z. B. Wellensittiche, Prachtrosellas, Agaporniden oder Nymphensittiche
Vogelringe für die freiwillige Kennzeichnung
Nicht jedes Tier benötigt laut Bundesartenschutzverordnung eine Kennzeichnung. Züchter können ihre Vögel dennoch freiwillig beringen. Dadurch kann die Herkunft der Tiere glaubhaft und lückenlos nachgewiesen werden. Händler und Tierhalter wissen diese Transparenz zu schätzen. Sie können bei uns auch Vogelringe für artgeschütze Vögel nach Anlage 6 erhalten.
Lückenloser Nachweis für Züchter, Händler und Tierhalter
Die Ringstelle des ZZF bietet deshalb offene Fußringe mit Sollbruchstelle in sechs verschiedenen Größen an. Diese Ringe sind z.B. für folgende Vogelarten geeignet:
- Z
Wellensittiche, Sperlingspapageien, Glanzsittiche - Z II
Unzertrennliche (Agaporniden), Vielfarbensittiche, Stanleysittiche, Pfirsichköpfchen - Z III
Nymphensittiche, Prachtrosella, Blaßkopfrosella, Kanarienflügelsittiche, Mönchsittiche - Z IIIA
Kleiner Alexander (Halsbandsittich), Schildsittich, Pennantsittich, Rotflügelsittich - Z IV
Bergsittich, Großer Alexandersittich, Weißkopfpapageien - Z V
Chinasittich
Zur freiwilligen Kennzeichnung
Download des Bestellformulars für Vogelringe
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefonnummer Ringstelle: 0611 447553-24
Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr
Für Fragen zur Ringvergabe und für Bestellungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Esther Schütz
Ringstelle
Vanessa Bola
Ringstelle