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EU-Parlament beschließt umfassende Hunde- und Katzenverordnung

23.06.2025  |  Meldung

Das EU-Parlament hat am 19. Juni mehrheitlich die Festlegung von EU-Mindeststandards für Zucht, Unterbringung und Umgang mit Katzen und Hunden beschlossen. Der Entwurf muss nun mit dem Europäischen Rat abgestimmt werden.

Foto: Adobe/Eugenio Marongiu

Das EU-Parlament hat am 19. Juni mehrheitlich (457 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 86 Enthaltungen) die Festlegung von EU-Mindeststandards für Zucht, Unterbringung und Umgang mit Katzen und Hunden beschlossen. Diese hatte die EU-Kommission bereits 2023 vorgeschlagen („EU-Verordnung für das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“).

Obligatorisches Mikrochipen und Registrieren
Die Abgeordneten wollen, dass alle Hunde und Katzen, die in der EU gehalten werden, individuell durch einen Mikrochip identifizierbar sind. Sie fordern auch, dass Hunde und Katzen in nationalen Datenbanken registriert werden. Mikrochip-Identifikationsnummern sowie Informationen über die entsprechende nationale Datenbank sollten in einer einzigen Indexdatenbank gespeichert werden, die von der Kommission betrieben wird. Der EU-Ausschuss für Landwirtschaft hatte ursprünglich gefordert, dass die Pflicht zur Registrierung nur für gehandelte Hunde und Katzen gelten solle. Dem ist das EU-Parlament indes nicht gefolgt, sodass die Regelung nun auch für alle Privatpersonen gelten soll. Für sie gilt aber eine Übergangsfrist von fünf Jahren für Hunde und zehn Jahren für Katzen.

Verbot von Verkauf in Tierhandlungen
Die Haltung oder der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachmärkten soll verboten werden. In Deutschland gibt es nach Kenntnis des ZZF bereits heute keine Hunde und Katzen im Zoofachhandel zu kaufen. Um zu verhindern, dass Hunde und Katzen als nichtkommerzielle Heimtiere in die EU kommen und anschließend verkauft werden, wollen die Abgeordneten die Vorschriften nicht nur auf Einfuhren zu kommerziellen Zwecken, sondern auch auf Verbringungen der Tiere zu anderen als Handelszwecken ausweiten.

Registrierung bei Einfuhr aus Drittländern
Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus Drittländern eingeführt werden, müssten vor ihrer Einreise in die EU mit einem Mikrochip versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Tierhalter, die in die EU einreisen, wären verpflichtet, ihr Tier mindestens fünf Arbeitstage vor der Ankunft in einer Online-Datenbank vorzuregistrieren. Die Zucht zwischen Eltern und Nachkommen, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern muss verboten werden, betonen die Abgeordneten.

Die Abgeordneten fordern auch ein Verbot der Zucht von Hunden oder Katzen, die übermäßige körperliche Merkmale aufweisen sowie ein Verbot der Verwendung dieser Tiere – und verstümmelten Hunde und Katzen – in Shows, Ausstellungen oder Wettbewerben. Die Anbindehaltung, außer bei medizinischer Behandlung, sowie die Verwendung von Stachel- und Würgehalsbändern ohne Sicherheitsaufsatz sollen verboten werden.

In den Entwurf wurde zudem eine Überprüfungsklausel für eine Positivliste aufgenommen. Als nächstes stehen für die Verordnung Trilog‑Verhandlungen zwischen Parlament, Europäischem Rat und Kommission an.

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