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Stellungnahme zur Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

23.07.2026  |  Stellungnahme

„Eine Weiterentwicklung der GOT sollte einen ausgewogenen Ausgleich schaffen. Sie muss die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige tierärztliche Versorgung sichern und zugleich die Bezahlbarkeit, Transparenz und Planungssicherheit für Tierhalter berücksichtigen.“ - ZZF-Präsident Norbert Holthenrich

Was ist die GOT?

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die die Vergütung der tierärztlichen Leistungen in Deutschland strukturiert, reguliert und standardisiert. Sie bildet die Grundlage für die Abrechnung tierärztlicher Leistungen und bietet Tierhaltenden Transparenz über die Kosten.

Bei der umfassenden Novellierung der GOT im Jahr 2022 hatte die Bundesregierung bereits angekündigt, die Auswirkungen vier Jahre nach Inkrafttreten, also 2026, wissenschaftlich zu überprüfen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat daher Ende 2025 ein externes Forschungsvorhaben ausgeschrieben und eine wissenschaftliche Einrichtung mit der Evaluation beauftragt.

Stellungnahme des ZZF

Der ZZF – Zentralverband der Heimtierbranche e.V. gab am 22. Juli 2026 im Rahmen dieser Evaluierung eine Stellungnahme ab, in welcher er sich dafür ausspricht, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen tierärztlicher Leistungen ebenso wie die Auswirkungen der Gebührenordnung auf Tierhalter und die tierärztliche Versorgungsstruktur umfassend und auf einer nachvollziehbaren Datengrundlage zu bewerten.

Er nennt in seiner Stellungnahme unter anderem folgende Argumente:

1. Evidenzbasierte Weiterentwicklung der GOT

Aus Sicht des ZZF verfolgt der verbindliche Gebührenrahmen „das legitime Ziel, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende tierärztliche Versorgung sicherzustellen. Wir erkennen ausdrücklich an, dass Tierarztpraxen ihre Leistungen kostendeckend erbringen, qualifiziertes Personal angemessen vergüten und in moderne medizinische Ausstattung investieren müssen.“

Gleichzeitig sollte die Evaluation offen prüfen, ob die einzelnen Gebührentatbestände den heutigen tatsächlichen Zeit-, Personal- und Sachaufwand angemessen widerspiegeln. Dabei sollte untersucht werden, welche Leistungen aufgrund des medizinischen und technischen Fortschritts heute womöglich kostenintensiver erbracht werden müssen und bei welchen Leistungen effizientere Arbeitsab-läufe oder neue Verfahren zu Kosten geführt haben könnten.

Der ZZF fordert, dass die Evaluation sich daher „nicht auf eine pauschale Betrachtung der Gebührenhöhe beschränkt, sondern die Kalkulationsgrundlagen einzelner Leistungen nachvollziehbar überprüft.“ Entscheidungen über mögliche Anpassungen sollten ausschließlich auf einer transparenten, wissenschaftlich fundierten und belastbaren Datengrundlage beruhen.

2. Sicherung der tierärztlichen Versorgung

Unbedingt sollte die tierärztliche Versorgung gesichert bleiben: „Eine angemessene Vergütung tierärztlicher Leistungen ist Voraussetzung für eine langfristig flächendeckende Versorgung aller Tierarten. Dabei ist nicht allein die Zahl der approbierten Tierärztinnen und Tierärzte entscheidend. Maßgeblich ist vielmehr, wie viele tatsächlich in der kurativen Praxis tätig sind, eine eigene Praxis führen oder sich an der Notdienstversorgung beteiligen“, so der ZZF.

3. Auswirkungen auf Tierhalter und Tierwohl

Der ZZF plädiert dafür, dass neben der wirtschaftlichen Tragfähigkeit tierärztlicher Leistungen auch deren Bezahlbarkeit berücksichtigt wird. Diese sei zugleich eine Frage des Tierwohls: „Werden Vorsorgeuntersuchungen, diagnostische Maßnahmen oder notwendige Behandlungen aus finanziellen Gründen aufgeschoben oder unterlassen, können Erkrankungen fortschreiten und später erheblich höhere Behandlungskosten verursachen.“

Die Novellierung der GOT habe in Einzelfällen zu erheblichen Kostensteigerungen und bei vielen Tierhaltern zu einer erheblichen finanziellen Belastung und zu Akzeptanzproblemen geführt.

Vor diesem Hintergrund sollte die Evaluation „auf einer belastbaren Datengrundlage untersuchen,

  • welche typischen Behandlungen sich seit 2022 in welchem Umfang verteuert haben,
  • welche Kostensteigerungen auf einzelne Gebührensätze, neue Gebührenbestandteile oder die Anwendung höherer Steigerungsfaktoren zurückzuführen sind,
  • welche Tierarten und Haltergruppen hiervon besonders betroffen sind,
  • und welche Auswirkungen sich auf Vorsorge, Tiergesundheit und Inanspruchnahme tierärzt-licher Leistungen ergeben haben.“

4. Auswirkungen auf Heimtierhaltung und Heimtierbranche

Mitglieder des ZZF berichten, dass Tierhalterinnen und Tierhalter im Zoofachhandel und bei Heimtierpflegern ihre Sorge über die gestiegenen Tierarztkosten äußern. Darüber hinaus nennt der ZZF Erhebungen, die zeigen, dass Tierhaltende erhebliche Sorgen hinsichtlich der Finanzierbarkeit tierärztlicher Leistungen haben.

„Diese Entwicklungen sollten ernst genommen und im Rahmen der Evaluation berücksichtigt wer-den. Dabei sollten neben den Auswirkungen auf Tierhalter auch mögliche mittelbare Folgen für die Heimtierbranche und die Bereitschaft zur verantwortungsvollen Heimtierhaltung untersucht werden“, mahnt der ZZF.

Dabei solle der Wert der Heimtiere für die Gesellschaft berücksichtigt werden: „Heimtiere leisten einen wichtigen Beitrag für Gesundheit, Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. (...) Vor diesem Hintergrund sollte das Ziel sein, dass verantwortungsvolle Heimtierhaltung auch künftig für breite Bevölkerungsschichten möglich bleibt. Notwendige tierärztliche Versorgung darf nicht zu einer finanziellen Hürde werden, die dazu führt, dass Heimtierhaltung zunehmend auf einkommensstarke Haushalte beschränkt wird.“

5. Mehr Transparenz schafft Akzeptanz

Der ZZF setzt sich für eine größere Transparenz der Abrechnung ein, welche die Akzeptanz der Gebührenordnung stärken und Konflikte zwischen Tierhaltern und Tierärzten reduzieren könne. Unter anderem führt er an:

„Die GOT umfasst mehr als 1.000 Leistungspositionen. Für Tierhalter ist daher häufig nur schwer nachvollziehbar, aus welchen Bestandteilen sich die Gesamtkosten einer Behandlung zusammen-setzen. Für planbare Eingriffe könnten standardisierte Informationsblätter unter Aufführung beispielhafter Kostenübersichten eine bessere Orientierung bieten.“

6. Weitere Prüfaufträge

Im Rahmen der Evaluation sollte laut ZZF außerdem untersucht werden, „ob die Einteilung einzelner Tierarten im Gebührenverzeichnis weiterhin sachgerecht ist, ob der bestehende Gebührenrahmen den unterschiedlichen Versorgungsstrukturen ausreichend Rechnung trägt und ob größere Spielräume bei Standard- oder Präventionsleistungen sinnvoll sein könnten, ohne Qualität und Tierwohl zu beeinträchtigen.“

7. Langfristige Weiterentwicklung des Gebührenrechts

Der ZZF tritt dafür ein, im Rahmen der Evaluierung zu prüfen, „ob eine staatlich festgelegte Gebührenordnung langfristig weiterhin das geeignete Instrument darstellt oder ob alternative Regulierungsmodelle in Betracht kommen.

Dabei sollte ausdrücklich untersucht werden, welche Erfahrungen andere europäische Staaten mit unterschiedlichen Gebühren- und Preisbildungssystemen gemacht haben und welche Auswirkungen diese auf Preisniveau, Versorgungsqualität, Wettbewerb, Verbraucherschutz und die flächendeckende tierärztliche Versorgung haben.“

8. Regelmäßige Evaluation

Der ZZF befürwortet die regelmäßige Evaluierung der wirtschaftlichen und strukturellen Auswirkungen der GOT. Diese sollte jedoch nicht mit einer automatischen Anpassung der Gebühren verbunden sein, sondern vielmehr die Grundlage für frühzeitige, nachvollziehbare und evidenzbasierte Entscheidungen über erforderliche Änderungen bilden.

Quelle: Stellungnahme des ZZF zur Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) - Wiesbaden, 22. Juli 2026

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