
Grundsatzprogramm – Verantwortung des Menschen für das lebende Tier
Die Zoofachbetriebe im Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. erfüllen durch den Handel mit lebenden Heimtieren, denen unsere besondere Verantwortung gilt, durch Herstellung und Vertrieb von artgerechter Nahrung und tiergerechtem Zubehör eine besondere Aufgabe. Die Mitglieder verpflichten sich, durch qualifizierte Beratung die fachgerechte Haltung zu gewährleisten und die Arterhaltung durch vordringliche Nachzucht zu fördern.
I - Grundsatzverpflichtung
- Das lebende Tier steht im Mittelpunkt.
- Dieses Grundsatzprogramm bindet alle Mitglieder an die Satzung und dokumentiert die Bedeutung, das Verhältnis und die Anforderungen für den Handel mit lebenden Tieren und dem Heimtierbedarf.
- Diese Verpflichtung betrifft gleichermaßen die herstellende Industrie, den Großhandel mit lebenden Heimtieren und den Heimtierbedarf sowie den zoologischen Facheinzelhandel.

II - Die Zoofachbetriebe in Gesellschaft und Wirtschaft
- Der gesellschaftspolitische Wert der Heimtierhaltung ist unbestritten. Das Heimtier trägt in unserer Umwelt dazu bei, das Verständnis für die Natur zu entwickeln, aufrechtzuerhalten und zu vertiefen. Als sinnvolle Freizeitgestaltung ist die Beschäftigung mit dem Heimtier ein Beitrag zur Arterhaltung. Heimtierhaltung vermittelt der Jugend einprägsame Erlebnisse mit der Natur. Sie vermittelt allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen eine Partnerschaft.
- Die Zoofachbetriebe haben ihre feste Bedeutung in der Volkswirtschaft und sichern mit ihrer Leistung ein nicht unbedeutendes Potenzial an Arbeitsplätzen. Durch den Import von Tieren und Futtersaaten trägt der Zoofachhandel zur Stärkung der Entwicklungsländer bei. Er nimmt Einfluss auf eine positive Naturerhaltung.
III - Selbstverständnis der Zoofachbetriebe
- Die herstellende Industrie und der Heimtierbedarf vertreibende Großhandel sind verpflichtet, artgerechten Heimtierbedarf herzustellen, zu vertreiben und an den neuesten Erkenntnissen der Heimtierhaltung anzupassen.
- Der Heimtiergroßhandel ist verpflichtet, bei Import, Hälterung und Weitergabe größtmögliche Sorgfalt und Verantwortung walten zu lassen.
- Der Zoofacheinzelhandel ist verpflichtet, bei Einkauf, Hälterung und Weitergabe der Tiere diese optimal zu präsentieren.
- Die Einzelhandelsbetriebe verpflichten sich, nur tierschutzgerechtes Zubehör und Futter anzubieten und zu vertreiben. Sie passen ihr Angebot den neuesten Erkenntnissen der Heimtierhaltung an.
IV - Handel mit Heimtieren
- Das Wohlbefinden der Heimtiere durch artgerechte Haltung steht im Mittelpunkt des Denkens und Handelns aller Mitgliedsbetriebe.
- Für den importierenden Fachbetrieb besteht die Verpflichtung, auf die Exporteure in den Ursprungsländern Einfluss zu nehmen, dass die Tiere fachgerecht der Natur entnommen, gehältert und versandt werden. Gleichzeitig besteht die Selbstbeschränkung, Tiere nicht in den Handel zu bringen, deren Eignung als Heimtier zweifelhaft sein könnte.
- Über die gesetzlichen Quarantänebestimmungen hinaus besteht die Verpflichtung zur Einhaltung einer lebenserhaltenden Eingewöhnungszeit.
- Neben der Auswahl von geeigneten Heimtieren ist es die Pflicht des Facheinzelhändlers, eine artgerechte Unterbringung und Versorgung zu gewährleisten, was selbstverständlich auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gilt. Zu seinen Pflichten gehören insbesondere die sorgfältige fachliche Beratung (Pflege, Ernährung, Unterbringung, Urlaubsbetreuung) und die optimale Versorgung. Für die Heimtierhaltung ungeeignete oder kranke Tiere dürfen nicht verkauft werden.
- Lebende Tiere werden im Onlinehandel nicht angeboten.

V - Spezielle Anforderungen
- Unabdingbare Voraussetzung für den Handel mit lebenden Wirbeltieren ist die Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz (Sach- und Fachkundenachweis) und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Richtlinien.
- Die gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Tierschutzgesetz, Artenschutzgesetz ff.) sind einzuhalten.
- Der Einzelhandel verpflichtet sich, seine Kunden umfassend und sachkundig zu beraten und dafür nur entsprechend geschultes Personal einzusetzen sowie für die Aus- und Weiterbildung dieser Mitarbeiter Sorge zu tragen. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse und deren Weiterbildung sind gefordert.
VI - Leistungen des Verbandes
Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe wird seine Mitgliedsunternehmen durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei der Erfüllung dieses Grundsatzprogrammes unterstützen. Er wird die Interessen der Mitgliedsbetriebe unter Berücksichtigung dieses Grundsatzprogrammes bei den Gesetz- und Verordnungsgebern vertreten.
VII - Verpflichtung
- Alle Zoofachbetriebe verpflichten sich, dieses Grundsatzprogramm einzuhalten und zur Einhaltung und Erreichung dieser Ziele mitzuwirken.
- Wesentliche Verstöße gegen dieses Grundsatzprogramm führen zu einem satzungsgemäßen Ausschluss aus dem Zentralverband.