Geeignete Heimtiere?
Invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten

Der ZZF unterstützt die Aufklärung über invasive Arten, die der biologischen Vielfalt schaden.
Arten, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt durch Einfluss des Menschen eingeführt wurden und in ihrem neuen Einbringungsgebiet die biologische Vielfalt gefährden, werden als „invasiv“ bezeichnet. Einige dieser Arten beeinträchtigen mit ihrer Ausbreitung Lebensräume, Arten oder Ökosysteme und schaden hierzulande der biologischen Vielfalt. Der Waschbär stellt beispielsweise ein Problem für den bodenbrütenden Kiebitz, für heimische Amphibien oder auch den Rotmilan dar. Das Aussetzen von Tieren oder fremdländischen Pflanzen ist daher nicht nur tierschutzrelevant, sondern gegebenenfalls auch schädlich für unser Ökosystem.
Heimtiere selten auf der EU-Liste über invasive Arten
In der aktuellen EU-Liste über invasive Tierarten sind nur wenige klassische Heimtiere vertreten. Denn die meisten Heimtierarten werden in geschlossenen Gehegen und Haltungsanlagen gehalten und vom Zoofachhandel auch nicht zur Freisetzung verkauft.
Eine Ausnahme sind einige auch als Heimtiere gehaltene Fische, Amphibien und Gartenteichpflanzen: Invasive Wasserpflanzen können potenziell sehr lange leben und sich vegetativ oder generativ vermehren. Ein weiteres Beispiel ist der Rote Amerikanische Sumpfkrebs (Procambarus clarkii), der sowohl in der Aquaristik als auch in der Aquakultur verbreitet war. Er ist in einigen Flüssen und Seen zu finden und kann dort großen Schaden anrichten.
Gartenteichpflanzen, Sumpfkrebs und Schmuckschildkröte
Auch ausgesetzte oder entkommene Schmuckschildkröten kommen leider bereits in einigen Gewässern vor, eine Vermehrungsfähigkeit wird allerdings an den meisten Standorten bezweifelt. Da die Schildkröten sehr alt werden, wird es allerdings noch dauern, bis sie auf natürliche Weise aus unseren Gewässern verschwunden sind.
EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten
Die Europäische Kommission veröffentlicht seit 2016 eine Liste invasiver gebietsfremder Arten. Alle Mitgliedstaaten der EU sollen präventiv die Ausbreitung potenziell invasiver Arten verhindern, bevor sie ein Problem darstellen. Für Heimtierhalter und den Zoofachhandel gilt: Die auf der Liste genannten Arten dürfen weder in die EU eingeführt, dort gehandelt, gehalten, gezüchtet oder freigelassen werden.
Seit 2. August 2022 gilt eine neu ergänzte Liste der EU-Kommission: Wichtig ist, dass die fraglichen Arten ab dem Datum der Aufnahme in die Liste noch ein Jahr lang abverkauft werden dürfen (Artikel 32 der Basisverordnung (EU) Nr. 1143/2014). Die Haltung von Exemplaren als invasiv eingestufter Arten, die schon vor der Aufnahme in die Liste gehalten wurden, regelt Artikel 31 der Basisverordnung. Es ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Tiere nicht entweichen können, und es gilt ein Zuchtverbot.
Die bisherige Liste finden Sie auf der EUR-Lex-Seite der EU. Die neue, komplette Ergänzungsliste ist hier einzusehen.
Für die Heimtierbranche relevant sind möglicherweise diese seit 2. August 2022 neu hinzugekommenen Arten:
- der Zwergwels Ameiurus melas
- die Hörnchenart Callosciurus finlaysonii
- die Süßwasserkrebsart Faxonius rusticus
- die beiden lebendgebärenden Zahnkarpfen Gambusia affinis sowie Gambusia holbrooki
- die Schlangenart Lampropeltis getula mit ihren fünf Unterarten Lampropeltis californiae (ehem. L.getula californiae), Lampropeltis splendida (ehem L.g.splendida), Lampropeltis nigra (ehem. L.g.nigra), Lampropeltis holbrooki (ehem. L.g.holbrooki)
- die Wolfsbarschart Morone americana
- der Rotsteißbülbül Pycnonotus cafer
- die vier Ameisenarten Solenopsis geminata, Solenopsis invicta, Solenopsis richteri, Wasmannia auropunctata
Weitere für die Heimtierbranche relevante oder möglicherweise relevante Arten – hier gelten die Restriktionen aber erst ab 2. August 2024:
- die Fischart Fundulus heteroclitus
- der Wassersalat Pistia stratiotes
- der Krallenfrosch Xenopus laevis
Die jüngste Ergänzungsliste beinhaltet noch weitere Arten, bei denen aber kaum Heimtierrelevanz, bzw. im Falle der Pflanzen, aquaristische oder terraristische Relevanz zu unterstellen ist.

Dr. Stefan Hetz
Wissenschaftlicher Fachreferent für Heimtiere und internationale Beziehungen