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ZZF kommentiert Verordnungsentwurf des BMEL zum Tierschutz im Zoofachhandel

02.12.2020  |  PressemeldungStellungnahme

Ministerin Julia Klöckner (CDU) kündigt Befristung einer Handelserlaubnis an / ZZF warnt: Befristung zerstört tierführenden Zoofachhandel

ZZF-Präsident Norbert Holthenrich: "Die behördlich kontrollierte Tiervermittlung muss gestärkt und nicht abgeschafft werden."
Foto: WZF_Sven Biernath

Ministerin Julia Klöckner (CDU) kündigt Befristung einer Handelserlaubnis an / ZZF warnt: Befristung zerstört tierführenden Zoofachhandel / Tierschutzgerechte Tiervermittlung gefährdet

Im Rahmen einer Pressekonferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Ministerin Julia Klöckner (CDU) heute, am 2. Dezember, den Verordnungsentwurf zur Regelung der tierschutzrechtlichen Handelserlaubnis vorgestellt. Norbert Holthenrich, Präsident des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) bezieht Stellung:

"Wir begrüßen die Stärkung der Sachkunde des Personals im Zoofachhandel. Alle Stellen, die Tiere vermitteln, tragen eine besondere Verantwortung in der Beratung von Tierhaltern. Seit vielen Jahren weisen wir darauf hin, dass es leider keine bundeseinheitliche fachspezifische Ausbildung für Zoofachhändler gibt, die einen bundesweiten Standard hinsichtlich der Sachkunde im Zoofachhandel sicherstellt. Der ZZF hat deshalb für den Zoofachhandel Ausbildungsliteratur und eine Zusatzqualifikation entwickelt sowie eine ZZF Online Akademie zur berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung gegründet. Es wäre jedoch hilfreich, wenn eine neue Verordnung bundesweite Ausbildungsstandards setzen würde.

Scharf kritisieren wir die angekündigte Befristung der Handelserlaubnis des tierführenden Zoofachhandels auf acht Jahre. Damit würde der tiervermittelnde Zoofachhandel zerstört! Handelsunternehmen müssen steuerrechtliche Abschreibungszeiträume berücksichtigen und wollen sichere Arbeitsplätze schaffen. Für unternehmerische Entscheidungen und Investitionen in tierschutzgerechte Tierverkaufsanlagen, Mieten von Gewerbefläche u.ä. muss es eine ausreichende Planungssicherheit geben. Diese ist nicht gegeben, wenn eine Sachkundeprüfung der tierverantwortlichen Person und damit zwangsläufig auch die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Wirbeltieren automatisch nach acht Jahren erlöschen.

Sollte die Verordnung im nächsten Sommer unverändert in Kraft treten, befürchten wir, dass der Zoofachhandel aufgrund mangelnder Planungssicherheit die Vermittlung von Tieren einstellen würde. Das wäre schlecht für das Tierwohl, da voraussichtlich mehr Tiere über unkontrollierte Kanäle verkauft würden."

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Antje Schreiber

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Stefanie Klinge-Engelhardt

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