Herkunftsnachweis

Was ist das und was muss ich beachten?

Foto: Ingo Seidel
Foto: Ingo Seidel

Der Zebraharnischwels ist ein beliebter Süßwasserfisch, der für eine Haltung im Aquarium gut geeignet ist. Die Nachzucht klappt sehr gut, auch wenn er nur eine geringe Anzahl an Eiern legt.

Hypancistrus zebra, so sein wissenschaftlicher Name, kommt in der Natur nur in einem relativ eng begrenzten Gebiet vor, welches zudem gefährdet ist. Der Zebraharnischwels ist deshalb ein Fall für den Artenschutz.

Im November 2022 hat die CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Panama beschlossen den Zebraharnischwels von Anhang III in den Anhang II hochzustufen und den Handel mit Naturentnahmen aus Brasilien zu verbieten.

Was ist CITES?

CITES steht für „Convention on International Trade in Endangered Species“ (übersetzt „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten“) und ist eine internationale Handelsvereinbarung für gefährdete Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Ziel des Abkommens ist die Gefährdung von Pflanzen- und Tierarten durch unregulierten Handel zu minimieren und zu beschränken. Die mehr als 37.000 Arten werden dazu auf verschiedenen Anhängen: I bis III geführt. Alle drei Jahre verhandeln die Mitgliedsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens (WA), so eine weitere Bezeichnung des Übereinkommens, den Schutzstatus der Lebewesen und ggf. die Aufnahme von weiteren Arten.

In der Europäischen Union wird diese Vereinbarung durch die EU-Artenschutzverordnung (VO (EU) 338/97) sowie die dazu erlassene EU-Durchführungsverordnung (DVO (EU) 2023/966) umgesetzt, welche auf Bundesebene durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ergänzt wird. 

In Anhang A (Anhang I bei CITES) der EU-Artenschutzverordnung sind sowohl streng geschützte, vom Aussterben bedrohte Arten als auch Arten aufgeführt, deren Handel jeglicher Art diese Art gefährden würde. Die Arten unterliegen einem Vermarktungsverbot - Ausnahmen (zum Beispiel zu wissenschaftlichen Zwecken) können von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Der Handel mit diesen geschützten Tier- und Pflanzenarten ist demnach nur erlaubt, wenn eine EG-Vermarktungsbescheinigung über die legale Herkunft mit Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot (früher CITES-Bescheinigung) vorliegt.

Anhang B (Anhang II bei CITES) umfasst Arten, die zwar nicht potenziell vom Aussterben bedroht sind, deren Bestand jedoch durch den Handel gefährdet werden könnte. Tiere, die nach dem 1. Juni 1997 geboren wurde, benötigen im Handel keine EG-Vermarktungsbescheinigung (CITES-Bescheinigung), sondern einen formlos vom Züchter oder Händler ausgestellten Herkunftsnachweis.

Für den Handel von Arten der Anhänge C und D bestehen bestimmte Ein- bzw. Ausfuhrbeschränkungen. Der Handel steht sozusagen unter Beobachtung, um eine nicht nachhaltige Nutzung verhindern zu können.

Was bedeutet das? Der internationale Handel von Tierarten in Anhang II, wie der Zebraharnischwels, wird streng kontrolliert und die Ausfuhr von Tieren aus der Wildnis sowie die Einfuhr in die EU ist nur mit einer Genehmigung erlaubt. Die nationalen Gesetze müssen zusätzlich beachtet werden, der Zebraharnischwels darf in Brasilien nicht gehalten, gezüchtet oder exportiert werden. Ein Handel mit Nachzuchten ist in der EU unter Beachtung der obigen Vorgaben möglich.

Foto: Susanne und Timo Schaser
Foto: Susanne und Timo Schaser

Sie möchten einen Zebraharnischwels erwerben?

Stellen Sie sicher, dass Sie vom Verkäufer eine Bescheinigung über die Herkunft des Tieres erhalten. Außerdem ist der Zebraharnischwels nach §7 der BArtSchV meldepflichtig, weshalb der Erwerb eines Tieres bei der zuständigen Artenschutzbehörde gemeldet werden muss. Die für die Meldung zuständigen Behörden sind in den Bundesländern unterschiedlich. Informationen hierzu gibt es beim Bundesamt für Naturschutz. Informieren Sie sich gründlich vor der Anschaffung, ob und wie Sie ihre Zebraharnischwelse artgerecht halten können. Wenden Sie sich nur an seriöse Händler oder Züchter.

Sie halten bereits Zebraharnischwelse?

Sie halten bereits Zebraharnischwelse, erwarten Nachwuchs im Aquarium oder möchten Tiere abgeben? Dann müssen Sie die Anzahl der geborenen Tiere und die Herkunft ihrer Eltern dokumentieren. Melden Sie die Nachzuchten bei der zuständigen örtlichen Behörde. Nur so kann die legale Herkunft nachgewiesen werden. Der neue Halter hat das Tier nach §7 BArtSchV bei der zuständigen Behörde zu melden. Gewerbsmäßige Züchter führen ein Zuchtbuch nach §6 BArtSchV, in dem sie ihren Bestand dokumentieren.