ZZF-Stellungnahme zum BMEL-Schreiben zum Referentenentwurf

01.03.2024  |  Stellungnahme

Stellungnahme des ZZF zum Schreiben „Hinweis zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes“ des BMEL

Der Madagaskar-Riesentaggecko (Phelsuma Madagascariensis grandis) ist unter Terrarianern eine äußerst beliebte Reptilienart.

Stellungnahme des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) e.V. zu Ihrem Schreiben „Hinweis zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes“ vom 2. Februar 2024

Einleitung und Zusammenfassung

Der ZZF e.V. begrüßt nachvollziehbare und zielführende Bemühungen für den Tierschutz in der Heimtierhaltung. So sollten Anbieter auf Tierbörsen ebenso wie Züchter oder der Zoofachhandel zukünftige Heimtierhalter ausführlich beraten und auch nach dem Kauf für Fragen zur Verfügung stehen.
Der Vorschlag, eine Positivliste einzuführen, ist durch das Ziel motiviert, Tierleid vermeiden zu wollen. Wir teilen dieses Anliegen, sind aber keinesfalls der Meinung, dass eine Positivliste das Wohl der Heimtiere verbessert oder den illegalen Handel mit Tieren verhindert. Demgegenüber halten wir eine Positivliste für eine völlig unverhältnismäßige, willkürliche und rechtswidrige Maßnahme.

Wir begrüßen Regulierungen des Wildtierimports, die dazu beitragen, die natürliche Biodiversität weltweit zu erhalten. Wildfänge, die in ihren Herkunftsländern geschützt sind, dürfen nicht für den kommerziellen Lebendtierhandel in die EU eingeführt werden. Wir lehnen generelle Verbote des Wildtierfanges und des Handels mit wildgefangenen Exemplaren ab und fordern, dass artenschutzrechtliche Restriktionen, die bereits auf der Ebene der Europäischen Union und der bundesdeutsche Arten- und Naturschutzgesetzgebung gut umgesetzt sind, ausschließlich zum Schutz der natürlichen Habitate sowie der darin lebenden Populationen verfasst werden.

Ein Importverbot von Wildfängen könnte den illegalen Tierhandel weiter stärken, dann jedoch für die Behörden unkontrollierbar und häufig unter Missachtung geltender Schutzbestimmungen.

Stellungnahmen zu den einzelnen Themen:

1. Tierbörsen

Aus der Sicht des ZZF sind Tierbörsen eine Möglichkeit für private Halter oder Züchter, durch gelegentliches Anbieten von eigenen Nachzuchten zum Kauf oder Tausch den eigenen Tierbestand zu reduzieren oder umzustrukturieren. Auf Tierbörsen können Tierhalter, Heimtiere, die ggf. weniger Relevanz für den stationären Zoofachhandel haben, verkaufen oder gegen andere Tiere tauschen. Tierbörsen finden in der Regel an wiederkehrenden Orten statt, was die aus Sicht des ZZF notwendige Kontrolle der Zuständigen Behörde mehrerer Anbieter an einem Ort erleichtert.

Tierbörsen sollten bei den angebotenen spezifischen Tiergruppen auf ähnliche Umgebungsbedingungen achten (Reptilien/Amphibien, Zierfische und aquatile Amphibien oder Wirbellose), was die Herstellung geeigneter Umgebungsbedingungen erleichtert. Die Umstände des Transports, der Präsentation und der vorübergehenden Haltung von Heimtieren auf Tierbörsen dürfen jedoch nicht zu tierschutzrelevanten Problemen führen.

Der ZZF fordert für Anbieter auf Tierbörsen, wie auch für Züchter und im Zoofachhandel, dass diese die zukünftigen Halter ausführlich beraten, die gesetzliche Informationspflicht bei der Abgabe von Wirbeltieren an den Halter stets einhalten und auch nach dem Erwerb des Tieres als Ansprechpartner für Fragen rund um die Tierhaltung zur Verfügung stehen.

2. Positivliste

1. Eine Positivliste wäre rechtswidrig / Grundrechte werden unverhältnismäßig eingeschränkt

Die Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere würde gegen geltendes Recht verstoßen, siehe dazu die ausführliche Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger, Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht:
https://www.zzf.de/fileadmin/ZZF/Dokumente/Studien/Gutachten_Spranger_deutsch_06-2023.pdf sowie LIT Verlag Dr. W. Hopf, Berlin 2023, Deutsche Nationalbibliothek ISBN 978-3-643-15412-5

Die Einführung einer nationalen Heimtier-Positivliste birgt die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission. Auch eine unionsweite Positivliste wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar und würde das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren“ verletzen.
Auf EU-Ebene verletzt eine nationale Positivliste Grundfreiheiten wie Warenverkehrsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit. Auf nationaler Ebene würden verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes verletzt.

2. Schränkt Vielfalt ein

Mit Einführung einer Positivliste würde die Vielfalt der im legalen Handel und im legalen persönlichen Besitz befindlichen Heimtierarten eingeschränkt, aber nicht die mengenmäßige Zucht und Einfuhr einer Art. Das könnte negative Konsequenzen für den Tier- und Gesundheitsschutz haben. Die Biodiversität von Tieren ist eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit von Mensch und Tier. Je weniger Tiere der gleichen Art auf engem Raum mit Mensch und Tier zusammenleben, desto geringer ist die Ausbreitung von Seuchen, wie derzeit weltweit grassierende Geflügelkrankheiten im Nutztierbereich verdeutlichen.

3. Begriff Exoten

Laut der Exopet-Studie sind 90 % der jeweils 10 häufigsten Heimtierarten in den entsprechenden Kategorien (Kleinsäuger, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische) per Definition „Exoten“, bei den weniger oft gehaltenen Tieren sind es deutlich mehr. Die zeigt, dass die Biologie und nicht die Herkunft eines Tieres über seine Eignung als Heimtier entscheidet. Angemerkt sei, dass eine Kategorisierung von Tieren als sogenannte „Exoten”, weil sie uns womöglich fremd erscheinen, keine wissenschaftliche Zuordnung darstellt, sondern einer rein subjektiven Betrachtung folgt. Diese Begrifflichkeit ist daher ungeeignet, um Rechtsfolgen mit ihr zu verknüpfen.

4. Falsche Haltungsbedingungen

Es besteht das große Risiko, dass eine Positivliste keine für bestimmte Lebens- und Wohnsituationen geeignete Tierarten beinhaltet und davon betroffene Heimtierhalter deshalb mit tierschutzrelevanten Konsequenzen auf für sie zwar ungeeignetere, aber erlaubte Tierarten ausweichen.

Die Erlaubnisliste könnte suggerieren, dass gelistete Arten „einfach“ zu halten sind, was aber bei keinem Heimtier der Fall ist. Tierschutzprobleme und vorbildliche Tierhaltungen gibt es sowohl bei sogenannten „Exoten” als auch bei häufiger gehaltenen Heimtierarten, ungeachtet des Domestikationsstatus. Auch in der vom BMEL beauftragten Exopet-Studie wurde die Erlaubnisliste als ungeeignetes Instrument zur Verbesserung des Tierwohls eingeschätzt.

5. Zunahme illegaler Handel

Eine Positivliste könnte durch die umfangreichen Verbote zu unerwünschten Folgen durch den Erwerb aus unkontrollierten Quellen (vgl. illegaler Welpenhandel) und in der Folge zu Tierschutzproblemen führen. Illegale Tiere, die nicht über den stationären Zoofachhandel über undeklarierten Postversand erworben wurden, würden möglicherweise nicht dem Tierarzt vorgestellt.

Erfahrungen mit einer Ausnahme-Positivliste für Reptilien in Norwegen haben gezeigt, dass trotz des Verbots viele Terrarientiere illegal importiert und gehalten wurden. Gemäß einer Studie, die die norwegische Direktion für Naturmanagement (DN) bei dem norwegischen Institut für Naturwissenschaften in Auftrag gab, gab es statt den legal gehaltenen 1.000 Tieren geschätzte 65.000 bis 150.000 Individuen in Norwegen. Aufgrund dieser Studie der DN kam die norwegische Regierung zu dem Schluss, am 15. August 2017 das Verbot wieder aufzuheben.

6. Keine objektiven Kriterien

Ob Tiere für das Zusammenleben mit Menschen in normalen Privathaushalten geeignet sind, hängt alleine davon ab, ob die in ihrer Biologie begründeten Bedürfnisse in der Haltung erfüllt werden können. Allgemeingültige, wissenschaftliche Kriterien sind jedoch offenbar zu komplex und schwer aufzustellen, das zeigen Versuche aus anderen europäischen Ländern:
So stehen auf der Säugetier-Positivliste der Niederlande, die 2024 in Kraft treten soll, aus Sicht des ZZF ungeeignete Heimtiere wie Wasserbüffel, Lamas, Iltis, Bilche und Wasserrehe. Dafür fehlen Heimtiere wie Chinchillas, Degus und viele Hamsterarten. Auf der Positivliste von Belgien sind unserer Sicht nach eine große Anzahl von Kleinsäugern, deren Eignung und Verbreitung im Zoofachhandel und bei Haltern als Heimtier fraglich ist. Tiere, die auf der Positivliste geführt wurden, wurden später in die Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung überführt.

Jede Tierart müsste evaluiert werden, bevor ihre Aufnahme auf eine Positivliste abgelehnt würde. Konkret müssten Bewertungen für geschätzt mindestens über 2.500 Heimtierarten durchgeführt werden. Denn der Europäische Gerichtshof hat bezüglich einer belgischen Positivliste in der „Königlichen Verordnung über die Festlegung des Verzeichnisses der Tiere, die gehalten werden dürfen“ vom 7. Dezember 2001 (Belgisch Staatsblad vom 14. Februar 2002, S. 5479) entschieden, „dass

  • Kriterien für die Aufstellung einer solchen Liste und ihre Änderung objektiv sein müssen und nicht diskriminierend sein dürfen.
  • ein Antrag auf Aufnahme einer Art in die Liste der Arten von Säugetieren, die gehalten werden dürfen, von den zuständigen Behörden nur auf der Grundlage einer eingehenden Bewertung des mit der Haltung von Exemplaren der fraglichen Art (…)

verbundenen Risikos abgelehnt werden (darf), die anhand der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung getroffen wird.“

Die Gefahr der Willkür bei der Einschätzung, ob Tiere nachweislich „gut gehalten“ werden, ist hoch. Legte man die Anzahl der Besuche mit kranken Tieren bei Tierärzten zugrunde, wären Hunde und Katzen ungeeignete Heimtiere. Legte man die Anzahl der abgegebenen Tiere im Tierheim zugrunde, dürften ebenfalls keine Hunde und Katzen mehr gehalten werden. Legt man die Anzahl tödlicher Unfälle in der Begegnung mit Tieren zugrunde, dürften keine Hunde gehalten werden.

7. Artenschutz wird erschwert

Eine Positivliste führt zum Verlust von Wissen im Bereich Artenschutz und Erhaltungszucht, die eine große Anzahl von Haltern in der sogenannten „grauen Literatur“ zusammengetragen hat. Um die Haltungsansprüche von Tieren zu verstehen und über eine Eignung für die Privathaltung zu entscheiden, müssen erst Erfahrungen in der Haltung und Zucht gesammelt werden. Damit würde es unmöglich gemacht, Tierarten in die Positivliste zu übernehmen.

8. Erhaltungszucht wird beeinträchtigt

Die verantwortungsbewusste private Tierhaltung und Nachzucht gerade auch von in ihren Biotopen durch Eingriffe des Menschen bedrohten Arten trägt zum Artenschutz bei. Viele Halter und Züchter der eher selten gehaltenen Tierarten sind wichtige Partner für Zoos und wissenschaftliche Institutionen. Insbesondere könnten koordinierte Arterhaltungsprojekte auf wissenschaftlicher Basis zwischen Privathaltern und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen gefährdet werden.

9. Wissen zur Versorgung der Heimtiere ginge verloren

Die Heimtierindustrie hat Fortschritte bei der Entwicklung von Tiernahrung, Gehegen, Aquariumausstattung, Spezialbeleuchtung für Reptilien usw. ermöglicht, weil sie mit Absatzmöglichkeiten in einem heterogenen Heimtiermarkt rechnen konnte. Die in der Zucht und Haltung von Heimtieren gesammelte Erfahrung hinsichtlich der Bedürfnisse der Tiere hat wiederum dazu beigetragen, tiergerechte Produkte zu entwickeln.

10. Gesellschaftlicher Wert der Heimtierhaltung gerät in Gefahr

Heimtiere sind ein wichtiger Teil unseres sozialen und kulturellen Lebens. Nicht ohne Grund leben in fast jedem zweiten Haushalt in Deutschland Menschen mit Heimtieren zusammen. Es ist seit Jahrhunderten erforscht und seit langem erwiesen, dass sich Heimtiere positiv auf die psychische und körperliche Gesundheit der Halter auswirken. Besonders Kinder und Jugendliche scheinen in ihrer kognitiven und sozialen Entwicklung vom Leben mit einem Heimtier zu profitieren. Die vielen guten Wirkungen der Heimtierhaltung stellen einen wichtigen Nutzen für den einzelnen Tierhalter, für unser Gesundheitssystem und für die Gesellschaft insgesamt dar. Durch das grundsätzliche Verbot der Heimtierhaltung mittels einer Positivliste wird der Eindruck vermittelt, dass Heimtierhaltung im Prinzip etwas Schlechtes sei. Dabei stimmt das Gegenteil.

FAZIT: Was trägt zum Tierwohl bei?

Positivlisten sind für die Förderung des Tierschutzes im Heimtierbereich nicht geeignet. Demgegenüber schlagen wir unter anderem folgende Maßnahmen vor:

1. Bundeseinheitliche Regeln für Haltung von gefährlichen Tieren

Die Haltung aller Heimtiere muss grundsätzlich erlaubt sein. Wo es notwendig ist, sollte die Heimtierhaltung bundeseinheitlich reguliert werden. Beispielsweise sollte dringend eine bundeseinheitliche Gefahrtierverordnung für Arten mit hohem Gefährdungspotenzial für die Öffentlichkeit erlassen werden.

2. Sachkunde bei Heimtierhaltern fördern / Mindestanforderungen weiterentwickeln

Die Mindestanforderungen des BMEL für die Haltung von Tieren sollten dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst sowie mit Hilfe eines Expertengremiums stetig weiterentwickelt werden.
Das Informationsportal des BMEL www.haustier-berater.de sollte ein zentraler Anlaufpunkt sein und von einem interdisziplinären Gremium weiterentwickelt werden (Tierärzteschaft, Tierhalterverbände, Zuchtverbände, Zoofachhandel, Artenschutzverbände, Exoten-Auffangstationen, Tierschutzverbände).

3. Frühkindliche Bildung über Heimtiere betreiben

In zwei von drei Haushalten mit Kindern lebt mindestens ein Heimtier. Es ist daher besonders wichtig, dass bereits bei der frühen Bildung in Kindertagesstätten, Kindergärten, Grundschulen als auch weiterführenden Schulen Grundwissen über Tierwohl und Heimtiere vermittelt wird.

4. Verstöße ahnden, Vollzug stärken

Tierschutzwidrige Haltungen sowie Verstöße gegen einen tierschutzgerechten Handel mit Tieren müssen konsequent geahndet werden. Hier sollte die Bundesregierung entsprechende Voraussetzungen schaffen und vor allem den Vollzug adäquat ausstatten.
Weitere Informationen, die gegen eine Positivliste sprechen, finden Sie auf unserer Website:
https://www.zzf.de/positionen/tierwohl-statt-heimtierverbot

3. Importverbot von Wildfängen

1. Wildfänge in der Heimtierhaltung

Geschätzt mehr als 95 Prozent der Heimtiere in Deutschland sind innerhalb der EU gezüchtete Tiere oder wurden als Nachzuchten importiert. Wenige Arten in der Terraristik sowie Zierfische werden in relevanten Stückzahlen als wildgefangene Tiere gehandelt. In den Fanggebieten werden Süßwasser-Zierfische vor allem während der Trockenzeit gefangen, wenn der Wasserstand abnimmt. Gefangene Arten sind laut der Exopet-Studie und wissenschaftlichen Untersuchungen vor allem Arten, die aufgrund ihrer Größe, Anpassungsfähigkeit und Vermehrungsrate in sehr großen Zahlen in der Natur vorkommen (dos Anjos 2009). Der ZZF hat weder über seine haushaltsrepräsentative Skopos-Studie noch aufgrund wissenschaftlicher Recherchen und der Rückmeldungen aus dem Heimtiergroßhandel Kenntnis erlangt, dass sich immer mehr in ihrem Bestand gefährdete Wildtiere als neue Heimtiere etablieren oder vermehrt gefangene Wildtiere gehalten werden, die nicht tierschutzgerecht gehalten werden können. Im Gegenteil steigt der Anteil von Nachzuchten sowohl in den Bereichen Terraristik wie Aquaristik.

In ihren Selbstbeschränkungen (Heidelberger Beschlüsse) haben die ZZF-Mitglieder zudem festgelegt, nicht mit Tieren zu handeln, die nachweislich mit Hilfe von tierschutzwidrigen Fangmethoden und Transporten importiert werden.

Eine Entscheidung, ob und ggf. welche Arten nicht gehandelt werden sollten, wäre aus der Sicht des ZZF nicht im Tierschutzgesetz, sondern wie bisher besser im Bereich Natur- und Artenschutz angesiedelt, wo der Gefährdungsgrad einzelner Arten aufgrund wissenschaftlicher Analysen besser beurteilt werden kann.

2. Keine Artengefährdung durch Heimtierhaltung

Der ZZF und seine Mitgliedsunternehmen treten hauptsächlich für die Haltung von in menschlicher Obhut nachgezüchteten Heimtieren ein. Sie unterstützen auch Artenschutz- und Nachzuchtprojekte, zum Beispiel mit Amphibien, Reptilien und Vögeln sowie Projekte auf my-fish.org – dem ZZF-Ratgeberportal für Aquarianer – durch Vermittlung von Zuchttieren sowie Kooperationen mit Züchtern bedrohter Arten.
Bei den in der Natur entnommenen Tierarten (z.B. Zierfischen) achten die Mitglieder auf eine nachhaltige, mit den Gesetzen und Zielen des Natur- und Artenschutzes konforme Nutzung, welche auch die Belange indigener Völker berücksichtigt.

In der privaten Haltung werden einige beliebte Aquarienfischarten nur dadurch erhalten, dass sie regelmäßig nachgezogen werden. Einige Fischarten, wie beispielsweise die Haibarbe, der Rote von Rio, der Zebraharnischwels oder der Kardinalfisch, sind aufgrund von Umweltzerstörung oder tiefgreifenden Veränderungen (Staudammbau, Abholzung) in der Wildnis gefährdet, werden aber noch in der Aquaristik vermehrt.
Ein generelles Importverbot von Naturentnahmen würde das Niveau der Biodiversitäts-Forschung um Jahrzehnte zurückwerfen und Nachzuchtbemühungen für weitere Arten behindern, da bei vielen Heimtierarten die Nachzuchtpopulation in menschlicher Obhut zu Beginn der Nachzuchtbemühungen noch relativ klein ist und ohne gelegentliche Einkreuzung von Wildfängen gefährdet ist.

3. Biotoperhalt durch nachhaltigen Wildtierhandel

Nachvollziehbare und zielführende Bemühungen zur Regulierung des Wildtierimports können dazu beitragen, die natürliche Biodiversität weltweit zu erhalten. In dem Artikel „Can the global marine aquarium trade (MAT) be a model for sustainable coral reef fisheries?“ weisen mehrere Wissenschaftler um Gordon J. Watson darauf hin, dass ein nachhaltiger Handel mit Meerwassertieren für die Aquaristik dazu beitragen könne, die Lebensgrundlagen der Küstenregionen zu verbessern und den Erhalt der Tierbestände in den Riffen zu fördern.

Der Fang von Vivarientieren auf der Grundlage biologischer Nachhaltigkeit ermöglicht in strukturarmen Ländern ein Einkommen aus der Natur (Guerrero et al. 2018). Tiere überleben nur in intakten Lebensräumen. Die einheimische Bevölkerung ist daher am Schutz der jeweiligen Tierart und der Verteidigung ihrer Lebensräume gegen schädigende Eingriffe interessiert. Aus diesem Grund ist auf der 16. Artenschutzkonferenz in Bangkok bei der Erörterung von Vorschlägen zur Aufnahme von Arten in die Anhänge des Washingtoner Artenschutzabkommens der Lebensunterhalt von Menschen, die von den Maßnahmen betroffen sind, weiter in den Mittelpunkt gerückt.
Voraussetzung für nachhaltige Formen der Wildtierbewirtschaftung und -nutzung in den natürlichen Habitaten oder für den nachhaltige Handel mit Wildfängen gemäß den Sustainable Development Goals (SDGs) ist aus unserer Sicht ein evidenzbasiertes Management des Fischfangs, Aufklärung und Anreize für nachhaltige Praktiken und die Erfassung differenzierter Einfuhrdaten in der europäischen Datenbank Eurostat. Es gibt bereits Beispiele für Projekte mit nachhaltiger Nutzung (OATA 2016, 2021; WWF Kolumbien 2020).
Dem illegalen Handel mit Tieren treten wir entschieden entgegen. Wildfänge, die in ihren Herkunftsländern geschützt sind, dürfen nicht für den kommerziellen Lebendtierhandel in die EU eingeführt werden. Tierfreunde, die Wildtiere als Heimtiere halten wollen, sollten jedoch auch in der Lage bleiben, Tiere auf legalem Weg anschaffen und halten zu können.

4. Keine zoonotische Gefahr

Immer wieder wird gegen den Import von wildgefangenen Tieren das Argument eines angeblich erhöhten Risikos von Zoonosen vorgebracht. Von den heute als Heimtiere gehaltenen Wildfängen geht jedoch keine zoonotische Gefahr aus. Zoonotische Erkrankungen, eine Folge der Co-Evolution von Mensch und Tier und des Zusammenlebens mit domestizierten Tieren, sind vor allem bei dem Menschen sehr nahe stehenden Tiergruppen (Primaten, Fledertiere, Nager und kleine Carnivoren) zu erwarten (Dobson et al. 2020). Diese wildgefangenen Tiergruppen werden als Heimtiere gar nicht oder ausschließlich als veterinärmedizinisch kontrollierte Nachzuchten gehandelt.

Es ist wissenschaftlich untersucht, dass der illegale Wildtierhandel (wie auch der illegale Holzeinschlag und der illegale Abbau von Bodenschätzen) den Pfaden des Straßenbaus in den Ursprungs-ländern folgt (Dobson et al. 2020; Fearnside 2007; Phelps et al. 2016; Suárez et al. 2009). Das Vordringen in unberührte Gebiete ist daher eine Voraussetzung und nicht eine Folge des Wildtierhandels.

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