Tierhandel
Wildfänge in der Heimtierhaltung?
Der ZZF tritt für einen nachhaltigen Handel mit Wildfängen ein und lehnt ein generelles Importverbot von Wildfängen ab.
Nachvollziehbare und zielführende Bemühungen zur Regulierung des Wildtierimports können dazu beitragen, die natürliche Biodiversität weltweit zu erhalten. Dazu zählen nachhaltige Formen der Wildtierbewirtschaftung und -nutzung in den natürlichen Habitaten oder auch der nachhaltige Handel mit Wildfängen gemäß den Sustainable Development Goals (SDGs). Es gibt viele Beispiele für Projekte mit nachhaltiger Nutzung (OATA 2016, 2021; WWF Kolumbien 2020).
Dem illegalen Handel mit Tieren treten wir entschieden entgegen. Wildfänge, die in ihren Herkunftsländern geschützt sind, dürfen nicht für den kommerziellen Lebendtierhandel in die EU eingeführt werden. Tierfreunde, die Wildtiere als Heimtiere halten wollen, sollten jedoch auch in der Lage bleiben, Tiere auf legalem Weg anschaffen und halten zu können.
Keine Artengefährdung durch Heimtierhaltung
Ein generelles Importverbot von Wildfängen bringt den Artenschutz nicht zwangsläufig voran: Ein generelles Verbot des Handels mit Naturentnahmen würde die Biotope dieser Arten gefährden und so deren Rückgang bis hin zum Aussterben beschleunigen. Das Verbot würde das Niveau der Biodiversitäts‐Forschung um Jahrzehnte zurückwerfen.
Biotoperhalt durch nachhaltigen Wildtierhandel
Der Fang von Vivarientieren auf der Grundlage biologischer Nachhaltigkeit ermöglicht in strukturarmen Ländern ein Einkommen aus der Natur. Tiere überleben nur in intakten Lebensräumen. Die einheimische Bevölkerung ist daher am Schutz der jeweiligen Tierart und der Verteidigung ihrer Lebensräume gegen schädigende Eingriffe interessiert. Aus diesem Grund ist auf der 16. Artenschutzkonferenz in Bangkok bei der Erörterung von Vorschlägen zur Aufnahme von Arten in die Anhänge des Washingtoner Artenschutzabkommens der Lebensunterhalt von Menschen, die von den Maßnahmen betroffen sind, weiter in den Mittelpunkt gerückt.
Es gibt keinen Wildfang-Boom
Rund 95 Prozent der Heimtiere in Deutschland sind in der EU gezüchtete Tiere oder wurden als Nachzuchten importiert. Nur ein paar wenige Arten in der Terraristik sowie Zierfische werden als wildgefangene Tiere gehandelt. Allerdings hat der ZZF weder über seine haushaltsrepräsentative Skopos-Studie noch aufgrund der Rückmeldungen aus dem Heimtiergroßhandel Kenntnis erlangt, dass sich immer mehr in ihrem Bestand gefährdete Wildtiere als neue Heimtiere etablieren oder vermehrt gefangene Wildtiere gehalten werden, die nicht tierschutzgerecht gehalten werden können. Im Gegenteil steigt der Anteil von Nachzuchten sowohl in den Bereichen Terraristik wie Aquaristik.
Nachzuchten in der Aquaristik
In der privaten Haltung werden einige beliebte Aquarienfische erhalten, da sie regelmäßig nachgezogen werden. Einige Fischarten, wie beispielsweise die Haibarbe, der Rote von Rio oder der Kardinalfisch, sind aufgrund von Umweltzerstörung in der Wildnis gefährdet, werden aber noch in der Aquaristik vermehrt.
Ein generelles Verbot der Einfuhr von Wildfängen würde Nachzuchtbemühungen für weitere Arten behindern, da bei vielen Heimtierarten die Nachzuchtpopulation in menschlicher Obhut zu Beginn der Nachzuchtbemühungen noch relativ klein ist und ohne gelegentliche Einkreuzung von Wildfängen gefährdet ist.
FAZIT: Der ZZF tritt für eine Diskussion über den Wildtierhandel auf wissenschaftlicher Grundlage ein und fordert klare Begriffsdefinitionen. Wir lehnen generelle Verbote des Wildtierfanges und des Handels mit wildgefangenen Exemplaren ab und fordern, dass artenschutzrechtliche Restriktionen ausschließlich zum Schutz der natürlichen Habitate sowie der darin lebenden Populationen verfasst werden. Darüber hinausgehende Restriktionen, die unter anderem die Nachzucht in menschlicher Obhut verhindern oder erschweren, lehnen wir ab.
Der ZZF lehnt generelle Verbote des Wildtierfanges und des Handels mit wildgefangenen Exemplaren ab und fordert, dass artenschutzrechtliche Restriktionen ausschließlich zum Schutz der natürlichen Habitate sowie der darin lebenden Populationen verfasst werden. Darüber hinausgehende Restriktionen, die unter anderem die Nachzucht in menschlicher Obhut verhindern oder erschweren, lehnen wir ab.