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ZZF-Stellungnahme zum Entwurf der NBS 2030 (Naturschutzstrategie)

11.07.2023  |  Stellungnahme

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hatte zum Dialog über den aktuellen Entwurf der nationalen Naturschutzstrategie NBS 2030 aufgerufen. Der ZZF greift in seiner Stellungnahme die aus Verbandsperspektive wesentlichen Punkte zum Umgang mit gebietsfremden Arten sowie den internationalen Handel von Arten auf.

Stellungnahme des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) zu den Vorschlägen des BMUV zur „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in Deutschland (NBS 2030)“


1) Zu 2.2, Umgang mit gebietsfremden Arten
Sie führen unter 2.2 aus: „Bis 2030 sind durch effektives Management die Einbringung und Etablierung gebietsfremder Arten in Deutschland wesentlich reduziert.“


Aus unserer Sicht sind die Formulierungen zu weitgehend und aus unserer Sicht wenig differenziert. Nicht jede gebietsfremde Art ist invasiv und beeinträchtigt die Biodiversität negativ. Auf der Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) ist oftmals nicht nachvollziehbar, weshalb gewisse Arten in den mittel- und nordeuropäischen Mitgliedsstaaten nicht mehr gehalten werden dürfen, da sie aufgrund ihrer Biologie und Physiologie und der klimatischen Gegebenheiten nur für die mediterranen Mitgliedsstaaten eine negative Beeinträchtigung darstellen können. Entsprechend sollten vorzugsweise nationale Listungen durch die EU-Mitgliedsstaaten genutzt werden. Die Einführung einer nationalen Liste invasiver Arten nach § 54 Abs. 4 BNatschG sehen wir kritisch. Eine solche zusätzlich zur Unionsliste zu etablierende Liste sollte aus unserer Sicht in jedem Fall auf objektiv nachprüfbaren wissenschaftlichen Kriterien beruhen, zwischen den Bundesländern abgestimmt werden und genügend lange Übergangfristen für die beteiligten Akteure berücksichtigen.

Als zielführend erachten wir folgende Maßnahmen:

  • Der ZZF informiert seine Mitglieder regelmäßig über wissenschaftliche Erkenntnisse und Einschätzungen rund um gebietsfremde und potenziell invasive Arten und stellt seinen Mitgliedern Unterlagen zur Überprüfung ihrer Betriebe zur Verfügung. Der ZZF hat in den letzten Jahren am EU geförderten Projekt „Invasive alien species: improvement of understanding and communication“ zusammen mit der Europäischen Vertretung des Zoofachhandels (EPO) in den Bereichen pets und aquatic ornamentals mitgearbeitet. Weitere Aufklärungs- und Informationskampagnen über gebietsfremde und mögliche invasive Arten werden zusammen mit Heimtierhalterverbänden durchgeführt. Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier und Artenschutz e.V. (BNA) und der ZZF haben vor kurzem gemeinsam als Kooperationspartner des Aktionsplans des BMUV Informationsmaterialien erarbeitet, die Heimtierhalter über den Zoofachhandel weiter sensibilisieren, um eine unbeabsichtigte Freisetzung gebietsfremder Arten zu vermeiden.
  • Bundesweit sollten einheitliche Vorgaben, was mit invasiven Arten, die auf der Unionsliste nach EU-VO 1143/2014 aufgeführt sind, geschehen soll, erarbeitet werden. Die Verabschiedung der ersten Unionsliste hatte zu erheblichen Verunsicherungen bei Tierhaltern geführt, da die dort aufgeführten Arten unter den in der EU-VO aufgeführten Bedingungen nicht gehalten werden konnten. Die derzeit vorherrschende Praxis, aufgefundene Tiere in Auffangstationen über Jahre zu verwahren, kann im Sinne des Tierwohls und unter Berücksichtigung der zumeist ehrenamtlichen Arbeit in den Auffangstationen keine Lösung sein.


2) Zu 21.2, Internationaler Handel und nachhaltige Nutzung von Arten
Sie führen unter 21.2 aus: „Bis 2030 wird die nachhaltige Nutzung von wild entnommenen Arten sichergestellt, indem deren Handel in die EU erfasst wird, der Vollzug auch gegen den illegalen Artenhandel gestärkt wird, weitere verhältnismäßige Regulierungen zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit, Legalität und Sicherheit des Handels auf internationaler oder regionaler Ebene angestoßen und auf nationaler Ebene umgesetzt werden und die Nutzung der in Deutschland wildlebenden Arten auf nachhaltige Weise geschieht.“

Als ZZF begrüßen wir ausdrücklich, dass der Vollzug gegen den illegalen Handel mit geschützten Arten gestärkt werden soll. Dies fordern wir seit Jahren. Die Einrichtung einer Task-Force im BfB halten wir für einen guten Schritt. Außerdem sollte das Personal in den Artenschutzbehörden der Länder aufgestockt und regelmäßig fachlich qualifiziert werden.

Was mit „nachhaltiger Nutzung von wild entnommenen Arten“ gemeint ist, erschließt sich uns nicht vollständig – eine Konkretisierung wäre hier hilfreich. Der ZZF hat z.B. als Verband und über seine Mitglieder Kontakte zu indigenen Zierfischfängern und NGOs in Ramsar-Schutzgebieten (vgl. Abschnitt 20.1. Umsetzung und Weiterentwicklung internationaler Biodiversitätsabkommen) hergestellt. Es wäre jedoch für eine objektive Bewertung von Nachhaltigkeit mehr als wünschenswert, wenn diese auf einer validen messbaren Datenbasis anhand ausgewählter Kriterien erfolgen würde, welche die Herkunft der gehandelten Tierarten berücksichtigt. Bislang fehlen indes Exportdaten von Arten aus den Herkunftsländern als auch Importstatistiken in die EU oder nach Deutschland. Die Erfassung aller Importe lebender Tiergruppen auf Ordnungs-, Familien- oder Gattungsebene in die EU in einer frei zugänglichen Datenbank, wie z.B. der EUROSTAT-Datenbank wäre hierfür ein erster Ansatz.

Da wir als ZZF im Auftrag des BMUV Artenschutzkennzeichen vergeben, ist uns besonders daran gelegen, dass eine europaweite Datenbank zum Abgleich der Vorgaben bei den Größen von Vogelringen zur Einschätzung der Legalität der Tiere aus Mitgliedsstaaten der EU ins Leben gerufen wird. Für Tiere, bei denen aus Tierschutzgründen und gesetzlichen Vorgaben keine Transponderimplantation möglich ist, halten wir eine alternative Fotodokumentation mit softwaregestützter Analyse für hilfreich.

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