Animal Health Law

Seuchen vorbeugen: Der neue Tiergesundheitsrechtsakt

Im Jahr 2016 trat ein neuer EU-weiter Tiergesundheitsrechtsakt in Kraft: Die Verordnung EU 2016/429, auch „Animal Health Law (AHL)“ genannt. Ziel der Verordnung war die EU-weite Harmonisierung und Vereinheitlichung des Tierseuchenrechts und dessen Anpassung an EU-Recht. Die Verordnung regelt für verschiedene Tierkategorien den Umgang mit gelisteten und neu auftretenden Tierseuchen.

Folgende Bereiche wurden im Tiergesundheitsrecht neu geregelt:

  • Vorbeugung von Tierseuchen
  • Überwachung, Prävention, Bekämpfung, Tilgung und Meldung von Tierseuchen
  • Kennzeichnung und Registrierung
  • Verbringungen von Heimtieren innerhalb der EU (früher: innergemeinschaftliches Verbringen)
  • Eingang in die EU (früher: Einfuhr)
  • Notfallmaßnahmen

Die in der neuen Verordnung sowie in weiteren Delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten festgelegten Vorschriften beziehen sich auf Tierseuchen, die von Tieren auf Tiere oder Menschen (Zoonosen) übertragen werden können. Dazu gehören sowohl die in der EU bereits auftretenden Seuchen sowie bisher nicht aufgetretene Seuchen, auf die die Europäische Union vorbereitet sein will, als auch auch neue, bisher nicht bekannte Seuchen, die unerwartet auftreten können.

Die Tierseuchen sind in Kategorien aufgeteilt, für die bestimmte Bekämpfungsmaßnahmen bei einem Auftreten festgelegt sind. In weiteren überarbeiteten Delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten wurden weitere Regelungen verfasst, zum Beispiel zur Kategorisierung von Seuchen, zur Bewertung von Arten, die für Seuchen empfänglich sind oder diese übertragen können, zu Ländern, aus denen die Einfuhr bestimmter Tiere nur unter bestimmten Regeln erlaubt ist sowie Muster von Veterinärbescheinigungen etc..

Mit Geltungsbeginn des AHL ab dem 21. April 2021 wurden über 50 Richtlinien und Verordnungen sowie etwa 400 Durchführungsrechtsakte aufgehoben, darunter die Aquakulturrichtlinie 2006/88/EG4 und die auf Grundlage der Aquakulturrichtlinie erlassenen Verordnungen, Entscheidungen und Durchführungsbeschlüsse der EU. Für Branchenteilnehmer wurde der Rechtsakt damit nicht übersichtlicher. Denn neben der neuen Verordnung wurden zahlreiche Tertiärrechtsakte wie Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte beschlossen. Einige Rechtssetzungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Welche Konsequenzen die Anwendung des AHL ab dem 21. April 2021 für das Tiergesundheitsgesetz und die auf Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes erlassenen Spezialvorschriften, darunter die Fischseuchenverordnung, hat, ist noch offen. Das BMEL prüft im Rahmen der gebotenen Anpassung des nationalen Rechts die Konsistenz nationaler Vorschriften mit dem AHL. Nach Geltungsbeginn überlagert das EU-Recht (AHL und Tertiärrechtsakte) das nationale Recht.

Alle für die Aquakultur relevanten Tertiärrechtsakte:

Website Laves Niedersachsen