Grundsatzprogramm
Verantwortung des Menschen für das lebende Tier

Die Zoofachbetriebe im Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. erfüllen durch den Handel mit Heimtieren, denen unsere besondere Verantwortung gilt, durch Herstellung und Vertrieb von artgemäßer Nahrung und tierschutzgerechtem Zubehör eine besondere Aufgabe. Die Mitglieder verpflichten sich, durch qualifizierte Beratung eine sachkundige dauerhafte Haltung zu gewährleisten und den Artenschutz durch Angebote von Nachzuchten zu fördern.

Beschlossen durch die Delegiertentagung am 17. Juni 2023

I - Grundsatzverpflichtung

  1. Das Tier steht im Mittelpunkt.
  2. Dieses Grundsatzprogramm bindet alle Mitglieder in Verbindung mit der Satzung und dokumentiert die Bedeutung, das Verhältnis und die Anforderungen für den Handel mit Heimtieren und dem Heimtierbedarf.
  3. Diese Verpflichtung betrifft gleichermaßen den zoologischen Facheinzelhandel, die herstellende Industrie und den Großhandel, die Heimtierpflege im Salon sowie die Zucht und den Großhandel von Heimtieren.

 

II - Die Zoofachbetriebe in Gesellschaft und Wirtschaft

  1. Der positive Wert der Wert der Heimtierhaltung für die Gesellschaft ist unbestritten. Das Heimtier trägt in unserer Umwelt dazu bei, ein Verständnis für die Natur mit ihrer Vielfalt an Tierarten zu entwickeln, aufrechtzuerhalten und zu vertiefen.

    Als sinnvolle Freizeitgestaltung ist die Beschäftigung mit einem Heimtier ein Beitrag zur Vermittlung von Wissen über Biologie und Verhalten von Tieren, zur Schärfung der Beobachtungsgabe, zur Förderung der Mensch-Tier-Beziehung und direkt oder indirekt auch zur Arterhaltung. Heimtierhaltung vermittelt dem Menschen einprägsame Erlebnisse mit der Natur. Heimtierhaltung ermöglicht allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen eine Partnerschaft.

  2. Die Zoofachbetriebe haben ihre feste Bedeutung in der Volkswirtschaft und sichern mit ihrer Leistung ein nicht unbedeutendes Potenzial an Arbeitsplätzen. Durch den Import von Tieren und Futtersaaten trägt die Heimtierbranche zur Stärkung bestimmter Bevölkerungsgruppen in weniger entwickelten Ursprungsländern bei und bewirkt dadurch einen positiven Einfluss auf die Erhaltung der dortigen natürlichen Ressourcen.

III - Selbstverständnis der Zoofachbetriebe

  1. Die herstellende Industrie und der Heimtierbedarf vertreibende Großhandel sind verpflichtet, tierschutzgerechten Heimtierbedarf herzustellen, zu vertreiben und an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Heimtierhaltung anzaupassen.

  2. Der Heimtiergroßhandel ist verpflichtet, bei Import, Hälterung und Weitergabe größtmögliche Sorgfalt und Verantwortung walten zu lassen.

  3. Der Zoofacheinzelhandel ist verpflichtet, bei Einkauf, Hälterung und Weitergabe der Tiere größtmögliche Sorgfalt und Verantwortung walten zu lassen. Im Ladengeschäft sind die Heimtiere unter Berücksichtigung ihrer natürlichen Bedürfnisse optimal zu präsentieren.

  4. Die Einzelhandelsbetriebe verpflichten sich, nur tierschutzgerechtes Zubehör und Futter anzubieten und zu vertreiben. Sie passen ihr Angebot den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Heimtierhaltung an.

     

     

     

     

IV - Handel mit Heimtieren

  1. Das Wohlbefinden der Heimtiere durch tierschutzgerechte Haltung steht im Mittelpunkt des Denkens und Handelns aller Mitgliedsbetriebe.

  2. Für den importierenden Fachbetrieb besteht die Verpflichtung, auf die Exporteure in den Ursprungsländern Einfluss zu nehmen, dass die Tiere fachgerecht der Natur entnommen oder entsprechend nachgezüchtet, gehältert und versandt werden. Gleichzeitig besteht die Selbstbeschränkung, Tiere nicht im Handel zu präsentieren, deren Eignung als Heimtier zweifelhaft sein könnte.

  3. Über die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung von Tierseuchen und Krankheiten hinaus besteht die Verpflichtung zur Einhaltung einer genügend langen Zeit zur Akklimatisation.

  4. Neben der Auswahl von geeigneten Heimtieren ist es die Pflicht des Facheinzelhändlers, eine tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung zu gewährleisten, was selbstverständlich auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gilt. Zu seinen Pflichten gehören insbesondere die sorgfältige fachliche Beratung (Pflege, Ernährung, Unterbringung, Urlaubsbetreuung) und die optimale Versorgung. Für die Heimtierhaltung ungeeignete oder kranke Tiere dürfen nicht verkauft werden.

  5. Ein Versand von Säugetieren oder Vögeln an Endkunden ist untersagt. Der Versand anderer lebender Wirbeltiere an Endkunden ist nur in Ausnahmen unter Einhaltung strenger Bestimmungen zulässig.

     

     

V - Spezielle Anforderungen

  1. Unabdingbare Voraussetzung für den Handel mit lebenden Wirbeltieren ist die Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz.

  2. Die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Gesetzgebung im Bereich Tierschutz, Naturschutz, Artenschutz, Tierseuchen) sind selbstverständlich einzuhalten.

  3. Der Einzelhandel verpflichtet sich, seine Kunden umfassend und sachkundig zu beraten und dafür nur entsprechend geschultes Personal einzusetzen sowie für die regelmäßige Aus- und Weiterbildung dieser Mitarbeiter Sorge zu tragen.

VI - Leistungen des Verbandes

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe wird seine Mitgliedsunternehmen durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei der Erfüllung dieses Grundsatzprogrammes unterstützen. Er wird die Interessen der Mitgliedsbetriebe unter Berücksichtigung dieses Grundsatzprogrammes bei den Gesetz- und Verordnungsgebern vertreten.

VII - Verpflichtung

  1. Alle Mitglieder des ZZF verpflichten sich, dieses Grundsatzprogramm einzuhalten und zur Einhaltung und Erreichung dieser Ziele mitzuwirken.

  2. Wiederholte oder wesentliche Verstöße gegen dieses Grundsatzprogramm führen zu einem satzungsgemäßen Ausschluss aus dem ZZF.

Grundsatzprogramm

Beschlossen durch die Delegiertentagung am 17. Juni 2023

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