Geeignete Heimtiere?

Invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten

Der nordamerikanische Waschbär wurde bereits 1927 als Pelztier nach Deutschland eingeführt und breitet sich in Europa aus.

Der ZZF unterstützt die Aufklärung über invasive Arten, die der biologischen Vielfalt schaden

Mit dem weltweiten Handel und Verkehr gelangen ab und zu Tier- und Pflanzenarten absichtlich oder unabsichtlich in neue Länder und Regionen. Die meisten eingebrachten Tier- und Pflanzenarten überleben nicht in der neuen Umgebung. Aber bei geeigneten Umweltfaktoren ist es möglich, dass sie sich etablieren und Bestandteil des regionalen Ökosystems werden. Leider haben einige dieser gebietsfremden Arten unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope: Sie werden als invasive Arten bezeichnet.

Der Waschbär gefährdet beispielsweise bodenbrütende Vogelarten und heimische Amphibien, und gebietsfremde Wasserpflanzen aus Gartenteichen können unter Umständen in einigen Flüssen und Seen Schaden anrichten.

Gebietsfremde Arten können über verschiedene Wege, die sogenannten Einbringungspfade, in die Natur gelangen. Einbringungspfade sind beispielsweise das Anpflanzen von Ziergehölzen, Transport von verunreinigtem Erdreich, Ballastwasser von Schiffen oder Anlagerungen am Schiffsrumpf, Fischerei- und Angelzubehör oder Schienen- und Straßenverkehrswege. Auch durch die Heimtierhaltung kann eine gebietsfremde Art nach Europa eingeführt werden und gegebenenfalls in die Natur gelangen.

EU-Liste invasiver, gebietsfremder Arten

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, Lebensräume, heimische Arten und Ökosysteme zu schützen. Auf europäischer Ebene regelt die Verordnung (EU) 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 den Umgang mit invasiven Arten im Naturschutz. Die Verordnung trat am 1. Januar 2015 in Kraft und enthält rechtliche Vorgaben zur Prävention, zur Früherkennung und Beseitigung wie auch zum Management invasiver gebietsfremder Arten. Dabei steht ein einheitliches und konzertiertes Vorgehen aller EU-Mitgliedstaaten im Vordergrund.

Ein wichtiges Instrument ist die EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung. Das ist eine Negativliste, in der invasive gebietsfremde Arten aufgeführt sind, deren negative Auswirkungen auf die Biodiversität als erheblich angesehen werden und die ein hohes länderübergreifendes Ausbreitungspotenzial besitzen. Diese sogenannte „Unionsliste“ wird regelmäßig erweitert und überprüft. Die aktuelle Fassung enthält insgesamt 88 invasive Tier- und Pflanzenarten, mindestens 46 von ihnen kommen in Deutschland wildlebend vor. Auf der Unionsliste sind somit auch Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die bisher im Gebiet der Union noch keine eigenständigen Populationen aufgebaut haben, aber hierzu – insbesondere unter Berücksichtigung des Klimawandels – in der Lage wären.

Für Heimtierhalter und den Zoofachhandel gilt: Die Arten auf der Unionsliste dürfen weder in die Europäische Union eingeführt, dort gehalten, gezüchtet oder gehandelt werden.

Heimtiere als invasive Arten?

In der aktuellen EU-Liste über invasive Tierarten sind nur wenige Heimtiere vertreten. Viele kommen ursprünglich aus tropischen und subtropischen Ländern und können daher in den natürlichen klimatischen Verhältnissen Deutschlands nicht überleben. Darüber hinaus werden die meisten Heimtierarten in geschlossenen Gehegen und Haltungseinrichtungen gehalten.

Sumpfkrebs, Schmuckschildkröte und Gartenteichpflanzen

Ein Beispiel für eine invasive Art aus dem Bereich der Heimtierhaltung ist der Rote Amerikanische Sumpfkrebs (Procambarus clarkii), der sowohl in der Aquaristik als auch in der Aquakultur verbreitet war. Er ist in einigen Flüssen und Seen zu finden und kann dort großen Schaden anrichten.

Auch ausgesetzte oder entkommene Schmuckschildkröten kommen leider bereits in einigen Gewässern vor, eine Vermehrungsfähigkeit wird allerdings an den meisten Standorten bezweifelt. Da die Schildkröten sehr alt werden, wird es allerdings noch dauern, bis sie auf natürliche Weise aus unseren Gewässern verschwunden sind. Zudem gibt es invasive Wasserpflanzen, die potenziell sehr lange leben und sich vegetativ oder generativ vermehren können.

Neu gelistete relevante oder möglicherweise relevante Arten

  • die Fischart Fundulus heteroclitus
  • der Wassersalat Pistia stratiotes
  • der Krallenfrosch Xenopus laevis

(die Restriktionen gelten ab 2. August 2024)

Was können Tierhalter tun?

Wer die Anschaffung von Heimtieren plant, sollte wissen, welche Tierarten auf der aktuellen Unionsliste über invasive Arten stehen.

Die auf der Unionsliste geführten Arten

  • dürfen nicht vorsätzlich in die Europäische Union eingeführt werden
  • dürfen nicht gehalten oder an andere Halter weitergegeben werden
  • unterliegen einem Vermarktungs-, Vermehrungs- und Transportverbot
  • dürfen nicht in die Umwelt freigesetzt werden

Invasive Pflanzen entsorgen

Alle Pflanzenarten auf der Unionsliste müssen – im Gegensatz zu Heimtieren – umgehend fachgerecht entsorgt werden, aber nicht in der Natur oder im Kompostmüll, sondern im fest verschlossenen Beutel über den Hausmüll. Besitz, Verkauf, Weitergabe und Freisetzung sind verboten.

Invasive Tiere ausbruchsicher halten

Wer bereits Tiere hält, die nach der Anschaffung neu auf die Unionsliste gekommen sind, darf diese Tiere bis an ihr natürliches Lebensende halten und pflegen. Die Tiere müssen aber ausbruchssicher untergebracht sein. Mit geeigneten Haltungsstandards können Tierfreunde vorbeugen, dass diese Tiere unbeabsichtigt in die Natur entweichen. So sollte Aquarienwasser in der Kanalisation und nicht in offenen Gewässern entsorgt werden. Gartenteiche mit bestimmten Fischen oder Wasserpflanzen können mit Netzen überspannt, Außenvolieren für Vögel oder Kleinsäuger mit Schleusen oder Vorhängen gesichert werden. Zudem helfen beispielsweise Fliegenschutzgitter an Fenstern und Türen, damit Amphibien, Reptilien und Heimvögel nicht aus der Wohnung entweichen.

Foto: BNA/ZZF

Aktionsplan Invasive Arten

Alle EU-Mitgliedstaaten sind aufgerufen, im Rahmen von Aktionsplänen über die Prävention von invasiven Tieren und Pflanzen aufzuklären. Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) beteiligen sich mit ihrer Expertise zum Heimtiersektor und unterstützen den Aktionsplan der Bundesregierung insbesondere mit Informationsmaterial für Tierhalter.

Um Tierhalterinnen und Tierhalter über Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären, haben BNA und ZZF Flyer für beliebte Heimtiergruppen wie Amphibien und Reptilien, Säugetiere, Vögel, Wirbellose und Zierfische sowie für Aquarienpflanzen erstellt.

Präventionsmaßnahmen gegen die Ausbreitung gebietsfremder und invasiver Arten

Handlungsempfehlungen für die private Tierhaltung

Dr. Stefan Hetz

Dr. Stefan Hetz

Wissenschaftlicher Fachreferent für Heimtiere und internationale Beziehungen

Welche Tiere eignen sich als Heimtier?