Mitgliedersuche
Einwilligungserklärung
für die Veröffentlichung meiner personenbezogenen ZZF-Mitgliederdaten
Der Geschäftsführer des ZZF e.V. weist darauf hin, dass trotz ausreichender technischer Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes bei einer Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden kann. Bei Angabe von personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Telefonnummer und persönlicher E-Mail-Adresse nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass seine Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen.
Das Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten freiwillig und kann seine Einwilligung gegenüber der ZZF-Geschäftsstelle jederzeit widerrufen.
Ich willige hiermit ein, dass der ZZF e.V. folgende Daten veröffentlichen darf im
(bitte ausfüllen, die Felder mit * sind Pflichtfelder. Daten für die Ansprechperson optional)
Rechtliche Aufklärung
Die Kommunikation der Vereinsmitglieder untereinander ist ein erforderliches Instrument zur Förderung eines meinungsbildenden Diskurses innerhalb des Vereins. Es besteht ein grundsätzliches Interesse der Mitglieder, auch unmittelbar miteinander in Verbindung treten zu können. Dieses Interesse kollidiert jedoch mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist daher ohne Einwilligung nicht erlaubt, dass Vereinsmitglieder auf die personenbezogenen Daten der anderen Mitglieder Zugriff nehmen (z.B. durch eine Mitgliederliste im Intranet, Internet oder ausgedruckt).
Intranet
Wenn der ZZF seinen Mitgliedern im passwortgeschützten Intranet Kontaktdaten anderer Mitglieder zur Verfügung stellt, können berechtigte Nutzer auf diejenigen personenbezogenen Daten zugreifen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten als Mitglied oder Funktionsträger benötigen. Eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig.
Internet
Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet ohne Passwortschutz stellt datenschutzrechtlich eine Übermittlung dieser Daten an Jedermann dar. Die personenbezogenen Daten werden weltweit verbreitet, sind elektronisch recherchierbar und könnten von Fremden für Zwecke der Profilbildung und Werbung ausgewertet werden. Die Daten sollten sich daher auf die zur Kontaktaufnahme notwendigen Angaben beschränken.
Einwilligung
Die Veröffentlichung personenbezogener Mitgliederdaten im Intranet oder im Internet ist nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nur zulässig, wenn das betroffene Mitglied ausdrücklich dazu eingewilligt hat.
Löschung
Das Recht auf Löschung richtet sich nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO. Danach sind personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft oder Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt.