z. B. Wellensittiche, Prachtrosellas, Agaporniden oder Nymphensittiche

Vogelringe für die freiwillige Kennzeichnung

Nicht jedes Tier benötigt laut Bundesartenschutzverordnung eine Kennzeichnung. Züchter können ihre Vögel dennoch freiwillig beringen. Dadurch kann die Herkunft der Tiere glaubhaft und lückenlos nachgewiesen werden. Händler und Tierhalter wissen diese Transparenz zu schätzen. Sie können bei uns auch Vogelringe für artgeschütze Vögel nach Anlage 6 erhalten.

Lückenloser Nachweis für Züchter, Händler und Tierhalter

Die Ringstelle des ZZF bietet deshalb offene Fußringe mit Sollbruchstelle in sechs verschiedenen Größen an. Diese Ringe sind z.B. für folgende Vogelarten geeignet:

  • Z
    Wellensittiche, Sperlingspapageien, Glanzsittiche
  • Z II
    Unzertrennliche (Agaporniden), Vielfarbensittiche, Stanleysittiche, Pfirsichköpfchen
  • Z III
    Nymphensittiche, Prachtrosella, Blaßkopfrosella, Kanarienflügelsittiche, Mönchsittiche
  • Z IIIA
    Kleiner Alexander (Halsbandsittich), Schildsittich, Pennantsittich, Rotflügelsittich
  • Z IV
    Bergsittich, Großer Alexandersittich, Weißkopfpapageien
  • Z V
    Chinasittich

Zur freiwilligen Kennzeichnung

Download des Bestellformulars für Vogelringe

Kontakt & Öffnungszeiten

Telefonnummer Ringstelle: 0611 447553-24

Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr

Für Fragen zur Ringvergabe und für Bestellungen stehen wir gerne zur Verfügung.​