen für insgesamt rund 1.000 Tierarten an Züchter, Händler, Tierparks und Zoos. Vögel werden in erster Linie mit Fußringen versehen, Säugetiere und Reptilien bekommen Transponder (implantierbare Mikrochips).

Vogelringe und Transponder sind mit einer eindeutigen Nummer verbunden, um die direkte Zuordnung eines Tieres zu amtlichen Dokumenten wie Meldeformularen zu ermöglichen. Die Herkunft eines Tieres lässt sich auf diese Weise bis zum Züchter zurückverfolgen und der Besitzer kann die legale Herkunft einer Tierart, die auf Anlage 6 der BArtSchV gelistet ist, lückenlos nachweisen.

Der ZZF ist vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit der Ausgabe dieser amtlichen Kennzeichen beauftragt, ihren Verkauf und die Registrierung der Kennzeichen übernimmt die Service-Tochter WZF GmbH.

Züchter können Vögel wie Wellensittiche oder Prachtrosellas, die nicht auf Anlage 6 der BArtSchV gelistet sind, auch freiwillig beringen, um die Herkunft der Tiere glaubhaft und lückenlos nachweisen zu können: Die ZZF-Ringstelle bietet hierfür offene Fußringe in verschiedenen Größen an.

Kontakt & Öffnungszeiten

Telefonnummer Ringstelle: 0611 447553-24

Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr

Für Fragen zur Ringvergabe und für Bestellungen stehen wir gerne zur Verfügung.​