Tierhandel
Illegaler Tierhandel
Der ZZF verurteilt nach nationalem Recht der Herkunftsländer sowie nach internationalem Recht illegalen Wildtierfang und Wildtierhandel.
Für das Inland bzw. die EU fordert der ZZF eine um- und durchsetzbare rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung von nach nationalem Recht der Herkunftsländer illegalem Wildtierfang und -handel. Ein bekannt gewordenes Beispiel für illegale Tiere sind bestimmte Süßwasserrochen aus Brasilien, die neben dem Zoofachhandel über illegale Wege gehandelt wurden.
Mit einem grundsätzlichen Handelsverbot würden jedoch indirekt alle bisherigen Erfolge der auf europäischer und nationaler Ebene etablierten Regulative des Handels mit lebenden Tieren und Pflanzen (EU-Artenschutzgrundverordnung, Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung) sowie die EU-weiten Aktionspläne (EU Action Plan against Wildlife Trafficking, der EU-weite Aktionsplan wird derzeit evaluiert) in Frage gestellt. Der ZZF und die European Pet Organization (EPO) als Vertretung des Handels in weiteren Europäischen Ländern treten entschieden für die in der Bundesrepublik und EU-weit etablierten gesetzlichen Regulativen des Handels mit lebenden Tieren und Pflanzen ein, um illegale Aktivitäten noch wirksamer zu bekämpfen.
Nachhaltigen Handel fördern
Der ZZF begrüßt nachhaltige Formen der Wildtierbewirtschaftung und -nutzung in den natürlichen Habitaten und setzt sich für einen nachhaltigen Handel mit Wildfängen gemäß den Sustainable Development Goals (SDGs) ein. Es gibt viele Beispiele für Projekte mit nachhaltiger Nutzung (OATA 2016, 2021; WWF Kolumbien 2020). Der Handel mit Wildfängen unterstützt bereits Bevölkerungsschichten mit geringen Einkommen. In die Überlegungen über eventuelle Verbote sind die Auswirkungen auf die indigene Bevölkerung sowie insbesondere auf die Habitate, die aufgrund wirtschaftlichen Nutzens als solche geschützt werden, einzubeziehen.