Geeignete Heimtiere?

Artgeschützte Heimtiere

Foto: Thorsten Spoerlein / Adobe Stock

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) wird international als „ CITES“ - "Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora" - bezeichnet. Die Mitgliedsländer bzw. Vertragsparteien des WA haben vereinbart, dass sie Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, durch Verzicht auf den Handel mit diesen Arten oder durch kontrollierten internationalen Handel schützen wollen. Deutschland und 20 weitere Staaten machten im Jahr 1973 den Anfang. Das WA wird auf EU-Ebene durch die EU-Artenschutzverordnung  (VO (EG) 338/97) umgesetzt und auf Bundesebene durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV ergänzt. Der ZZF hält das geltende Artenschutzrecht für ein geeignetes Instrument, um das Aussterben von gefährdeten Tieren und Pflanzen zu verhindern.

Artenschutz durch Kontrolle und Nachzuchten

Geschützte Arten dürfen nur unter strengen Auflagen gehandelt und gehalten werden. Insgesamt sind heute international mehr als 37 000 Tier- und Pflanzenarten geschützt, unabhängig davon, ob sie als lebende Exemplare, deren Teile oder daraus gefertigte Erzeugnisse gehandelt werden.

Welche Tiere geschützt sind und welche Vorschriften genau gelten, hängt vom jeweiligen Schutzstatus ab. Für geschützte Arten müssen Tierhalter bei der Anschaffung einen Herkunftsnachweis erhalten, je nach Schutzstatus die so genannte CITES-Bescheinigung oder eine Bescheinigung des Verkäufers darüber, dass es sich um ein in menschlicher Obhut nachgezüchtetes oder legal importiertes Exemplar handelt. Außerdem muss jeder Kauf und Verkauf eines solchen Tieres bei der Artenschutzbehörde gemeldet werden.

Zoofachhändler und zukünftige Halter müssen die Herkunft geschützter Arten lückenlos nachweisen können.

Vorsicht bei Schnäppchen im Internet

Tierhalter sollten artgeschützte Tiere nur im Zoofachhandel oder bei seriösen Züchtern anschaffen, die die Herkunft der Tiere lückenlos nachweisen können und einen Nachweis der legalen Herkunft mitgeben. Der ZZF warnt vor vermeintlichen Schnäppchen im Internet: Das sind häufig illegale Verkäufe von wildgefangenen Tieren. Wer sich auf ein solches Geschäft einlässt, macht sich eventuell strafbar und muss mindestens mit einer Geldstrafe rechnen.

In der Datenbank www.wisia.de des Bundesamts für Naturschutz finden Tierhalter Informationen über den Schutzstatus der Tiere. Die Suche erbringt nur ein sicheres Ergebnis, wenn die wissenschaftliche Artbezeichnung verwendet wird.

Artenschutzrechtliche Kennzeichnung

Zoofachhändler informieren, ob das Tier bei der örtlichen Artenschutzbehörde gemeldet und ob es zusätzlich mit einem artenschutzrechtlichen Kennzeichen versehen werden muss. Die Kennzeichnung gilt auch für viele in Deutschland nachgezüchtete Arten.

Hände halten schützend eine Landschildkröte
Schildkröten zählen zu den beliebtesten Reptilien in der Heimtierhaltung.
Foto: Stefan K. Hetz / WZF

Nachzuchten geschützter Arten

So gehört zum Beispiel die griechische Landschildkröte nach EU-Recht zu den am strengsten geschützten Arten und fällt unter das Handels- und Vermarktungsverbot. Für Nachzuchten mit einer Ausnahmegenehmigung gilt dieses Verbot aber nicht, so dass die beliebte Schildkrötenart gut als Heimtier gehalten werden kann und auch im Handel angeboten wird. Neben der Meldepflicht besteht eine Kennzeichnungspflicht: Schildkröten unter 500 Gramm werden regelmäßig fotografiert und können damit zweifelsfrei identifiziert werden, über 500 Gramm müssen sie mit einem Transponder als Artenschutzkennzeichen ausgestattet sein. Diese vergibt der ZZF in seiner Ringstelle im Auftrag des Bundesumweltministeriums und unterstützt damit den legalen Handel mit geschützten Tieren.

In der Anlage 6 des Bundesartenschutzgesetzes finden Tierfreunde eine Liste aller Tiere, für die eine Kennzeichnungspflicht mit Ring oder Transponder besteht.

Welche Tiere eignen sich als Heimtier?