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„Mein Heimtier ist allein zu Hause” – Wie wichtig die Vorsorge für den Notfall ist

04.09.2023  |  Pressemeldung

Wer versorgt das Heimtier bei Unfällen oder plötzlicher Krankheit? / Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) empfiehlt, die Unterbringung und Pflege vorab zu regeln / Merklisten helfen dem „Ersatzhalter”

Eine Katze und ein Hund schauen von drinnen aus einem Fenster und warten auf die Rückkehr des Tierhalters.
Verbleib und Versorgung der Heimtiere sollten für den Notfall geregelt werden.
Foto: Adobe/kerkezz

Wer allein mit Heimtieren lebt, muss sich auf eine Situation vorbereiten, die hoffentlich nie eintritt: Ein Unfall oder ein medizinischer Notfall verhindert, dass sich die Halterin oder der Halter für die nächsten Tage, Wochen, vielleicht sogar Monate um die tierischen Mitbewohner kümmern kann. Während die eigene Vorsorge oft mit Versicherungen oder Vollmachten geregelt ist, müssen Verbleib und Versorgung der Heimtiere erst nach Eintreten des Notfalls geregelt werden.

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) erklärt, wie sich die Versorgung von Heimtieren auch unter unerwarteten Umständen sichern lässt.

Kleine Karte kann Leben retten

„Mein Tier ist allein zu Hause”: Eine Notfallkarte informiert Rettungskräfte, dass ein oder mehrere Schützlinge betreut werden müssen. Das ist wichtig, wenn sich die Besitzer bei schweren Verletzungen oder plötzlicher Erkrankung nicht mehr verständigen können. Die Notfallkarte, die Tierhalter jederzeit in ihrer Brieftasche, Handyhülle oder im Handschuhfach ihres Fahrzeugs mitführen sollten, gibt nicht nur Auskunft über die betroffene Tierart und ihre Anzahl. Auf der Rückseite ist auch eine Kontaktperson angegeben, die von Polizei, Rettungsdienst oder dem Personal im Krankenhaus über die Abwesenheit des Tierhalters informiert werden sollte.

Ob Nachbar, Familie, Freunde oder Tiersitter – die angegebene Kontaktperson muss natürlich genau Bescheid wissen und ihre Bereitschaft signalisiert haben, im Fall der Fälle die Betreuung zu übernehmen. „Machen Sie Ihre Betreuungsperson für den Notfall im Vorfeld ganz ausführlich sowohl mit dem Heimtier als auch mit den anfallenden Aufgaben vertraut”, empfiehlt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.

Wenn möglich, sollte eine Vertretung gewählt werden, die bereits während des Urlaubs oder bei anderen Gelegenheiten als Tiersitter eingesprungen ist und bestenfalls die gleiche Tierart hält.

Ideal ist, wenn die Kontaktperson einen Schlüssel zur Wohnung hat oder zumindest weiß, wo ein Schlüssel hinterlegt ist.

Für den kleinen „Lebensretter im Kartenformat” finden sich im Internet zahlreiche Vorlagen zum Downloaden und Ausdrucken. Das Muster sollte in Signalfarben und, für den Fall, dass Menschen ohne ihr Tier kurzfristig im Ausland unterwegs sind, zweisprachig in Deutsch und Englisch gestaltet sein. Auf www.wirfuerstier.de gibt es eine passende Vorlage.

Merklisten helfen der Vertretung

Welches Futter erhält der Papagei morgens? Wie oft wird im Aqua­rium der Filter gereinigt? Was für den Tierhalter tägliche Routine ist, kann seine Vertretung schnell überfordern. „Legen Sie eine ausführliche Dokumentation über die bei Ihnen bewährte und generell für die Art geeignete Versorgung Ihres Heimtieres an, die Sie zuhause gut sichtbar, am besten direkt neben dem Gehege oder Aquarium hinterlegen”, rät Holthenrich.

Auf der Merkliste sollten detaillierte Angaben zum Futter ebenso stehen wie sonstige Präparate, etwa Vitamine und Mineralstoffe. Besonders bei bekannten Allergien darf der Hinweis nicht fehlen, welche Nahrung das Tier nicht verträgt. Wenn das Tier Medikamente benötigt, sollte eine Information dazu und zur Registrierung des Tieres, zu Versicherungen, zum Impfausweis und zur Adresse des Tierarztes bereitliegen.

Auch die Gewohnheiten („Meine Katze ist ein Freigänger”) und individuellen Vorlieben („Mein Hund fährt gern Auto”) des Heimtiers sollte die Vertretung kennen.

Versorgung nicht dem Zufall überlassen

Wer Tiere hält, trägt Verantwortung für ihr Wohlergehen – auch über das eigene Leben hinaus. Oft kommen Heimtiere, wenn sich Herrchen oder Frauchen gar nicht mehr kümmern können, ins Tierheim. Was im eigenen Krankheits- oder Todes­fall mit dem Schützling passiert, wer die Unterbringung und Pflege übernimmt oder die anfallenden Kosten trägt, kann eine Tierverfügung rechtlich absichern.

Wenn der Kontakt zum vertrauten Menschen fehlt, leidet auch das Heimtier seelisch unter der Abwesenheit auf Zeit oder, im schlimmsten Fall, der Trennung für immer. Norbert Holthenrich appelliert deshalb an Tierhalter: „Sorgen Sie dafür, dass Ihr Heimtier auch dann bestens betreut wird, wenn Sie es nicht mehr können.”

Notfallkarte zum Ausdrucken

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Antje Schreiber

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Stefanie Klinge-Engelhardt

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