• Heimtierhaltung
  • Tierschutz
  • Tiergesundheit

Frettchen sind schwer zu haltende Heimtiere

13.10.2021  |  Position

Die tierschutzgerechte Heimtierhaltung von Frettchen ist in den wenigsten Fällen möglich.

Warum die artgerechte Heimtierhaltung von Frettchen ist in den wenigsten Fällen möglich ist

(vom ZZF-Ausschuss "Heimtiere im Handel und Prüfungsfragen")

Die artgerechte Heimtierhaltung von Frettchen ist in den wenigsten Fällen möglich. Die Präsentation von Frettchen im Zoofachhandel würde Besitzwünsche bei Personen wecken, die die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen können. Mitgliedsfirmen des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. verzichten deshalb auf die Präsentation von Frettchen. Das Frettchen ist die domestizierte Form des Iltis, einer in Europa beheimateten Marderart. Ursprünglich wurde die Bezeichnung "Frettchen" ausschließlich für die albinotische Zuchtform (weißes Fell, rote Augen) verwendet. Heute fasst man unter diesem Begriff alle in menschlicher Obhut gezüchteten Farbvarianten zusammen.

Woher stammt das Frettchen?

Die Abstammung

Über die Ausgangsart findet man in der Literatur verschiedene Angaben. Während die meisten Autoren den Europäischen Iltis (Mustela putorius) als Stammform ansehen, vermuten andere, dass das Frettchen vom Steppeniltis (Mustela eversmanni) oder von einer dritten, inzwischen ausgestorbenen Art abstammt. Mitunter wird auch die Vermutung geäußert, dass das Frettchen aus Kreuzungen dieser Arten hervorgegangen sein könnte.

Die Anfänge der Frettchenhaltung

Bereits zur Zeit des römischen Kaisers Augustus - den meisten aus der Weihnachtsgeschichte in der Bibel bekannt - war das Frettchen als Helfer bei der Jagd auf Kaninchen bekannt. Beim sogenannten "Frettieren" werden zahme Frettchen in Kaninchenbauten geschickt. Sobald die Kaninchen den intensiven Mardergeruch wahrnehmen, flüchten sie und können dann bejagt werden.

Über die Haltung von Frettchen

Heimtierhaltung von Frettchen / Ernährung

Heute werden Frettchen auch aus reiner Liebhaberei gehalten. Die possierlichen Tiere verblüffen immer wieder durch ihre Intelligenz. Wenn man sie beim Spielen und Umhertollen beobachtet, kann man leicht vergessen, dass man es letztlich mit einem Raubtier zu tun hat. Das natürliche Beutetierspektrum entspricht weitestgehend dem der Katze. Frettchen können deshalb mit hochwertigem Katzenfutter ohne Zuckerzusätze oder speziellem Frettchenfutter ernährt werden. Wer um die Neugier von Frettchen weiß, wird sicher einsehen, dass es für ein solches Tier eine Qual sein muss, an einer Leine als Hundeersatz spazieren geführt zu werden. Überall gibt es interessante Gerüche, deren Ursache eigentlich dringend untersucht werden müsste, wenn nur Geschirr und Leine nicht ständig daran hindern würden. Außerdem fällt es mit den kurzen Beinen recht schwer, mit Frauchen oder Herrchen Schritt zu halten. Auf Beton oder Asphalt nutzen sich zudem die zum Klettern benötigten Krallen viel zu stark ab.

Artgerechte Gehegeausstattung

Wer sich einen solchen Kobold zulegen möchte, sollte über ihre Bedürfnisse sehr genau Bescheid wissen. Der Iltis lebt im Wald. Auch Frettchen benötigen deshalb eine dreidimensionalen Lebensraum, in dem sie klettern können. Auch Versteckmöglichkeiten als Ersatz für Baumhöhlen sind erforderlich. Wer nicht selbst eine entsprechende Gehegeeinrichtung bauen kann, sollte auf stabile Katzenkratzbäume aus Holz oder aus mit Sisal umwickelte Holzkerne mit Höhlen zurückgreifen, die im Zoofachhandel in vielfältiger Form und Größe angeboten werden.

Umgebungstemperatur / Tageslänge

Als Waldbewohner ist der Iltis eher an etwas kühlere Umgebungstemperaturen angepasst. Ferner ist der Wechsel der Jahreszeiten in bezug auf Tageslänge und Temperatur für bestimmte Abläufe im Organismus dieser Tiere von Bedeutung. Daran hat sich auch nach der inzwischen Jahrtausende währenden Domestikation nichts geändert. Ein Frettchen fühlt sich deshalb in einem schattigen Außengehege sehr viel wohler als in einer Wohnung, in der durch künstliche Beleuchtung und Heizung jahraus jahrein annähernd gleiche äußere Bedingungen herrschen, die sich zudem an den Bedürfnissen des Menschen orientieren.

Benutzung eines Katzenklos

Dank der Intelligenz von Frettchen bereitet es in der Regel keine Schwierigkeiten, die Tiere an ein Katzenklo zu gewöhnen. In vielen Fällen hat es sich bewährt, außerhalb des eigentlichen Geheges ein zweites aufzustellen. Intelligenz macht nämlich auch misstrauisch und man kann ja nie wissen, ob Frauchen oder Herrchen das Aufsuchen des Klos nicht als günstige Gelegenheit ansehen, den Auslauf zu beenden.

Die Dauerranz

Im Unterschied zu den meisten anderen Tierarten ist für Frettchen die regelmäßige Fortpflanzung ein unbedingtes Muss. Weibliche Frettchen, die man als Fähen bezeichnet, geraten in eine sogenannte Dauerranz, wenn sie nicht trächtig werden, weil sie beispielsweise einzeln oder gemeinsam mit einem kastrierten Rüden gehalten werden. Die Dauerranz ist die Folge einer durch das Ausbleiben der Trächtigkeit verursachten Störung des Hormonhaushalts und endet ohne tiermedizinische Gegenmaßnahmen meist tödlich. Erfahrene Frettchenhalter berichten auch immer wieder von erheblichen Verhaltensstörungen bei Rüden, die nicht regelmäßig decken können.

Die Kastration

Als Vorbeugemaßnahme wird sowohl für Fähen als auch für Rüden die Kastration empfohlen. Diese ist mit dem geltenden Tierschutzgesetz aber nur bedingt vereinbar. § 6 Tierschutzgesetz erlaubt die Kastration nur zur Verhinderung unkontrollierter Nachzucht und bei tiermedizinischer Indikation. Ist entweder der Rüde oder die Fähe bereits kastriert oder wird ein einzelnes Frettchen gehalten, entfällt die Verhinderung unkontrollierter Nachzucht als Begründung für die Kastration. Nach Auffassung von Juristen ist die Kastration auch nicht als Vorbeugemaßnahme in bezug auf die Dauerranz der Fähen bzw. der Verhaltensstörung bei Rüden durch die Möglichkeit der tiermedizinischen Indikation gedeckt. Darauf können sich Halter und Tierarzt nur berufen, wenn bereits entsprechende Symptome feststellbar sind. Inwieweit Verhaltensstörungen überhaupt als tiermedizinische Indikation betrachtet werden können, ist darüber hinaus generell fraglich. Das Eintreten der Dauerranz bzw. von Verhaltensstörungen abzuwarten, um damit einen Vorwand für die Kastration zu haben, würde gegen § 1 Tierschutzgesetz verstoßen. Die Verhinderung der Fortpflanzung ist kein vernünftiger Grund, der Schmerzen und Leiden rechtfertigen würde.

Regelmäßiger Nachwuchs

Wer eine oder mehrere Fähen halten möchte, muss sich also vor der Anschaffung bereits darum kümmern, von welchen Rüden diese regelmäßig gedeckt werden können und wohin die Jungtiere abgegeben werden können. Die Halter von Rüden müssen diesen regelmäßig Fähen zuführen.

Der Mardergeruch

Im Volksmund wird der Iltis sehr treffend auch als "Stänker" bezeichnet. Leider steht das Frettchen seinem wilden Vorfahren in dieser Beziehung um nichts nach. Frettchenhalter und ihre Mitbewohner und Nachbarn müssen deshalb ein gehöriges Maß an Geruchsbelästigung ertragen können. Mit tierschutzgerechten Mitteln ist die Geruchsentwicklung nicht zu verhindern. § 6 Tierschutzgesetz verbietet das Entfernen der für den Geruch verantwortlichen Drüsen. Immer wieder wird behauptet, dass mit einer Kastration die Geruchsentwicklung zu unterbinden sei. Das trifft zum einen nicht zu und ist zum anderen mit dem Tierschutzgesetz ebenfalls nicht vereinbar. (Siehe oben)

Rechtliche Probleme

Die unvermeidliche Geruchsbelästigung hat in der Vergangenheit wiederholt zu juristischen Auseinandersetzungen beispielsweise unter Nachbarn in Miethäusern geführt. Die Gerichte neigen dazu, den Geruch als nicht hinzunehmende Belästigung einzustufen und haben mit dieser Begründung meist die Frettchenhaltung in Mietwohnungen untersagt. Im günstigsten Fall finden die Halter in solchen Fällen andere Halter, die bereit sind, die Tiere zu übernehmen und deren Wohnsituationen keine entsprechenden Probleme erwarten lassen. Es handelt sich dann meist um Eigenheimbesitzer, denen der Geruch nichts ausmacht oder die die Möglichkeit haben, in ihren Gärten geräumige Außengehege einzurichten, die dann auch den Bedürfnissen der Frettchen sehr entgegenkommen. Manchmal findet sich auch ein Platz im Tierheim. Allzu oft haben zur Abschaffung verurteilte Frettchenhalter keinen anderen Ausweg gesehen, als die Tiere einfach auszusetzen, womit sie sowohl gegen das Tierschutzgesetz als auch gegen Naturschutzbestimmungen (Faunenverfälschung) verstoßen haben.

Fazit zur Frettchenhaltung

Die artgerechte Heimtierhaltung von Frettchen ist in den wenigsten Fällen möglich. Die Präsentation von Frettchen im Zoofachhandel würde Besitzwünsche bei Personen wecken, die die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen können. Mitgliedsfirmen des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. verzichten deshalb auf die Präsentation von Frettchen.

Wir empfehlen, Frettchen nicht als Heimtiere zu halten, weil

  • die Geruchsentwicklung zu mietrechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat,
  • die Haltung in Mietwohnungen mehrfach gerichtlich untersagt wurde,
  • viele Frettchen deshalb ausgesetzt wurden,
  • mit tierschutzgerechten Mitteln die Geruchsentwicklung nicht zu verhindern ist,
  • Frettchen erkranken, wenn sie sich nicht regelmäßig fortpflanzen,
  • nur durch Kastration die Dauerranz der Fähen verhindert werden kann,
  • nur durch Kastration Verhaltensstörungen der Rüden verhindert werden können und
  • die Kastration gegen § 6 Tierschutzgesetz verstößt.

Weitere Positionen des ZZF

Über den ZZF

Der Verband der Heimtierbranche

Seit über 75 Jahren arbeitet der ZZF mit einzigartiger Branchenkenntnis und Fachwissen für die Gestaltung einer tierschutzgerechten Heimtierhaltung.

Erfahren Sie mehr über uns.