ZZF-Stellungnahme zur Anpassung des nationalen an das EU-Tiergesundheitsrecht

23.01.2024  |  Stellungnahme

Der ZZF begrüßt in der Stellungnahme eine Anpassung des EU-Tiergesundheitsrechts an nationale Verhältnisse, um eine EU-weit einheitliche Struktur zu gewährleisten.

Stellungnahme des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) zur Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts an das EU-Tiergesundheitsrecht

Grundsätzlich begrüßen wir eine Anpassung des EU-Tiergesundheitsrechts an nationale Verhältnisse, damit eine transparente Handhabung sowie eine EU-weit einheitliche Struktur umgesetzt werden kann.
Die in Anlage 1 des Eckpunktepapiers in Tabellen aufgeführte aktuelle Übersicht über die zu meldenden Tierseuchen bewerten wir als sehr positiv. Dies ist auch für unsere Mitglieder eine transparente und vereinfachte Darstellung aller für sie relevanter Tierseuchen. Um die Klarheit weiter zu erhöhen, würden wir vorschlagen die in Unterarten und Arten aufgelisteten Tiere nach derzeitig gültiger Taxonomie einheitlich zu gestalten.

So sind in Tabelle 1 B der Wassertiere für Fische einheitliche wissenschaftliche Artnamen verwendet worden, diese wurden jedoch nicht über weitere Seuchen oder Tiergruppen konsistent verwendet. Ebenso finden wir die Übersicht der Zuständigkeit zur Meldung von Seuchen begrüßenswert.

Außerdem wünschenswert ist die Überarbeitung der in ihrem Vorschlag verwendeten Begriffe, um auch hier ein einheitliches Vorgehen gewährleisten zu können und den verschiedenen Definitionen gerecht zu werden. Hierbei wäre zum Beispiel eine Konkretisierung der Begriffe „gehaltene Tiere“ und „wild lebende Tiere“ von Vorteil. Den Begriff „Haustiere“ durch „gehaltene Tiere“ zu ersetzen, ist unserer Ansicht nach nicht sinnvoll. Besonders im Seuchengeschehen wäre es wichtig, die Haltungsbedingungen, zum Beispiel, ob die Tiere Kontakt zur Umgebung (z.B. zu Wildtieren, freien Gewässern) besitzen, zu differenzieren. Aus unserer Sicht sollte zwischen „Tiere im Nutztierbereich“ von „Heimtiere in Privathand“ unterschieden werden. Sie unterscheiden sich dahingehend, dass Heimtiere sozusagen in einem „geschlossenem System“ vom Zoofachhandel zum Halter verbracht werden. In der Nutztierhaltung (ebenso Aquakultur) tragen die hohen Tierzahlen bei gleichzeitig hoher Besatzdichte potenziell deutlich stärker zur Ausbreitung von Seuchen bei als in der Heimtierhaltung.

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