Aus- und Weiterbildung – Zoofachhändler vermitteln Partnerschaften zwischen Mensch und Tier
Einzelhandelskaufleute im Zoofachhandel
Zoofachhändler/-innen vermitteln Partnerschaften zwischen Mensch und Tier. Sie tragen die besondere Verantwortung, zukünftige Tierbesitzer über die tiergerechte Haltung, Pflege und Ernährung ihrer Tiere aufzuklären und ihnen bei Problemen in der Tierhaltung zu helfen. Darüber hinaus verkaufen sie den Bedarf, der für eine artgerechte Heimtierhaltung notwendig ist. Deshalb gelten Zoofachmärkte auch als systemrelevant.
Zoofach-Einzelhändler sind verpflichtet, die Tiere im Geschäft tierschutzgerecht zu präsentieren. Kenntnisse des Artenschutz-, Tierschutz-, Tierseuchen- und Futtermittelrechts sind erforderlich für die tiergerechte
- Unterbringung
- Pflege
- Ernährung
- Zucht oder Ankauf von Tieren
- und für die Auswahl des Sortiments.
Das örtliche Veterinäramt kontrolliert die Unterbringung und Haltung der Heimtiere regelmäßig. Gleichzeitig sind Zoofachhändler Geschäftsleute, die über fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen müssen. Ihr Arbeitsalltag ist bestimmt von
- Warenein- und -verkauf
- Präsentation des Sortiments
- betriebliche Organisation, Buchhaltung, Datenpflege
- Betreuung von Kassensystemen und Handling des Warenwirtschaftssystems
Viele Händler entwickeln Eigenmarken, die entweder Industrieunternehmen für sie herstellen oder für deren Mischung und Verpackung sie eine Genehmigung und Kenntnisse des Futtermittelrechts, u.a. der Deklarationsvorschriften, benötigen. Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln für Hund, Katze und Kaninchen müssen Händler gegenüber dem Lieferanten ausreichende Sachkunde belegen.
In der Heimtierbranche gibt es Fachhändler für zoologischen Bedarf sowie Zoofachhändler, die mit Bedarf für Tiere und Tieren handeln. Der Wortteil "Zoo" in den Begriffen "Zoofachhändler", "Zoofachgeschäft", "Zoomarkt", "Zooladen" weist auf das Angebot an Tieren hin. Es ist wettbewerbsrechtlich nicht gestattet, im Firmennamen den Begriff "Zoo" zu führen, wenn das Geschäft nur Zubehör, Tiernahrung und sonstiges Verbrauchsmaterial anbietet.
Unternehmensgründer im Zoofachhandel brauchen im stark umkämpften Heimtiermarkt gute Konzepte für ihr Format. Wer nicht als Einzelnder den Betrieb führen möchte, hat möglicherweise im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Kooperation oder als Franchisenehmer Erfolg.
Ausbildung und Voraussetzungen für den Beruf
Eine Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel setzt mindestens den Hauptschulabschluss voraus. Es gibt jedoch heute viele Zoofachberater/-innen mit Realschul- und Gymnasialabschluss. Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und wird nach dem dualen System in einer Berufsschule zusammen mit Einzelhandelskaufleuten anderer Branchen und in dem Zoofachhandelsbetrieb durchgeführt.
Eine Ausbildung zum/zur Verkäufer/-in im Zoofachhandel setzt ebenfalls mindestens den Hauptschulabschluss voraus und dauert 2 Jahre.
Erfolgreiche Zoofachhändler brauchen Talent und Offenheit für die Fachberatung und Interesse an den handelsrelevanten Heimtierarten. Tierhaar-Allergien sind auszuschließen. Wie in anderen Einzelhandelsbranchen, müssen Zoofachhändler auch körperlich arbeiten, beispielsweise Gehege reinigen, Ware auspacken oder Paletten transportieren.
Tierliebe ist wichtig, reicht aber allein nicht aus für den Berufserfolg: Zoofachhändler/-innen können mit Zahlen und digitalen Medien umgehen und benötigen kaufmännisches Geschick.
Ausbildung im Betrieb
Während der Ausbildung vermittelt der Betrieb die Fachkenntnisse rund um Heimtiere und das Zoofachsortiment. Einige Zoofachketten bieten Weiterbildungen speziell für Auszubildende an, andere Märkte führen betriebsinterne Schulungen in Kleingruppen durch. Der ZZF empfiehlt Ausbilderinnen und Ausbildern, den betrieblichen Unterricht mit Hilfe der Ausbildungs- und Prüfungsordner des ZZF zu gestalten.
Eine IHK-Zusatzqualifikation ist aufgrund der Komplexität des Aufgabenfeldes und der Verantwortung ebenfalls zu empfehlen. Wer für die Tiere verantwortliche Person werden möchte, muss seine Sachkunde gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen.